Rechtsprechung
| VGH Hessen, 22.04.1986 - 10 TH 952/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 22 Abs 6 S 1 AsylVfG
Umverteilung von Asylbewerbern in ein anderes Bundesland - Berücksichtigung verwandtschaftlicher Beziehungen - Darlegung der Verteilungskriterien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 37, 72 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 25.09.1985 - 10 TH 1562/85
Verteilung von Asylbewerbern
Auszug aus VGH Hessen, 22.04.1986 - 10 TH 952/86
Wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 25. September 1985 - 10 TH 1562/85 - (EZAR 228 Nr. 5) zu einem ähnlich gelagerten Fall ausgeführt hat, bedarf es, wenn Asylbewerber aus Hessen in ein anderes Bundesland umverteilt werden müssen, weil sonst der Schlüssel des § 22 Abs. 2 AsylVfG nicht einzuhalten ist, der Darlegung, daß beim Ausgleichen eines Ungleichgewichts zwischen den beteiligten Ländern die Trennung des jeweiligen Asylbewerbers von Bezugspersonen der in § 22 Abs. 6 Satz 1 AsylVfG genannten oder einer ähnlichen Art nicht zu vermeiden ist; hierzu wäre es notwendig, die bei der Verteilung angewandten Kriterien (wie etwa Nationalität, Geschlecht, Alter, Verfolgtengruppe o.ä.) bekanntzugeben und zu erläutern.
- VGH Hessen, 23.10.1986 - 10 TH 2554/86
Ermessensausübung bei Entscheidung über eine länderübergreifende Zuweisung von …
Rn. 3 Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22.04.1986 ( 10 TH 952/86 ) ausgeführt hat, ist nicht ausgeschlossen, daß der Antragsteller aufgrund seiner individuellen gesundheitlichen Situation auf seine in Frankfurt am Main lebenden fünf Cousins in ähnlicher Weise angewiesen ist wie Ehegatten aufeinander und wie minderjährige Kinder auf ihre Eltern.Bei dieser Sachlage genügt der Antragsgegner seiner Verpflichtung, sein Ermessen bei der Verteilung und Zuweisung zu begründen nicht, wenn er es ablehnt, seine Ermessenserwägungen so offenzulegen, wie es der Senat u.a. in den Beschlüssen vom 25.09.1985 - 10 TH 1562/85 - (EZAR 228 Nr. 5) und vom 22.04.1986 - 10 TH 952/86 - für erforderlich gehalten hat.
- VGH Hessen, 14.01.1988 - 12 TH 671/87
Rechtsanspruch eines Asylbewerbers auf Zuweisung zu einer bestimmten Kommune
Dies kann z.B. bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fall sein (vgl. hierzu Hess. VGH, B. v. 22.04.1986 - 10 TH 952/86 -, v. 23.10.1986 - 10 TH 2554/86 - und v. 08.01.1988 -12 TH 1877/87 -). - VGH Hessen, 14.05.1986 - 10 TH 291/86
Ermessensgesichtspunkte bei der Verteilung von Asylbewerbern
Einer derartigen Begründung der Verteilungsentscheidung bedarf es nicht allgemein, sie ist aber erforderlich, wenn der Tatbestand des § 22 Abs. 6 Satz 1 AsylVfG oder ein ähnliches Verhältnis vorliegt und bei der Ermessensentscheidung nicht außer acht gelassen werden darf (vgl. auch den Beschluß des Senats vom 22.4.1985 - 10 TH 952/86 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".