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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.09.2003 - 10 U 1273/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8771
OLG Koblenz, 15.09.2003 - 10 U 1273/02 (https://dejure.org/2003,8771)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.09.2003 - 10 U 1273/02 (https://dejure.org/2003,8771)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. September 2003 - 10 U 1273/02 (https://dejure.org/2003,8771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1
    Erstreckung der Berufungszurückweisung durch Beschluss auch auf mit der Berufung geltend gemachte Klageerweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstreckung der Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss auf eine erstmals mit der Berufung geltendgemachte Klageerweiterung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02

    Anforderungen an die Verwerfung der Berufung durch Beschluss; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.09.2003 - 10 U 1273/02
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Antragsänderung (etwa hinsichtlich Zinsen), eine Klageänderung, Aufrechnung oder Widerklage im Übrigen ein Absehen von der grundsätzlich gebotenen (vgl. Senat VersR 2003 S. 658 = OLG-Report 2003 S. 210 = NJW 2003 S. 2100) Verfahrensweise nach § 522 Abs. 2 ZPO rechtfertigen oder auch gebieten kann, kann für den vorliegenden Fall offen bleiben.
  • BGH, 24.10.2013 - III ZR 403/12

    Berufungsverfahren: Schicksal einer Widerklage nach Berufungszurückweisung durch …

    Rn. 14 b) Ein Teil der Rechtsprechung und der Literatur sieht demgegenüber eine erst in zweiter Instanz erhobene Widerklage und eine zweitinstanzliche Klageerweiterung im Fall einer Beschlusszurückweisung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO nicht als wirkungslos an (OLG Köln…, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 2 U 108/03, juris Rn. 16; OLG Nürnberg [13. Zs.], MDR 2003, 770 f; OLG Koblenz, OLGR 2004, 17, 18 und OLGR 2008, 837, 838; Bub, MDR 2011, 84, 85 ff).

    Seien Klageerweiterung oder Widerklage zuzulassen, aber nicht begründet, so sei gleichfalls die Berufung mit dem Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung insgesamt zurückzuweisen (…OLG Köln aaO;… OLG Nürnberg [13. Zs.] aaO; jeweils zu unzulässigen Klageänderungen und Widerklagen; OLG Koblenz, OLGR 2004, 17, 18 und OLGR 2008, 837, 838 für eine unbegründete Klageerweiterung, offen gelassen für Antragsänderung, Klageänderung, Aufrechnung und Widerklage "im Übrigen"; Bub, MDR 2011, 84, 85 ff).

  • OLG Koblenz, 05.11.2007 - 10 U 1726/06

    Kündigung der Krankenversicherung aus wichtigem Grund: Begründung der vollen …

    Mit der Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO kann zugleich auch ein erweiteretes Begehren auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in der gleichen Angelegenheit abgewiesen werden (in Fortführung von Senat, Beschl. v. 15.9.2003 - 10 U 1273/03 -, OLGR 2004 S. 17).

    Mit Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO wird die Klageerweiterung ebenfalls zurückzuweisen sein (vgl. Senat, OLGR 2004, S. 17).

    Der Senat sieht deshalb eine Einbeziehung in die Beschlusszurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO als gerechtfertigt an (vgl. Beschluss des Senats, 15. September 2003, Az. 10 U 1273/02, OLGR 2004 S. 17).

  • OLG Nürnberg, 28.06.2011 - 8 U 2330/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verzicht auf Gesundheitsprüfung; …

    Vielmehr fordert der mit der Änderung des Berufungsverfahrens verfolgte Normzweck einen Vorrang des Zurückweisungsverfahrens auch dann, wenn eine zulässige Klageänderung nach den §§ 263, 533 ZPO (vgl. OLG Rostock NJW 2003, 3211; OLG Frankfurt NJW 2004, 165; OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2005, Az. 2 U 44/05, BeckRS 2005/07952) oder eine nicht als Klageänderung anzusehende Antragsänderung nach § 264 Abs. 2 ZPO vorliegt (siehe dazu OLG Koblenz, OLGR 2004, 17 f., diese Frage letztlich offen lassend).
  • OLG Koblenz, 20.09.2007 - 10 U 1726/06

    Kündigung der Krankenversicherung aus wichtigem Grund: Begründung der vollen …

    Mit der Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO kann zugleich auch ein erweitertes Begehren auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in der gleichen Angelegenheit abgewiesen werden (in Fortführung von Senat, Beschl. v. 15.9.2003 - 10 U 1273/03 -, OLGR 2004 S. 17).

    Mit Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO wird die Klageerweiterung ebenfalls zurückzuweisen sein (vgl. Senat, OLGR 2004, S. 17).

  • OLG Nürnberg, 23.06.2006 - 2 U 759/06

    Voraussetzungen des Verzugseintritts bei der Erfüllung eines …

    Vielmehr fordert der mit der Änderung des Berufungsverfahrens verfolgte Normzweck einen Vorrang des Zurückweisungsverfahrens auch dann, wenn eine zulässige Klageänderung nach den §§ 263, 533 ZPO (vgl. OLG Rostock NJW 2003, 3211, 3212; OLG Frankfurt a.M. NJW 2004, 165, 167 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2005, Az. 2 ü 44/05, BeckRS 2005/07952) oder eine nicht als Klageänderung anzusehende Antragsänderung nach § 264 Abs. 2 ZPO vorliegt (siehe dazu OLG Koblenz, OLGR 2004, 17 f., diese Frage letztlich offen lassend).
  • OLG Stuttgart, 11.12.2013 - 20 U 5/13

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages durch eine GmbH: …

    In diesem Verfahren könnte der Senat, würde die Hilfsaufrechnung zugelassen, allenfalls dann entscheiden, wenn er bereits auf der Basis der bei Beschlusszurückweisung bestehenden Aktenlage auch die Hilfsaufrechnung für ohne weiteres unbegründet hielte (vgl. - bezogen auf die Entscheidung über Klageerweiterung oder Widerklage [wofür allerdings ohnehin § 524 Abs. 4 analog gilt, dazu noch unten unter E], was dann jedenfalls für die Prozessaufrechnung gelten muss - OLG Koblenz, Beschl. v. 15.09.2003 - 10 U 1273/02 - Tz. 8 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 05.11.2007 - 10 U 1726/06 - Tz. 6; Bub, MDR 2011, 84, 86 f.); Letzteres ist hier aber nicht der Fall.
  • OLG Köln, 05.11.2012 - 17 U 5/12

    Umfang der Pflichten des Werkunternehmers bei einem Pauschalvertrag

    Die von Bub (…a.a.O.) für seine Meinung zitierten OLG-Entscheidungen betreffen auch nur Fälle, in denen es um nach § 533 unzulässige Klageänderungen (OLG Köln, OLG Report Köln 2004, 154) oder um Nebenforderungen zur Klage ging, die vom Bestehen der Hauptforderung abhingen (OLG Koblenz 10 U 1273/02 und 10 U 1726/06; juris).
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