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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.04.1987 - 10 TH 132/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2783
VGH Hessen, 06.04.1987 - 10 TH 132/87 (https://dejure.org/1987,2783)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.04.1987 - 10 TH 132/87 (https://dejure.org/1987,2783)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. April 1987 - 10 TH 132/87 (https://dejure.org/1987,2783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 3 S 3 AsylVfG, § 11 Abs 2 AsylVfG, § 57 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 18 Abs 1 TO
    Behördliches Zugangshindernis für einen telegrafisch aufgegebenen fristwahrenden Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 189
  • NJW 1987, 2765
  • NVwZ 1987, 1087 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.1987 - 10 TH 132/87
    Um die Gewährung rechtlichen Gehörs zu gewährleisten, dürfen Risiken und Unsicherheiten bei der Entgegennahme von Schriftsätzen, die rechtzeitig in den Gewahrsam des Gerichts gelangt sind, nicht auf den rechtsuchenden Bürger abgewälzt werden, wenn die Ursache für die Verzögerung bei der Entgegennahme von Sendungen allein in der Sphäre des Gerichts liegt (vgl. dazu etwa BVerfGE 69, 381 ; 44, 302 ).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.1987 - 10 TH 132/87
    Jeder Prozeßbeteiligte kann davon ausgehen, daß beim Gericht bzw. bei einer Behörde Vorrichtungen vorhanden sind, die einen Einwurf fristwahrender Schriftstücke bis 24.00 Uhr zulassen (BVerfGE 52, 209 m.w.N.); dem rechtsuchenden Bürger darf nicht angelastet weiden, daß die Dienstzeit der Bediensteten von Gerichten und Behörden regelmäßig vor 24.00 Uhr endet (vgl. dazu BVerfGE 52, 203 ), und erst recht muß dieser Grundsatz gelten, wenn eine Behörde aufgrund eines Zusammenwirkens mit der Deutschen Bundespost den Zugang eines Telegramms verhindert, das nach den Vorschriften der Telegrammordnung noch am Tage der Aufgabe der Behörde durch Einwurf in der Briefkasten zugestellt werden kann.
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.1987 - 10 TH 132/87
    Um die Gewährung rechtlichen Gehörs zu gewährleisten, dürfen Risiken und Unsicherheiten bei der Entgegennahme von Schriftsätzen, die rechtzeitig in den Gewahrsam des Gerichts gelangt sind, nicht auf den rechtsuchenden Bürger abgewälzt werden, wenn die Ursache für die Verzögerung bei der Entgegennahme von Sendungen allein in der Sphäre des Gerichts liegt (vgl. dazu etwa BVerfGE 69, 381 ; 44, 302 ).
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.1987 - 10 TH 132/87
    Für die letztere Möglichkeit gibt es keine brauchbaren Anhaltspunkte, und im übrigen war den indischen Sicherheitsorganen mit Rücksicht auf die in Indien herrschenden Verhältnisse eine Zeitspanne von einigen Tagen zuzubilligen, um den landesweit - außerhalb des Punjab - gegen Sikhs unternommenen gewalttätigen Angriffen zu begegnen und damit der ihren gegenüber allen Staatsbürgern obliegenden staatlichen Schutzverpflichtungen nachzukommen (BVerwGE 72, 269 = EZAR 202 Nr. 5).
  • BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76

    Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.1987 - 10 TH 132/87
    Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 AsylVfG genügte hier der Eingang des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz bei der Ausländerbehörde zur Wahrung der Wochenfrist, und allgemein ist es nach den auch im Prozeßrecht geltenden Grundsätzen von Treu und Glauben demjenigen Beteiligten, der die Wahrung einer Frist vereitelt, verwehrt, sich hierauf zu berufen (…vgl. dazu: Palandt, BGB, 45. Aufl., 1987, Anm. 4 Dj zu § 242; BGH, NJW 1978, 426).
  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85

    Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.1987 - 10 TH 132/87
    Denn die Abschiebungsandrohung vom 23. Oktober 1986 erscheint als offenbar rechtmäßig; sie ist nicht verfahrensfehlerhaft zustandegekommen und weist keine sonstigen Mängel auf, und die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags in dem Bescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 13. Juni 1986 erweist sich nach der hier im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO i.V.m. §§ 10 Abs. 3, 11 Abs. 2 AsylVfG erforderlichen erschöpfenden Überprüfung als richtig (vgl. hierzu allgemein Beschluß des Senats vom 28. August 1985 - 10 TH 1561/85 - m.w.N., EZAR 226 Nr. 7); die Ablehnung des Asylgesuchs drängt sich nämlich geradezu auf, weil sich das Asylbegehren des Antragstellers als eindeutig aussichtslos darstellt.
  • VGH Hessen, 06.03.1986 - X OE 1119/81
    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.1987 - 10 TH 132/87
    Insoweit sind für den Senat letztlich dieselben Überlegungen ausschlaggebend wie in dem Urteil vom 6. März 1986 - X OE 1119/81 -, dessen grundsätzliche Ausführungen auch nach dem inzwischen eingetretenen Zeitablauf fortgelten (vgl. dazu auch Beschluß des Senats vom 31. März 1987 - 10 TH 104/87 -).
  • VGH Hessen, 13.10.1987 - 12 TH 3429/86

    Verfrühte asylrechtliche Abschiebungsandrohung

    Schließlich ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß gerade wegen der Kürze der Antragsfrist nach § 10 Abs. 3 Sätze 2 und 3 AsylVfG auf eine besonders sorgfältige Behandlung fristwahrender Schriftsätze zu achten und durch geeignete Vorkehrungen dafür zu sorgen ist, daß die Abgabe fristwahrender Schriftsätze bis zum Ablauf der Frist am letzten Tag um 24.00 Uhr möglich ist (vgl. dazu Hess. VGH, B. v. 06.04.1987 - 10 TH 132/87 -).
  • VGH Hessen, 24.06.1987 - 10 TH 422/87

    Gruppenverfolgung der Sikhs im Punjab

    Die Verfügung des Antragsgegners vom 21. Oktober 1986 ist auch unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes im Zeitpunkt der Entscheidung des Senates nicht zu beanstanden, denn dieser ausländerrechtliche Bescheid erweist sich als offenbar rechtmäßig mit der Folge, daß das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Abschiebungsandrohung im 19/81 -, dessen grundsätzliche Ausführungen auch nach dem inzwischen eingetretenen Zeitablauf fortgelten (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 31. März 1987 - 10 TH 104/87 und vom 6. April 1987 - 10 TH 132/87 -).
  • VGH Hessen, 01.06.1987 - 10 TH 906/87

    Politische Verfolgung durch Paßverweigerung gegenüber Asylbewerbern - Politische …

    Insoweit sind für den Senat letztlich dieselben Überlegungen ausschlaggebend wie in dem Urteil vom 6. März 1986 - X OE 1119/81 -, dessen grundsätzliche Ausführungen auch nach dem inzwischen eingetretenen Zeitablauf fortgelten (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 31. März 1987 - 10 TH 104/87 und vom 6. April 1987 - 10 TH 132/87 -).
  • VG Bremen, 10.03.2026 - 7 K 469/24

    Immatrikulationsbegriff im Sinne des EPPSG …

    Danach ist es einer Behörde verwehrt, sich auf Formmängel eines Antrags zu berufen, wenn sie die antragstellende Person rechtswidrig an der Einhaltung der vorgeschriebenen Antragsform gehindert hat (vgl. OVG…, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - 2 B 290/23, juris Rn. 16; VGH Hessen, Beschluss vom 6. April 1987 - 10 TH 132/87, juris Rn. 3).
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