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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.03.1993 - 10 TH 579/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6365
VGH Hessen, 16.03.1993 - 10 TH 579/93 (https://dejure.org/1993,6365)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.03.1993 - 10 TH 579/93 (https://dejure.org/1993,6365)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. März 1993 - 10 TH 579/93 (https://dejure.org/1993,6365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69 Abs 2 S 2 Nr 3 AuslG, § 69 Abs 2 AuslG, § 69 Abs 3 AuslG
    Devolutiveffekt des Widerspruchs erfaßt nicht den mit neuem Aufenthaltsgenehmigungsantrag verfolgten geänderten Aufenthaltszweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1993 - 10 TH 579/93
    Rn. 12 Soweit sich der Antragsteller nunmehr zur Begründung seines Widerspruchs und des vorliegenden einstweiligen Rechtsschutzantrages auf eine beabsichtigte Ausbildung zum Krankenpflegerberuf beruft, für die er beim H kreis unter dem 2. Oktober 1992 eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt habe, kann dieses Vorbringen weder im laufenden Widerspruchsverfahren noch im vorliegenden gerichtlichen Aussetzungsverfahren berücksichtigt werden, weil er damit einen gänzlich neuen Aufenthaltszweck verfolgt und das mit seinem Antrag vom 2. Oktober 1992 eingeleitete Genehmigungsverfahren deshalb einen anderen Verfahrensgegenstand hat (…vgl. Harlbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl. 1989, Rdnr. 481; BVerwG, Beschluß vom 21.10.1983 - 1 B 116.83 - DÖV 1984 S. 299 f.), über den zunächst der Landrat des H kreises als Ausgangsbehörde - im Ermessenswege - entscheiden muß.
  • BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1993 - 10 TH 579/93
    Ergänzend sei lediglich darauf hingewiesen, daß dem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung gemäß § 69 Abs. 3 AuslG nicht nur Duldungs-, sondern Erlaubnisfiktionswirkung zukam, daß die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 AuslG erforderliche eheliche Lebensgemeinschaft nicht erst dann zu verneinen ist, wenn die bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehescheidung erfüllt sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.6.1992 - 1 B 48.92 - InfAuslR 1992 S. 305), daß der Antragsteller nicht bereits seit Mai, sondern erst seit September 1985 ununterbrochen im Bundesgebiet lebt und der Landrat des H kreises die am 3. Januar 1992 offensichtlich nur noch zu Arbeitszwecken beantragte Aufenthaltserlaubnis zwar nicht ausdrücklich in seinen Erwägungen gewürdigt hat, insoweit aber - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat - gemäß § 10 AuslG i.V.m. der Arbeitsaufenthalteverordnung - AAV - ohnehin aus Rechtsgründen an der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gehindert war.
  • OVG Berlin, 07.01.1977 - III B 7.76
    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1993 - 10 TH 579/93
    Der die Sachherrschaft der Widerspruchsbehörde bewirkende Devolutiveffekt des Widerspruchs erfaßt nämlich nur den bisherigen Verfahrensgegenstand (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 19.3.1981 - 22 B 80 A 989 - DÖV 1982 S. 83; OVG Berlin, Urteil vom 7.1.1972 - III B 7/76 - NJW 1977 S. 1166 f.); die Widerspruchsbehörde als solche ist demgemäß nicht befugt, als Erstbehörde über einen völlig neuen Aufenthaltsgenehmigungsantrag zu entscheiden.
  • VGH Hessen, 27.03.1996 - 13 TG 475/96

    Devolutiveffekt des Widerspruchs erfaßt nicht den mit einem neuen …

    Rn. 11 Der Senat verkennt keineswegs, daß diese Auffassung, die auch der Rechtsprechung des 10. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entspricht (Beschluß vom 16. März 1993 - 10 TH 579/93 -), für den Ausländer nachteilige Konsequenzen haben kann.

    Gerade dies liegt aber in der Absicht des Gesetzes (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 16. März 1993 - 10 TH 579/93 -).

  • OVG Bremen, 25.04.2025 - 2 B 54/25

    Ablehnung Aufenthaltserlaubnis; Antragsauslegung; Aufenthaltszweck; aufschiebende …

    Das entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, der die Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG als den Ausländer begünstigende Regelung nur bis zu dem Zeitpunkt der erstmaligen Entscheidung der Ausländerbehörde vorsieht; der Ausländer soll demgemäß seinen Aufenthalt nicht durch wiederholte Anträge verlängern und ein neues Aufenthaltsgenehmigungsverfahren nicht im Bundesgebiet, sondern nur vom Ausland aus betreiben können (vgl. Hess. VGH , Beschl. v. 16.03.1993 - 10 TH 579/93, juris Rn. 12, juris zu § 69 AuslG ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 S 636/02

    Änderung des Aufenthaltszwecks - Auswechseln des Verfahrensgegenstands; …

    Ohne eine weitere Entscheidung der Ausgangsbehörde und einen weiteren Widerspruch kann die Widerspruchsbehörde oder das Gericht (außer im Fall der Untätigkeitsklage, die aber ebenfalls ein weiteres Verwaltungsverfahren voraussetzt) nicht erstmals über die Frage entscheiden, ob einem Ausländer ein bestimmter Aufenthaltstitel des Ausländergesetzes im Hinblick auf einen Aufenthaltszweck zuzubilligen ist, der überhaupt noch nicht Gegenstand der Prüfung und der Entscheidung durch die für den Antrag primär zuständige Ausländerbehörde war (vgl. HessVGH, Beschluss vom 16.3.1993 - 10 TH 579/93 - Beschluss vom 27.3.1996 - 13 TG 475/96 - Beschluss vom 22.5.1997 - 13 TG 744/96 - Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin…, Urteil vom 28.1.1998 - 65/97 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 5, S. 41).
  • VG Gießen, 24.07.2003 - 7 G 1796/03

    Härtefall - gewachsene Bindungen, Integrationsleistungen

    Rn. 32 Dieser geänderte Aufenthaltszweck und die dafür gegebene Begründung können nicht in ein Widerspruchsverfahren und ein begleitendes gerichtliches Aussetzungsverfahren gegen die Ablehnung des vorangegangenen Aufenthaltsgenehmigungsantrages einbezogen werden, sondern müssen zunächst zum Gegenstand eines entsprechenden Antrages auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung zu diesem Zweck bei der Ausländerbehörde gemacht werden (so ausdrücklich Hess. VGH, Beschlüsse vom 16.03.1993 - 10 TH 579/93 - , vom 27.03.1996 - 13 TG 475/96 und vom 22.05.1997 - 13 TG 744/96).
  • VGH Hessen, 22.05.1997 - 13 TG 744/96

    Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei ursprünglich lediglich …

    Rn. 8 Der Senat verkennt keineswegs, dass seine Auffassung zum Umfang des Streitgegenstandes des vorliegenden Verfahrens - eine Auffassung, die übrigens in einem ähnlich gelagerten Fall auch von der Rechtsprechung des 10. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs geteilt worden ist (vgl. Beschluss vom 16. März 1993 - 10 TH 579/93 -) - für den Ausländer nachteilige Konsequenzen haben kann.
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