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Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 12.07.1990 | OLG Hamburg, 29.05.1990

Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.11.1993 - 10 U 19/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12509
OLG Celle, 26.11.1993 - 10 U 19/90 (https://dejure.org/1993,12509)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.11.1993 - 10 U 19/90 (https://dejure.org/1993,12509)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. November 1993 - 10 U 19/90 (https://dejure.org/1993,12509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftung eines Gutachters aus einem Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter gegenüber einem Unfallopfer für ein fehlerhaftes ärztliches Gutachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Gutachters aus einem Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter gegenüber einem Unfallopfer für ein fehlerhaftes ärztliches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 996
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.1993 - 10 U 19/90
    Dies ergibt sich aus einem entsprechenden Parteiwillen (BGH NJW 1984, 355, 356 [BGH 02.11.1983 - IVa ZR 20/82]), wie er nach den gesamten Umständen in der Auftragserteilung Niederschlag gefunden hat.
  • BGH, 07.11.1984 - VIII ZR 182/83

    Einbeziehung des Sicherungseigentümers in den Schutzbereich eines Mietvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.1993 - 10 U 19/90
    Soweit es für die Haftung auf Schadensersatz aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter darauf ankommt, daß dem Schuldner der Drittbezug der Leistungen (a) sowie die Schutzpflicht für den Dritten (b) erkennbar sein müssen (BGH NJW 1985, 489, 2411 [BGH 07.11.1984 - VIII ZR 182/83]), sind auch diese Voraussetzungen erfüllt, weil sich dies für den Beklagten - wie vorstehend ausgeführt - bei Auftragserteilung aus dem ihm zugegangenen Schreiben vom 27. März 1985 und den beigefügten Unterlagen ergab.
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81

    Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei …

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.1993 - 10 U 19/90
    Wer, wie hier die Klägerin, eine Kapitalabfindung wählt, nimmt das Risiko bewußt in Kauf, daß die für die Bemessung maßgebenden Faktoren auf unsicherer Prognose beruhen (BGH NJW 1984, 115 [BGH 12.07.1983 - VI ZR 176/81]).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.07.1990 - 10 U 19/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9843
OLG Düsseldorf, 12.07.1990 - 10 U 19/90 (https://dejure.org/1990,9843)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.1990 - 10 U 19/90 (https://dejure.org/1990,9843)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - 10 U 19/90 (https://dejure.org/1990,9843)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 1115
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 133/01

    Vorenthalten der Mietsache i. S. des § 557 Abs. 1 BGB a.F.

    Das hat der 10. Zivilsenat des OLG Düsseldorf in einem anderen, aber rechtsähnlichen Fall (MDR 1990, 1115) ebenso entschieden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.05.1990 - 10 U 19/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,14454
OLG Hamburg, 29.05.1990 - 10 U 19/90 (https://dejure.org/1990,14454)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.1990 - 10 U 19/90 (https://dejure.org/1990,14454)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 1990 - 10 U 19/90 (https://dejure.org/1990,14454)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 931
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 08.09.2017 - 1 U 56/17

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Dies gilt erst recht, wenn die Einstellung gegen Sicherheitsleistung aus einem Urteil begehrt wird, welches - wie hier - dem Gläubiger die Vollstreckung seinerseits nur gegen Sicherheitsleistung gestattet (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 5 U 133/88, NJW-RR 1989, 576; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 10 U 19/90 MDR 1990, 931; OLG Köln, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 2 U 185/93, ZIP 1994, 1053), Denn ist dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung gestattet, ist der Schuldner vor wirtschaftlichen Nachteilen, die durch eine im Nachhinein möglicherweise materiell ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung drohen, in aller Regel hinreichend abgesichert.
  • KG, 26.04.2022 - 4 U 18/22

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung einer Fluglinie zur Erteilung einer …

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung zulässig ist bzw. aus einem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden darf (§ 709 Satz 3 ZPO ), ist dem Einstellungsantrag des Schuldners nur stattzugeben, wenn der Schuldner über die Wirkung einer jeden Vollstreckung hinausgehende, schutzwürdige Interessen dartut und glaubhaft macht, insbesondere darlegt, dass ihm ein Schaden drohe, der über die allgemeine Vollstreckungswirkung hinausgehe und durch die angeordnete Sicherheitsleistung nicht hinreichend abgedeckt sei (OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 UH 664/05, OLGR 2006, 413 - 414, Rn. 11; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 2. November 1992 - 26 U 94/92, OLGR 1993, 137, Rn. 5; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 10 U 19/90, MDR 1990, 931 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 5 U 133/88, NJW-RR 1989, 576 ;… Zöller/Herget, ZPO , 34. Auflage 2022, § 719 Rn. 3 und 6 mwN.).
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