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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.07.1991 - 10 U 233/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5215
OLG Düsseldorf, 11.07.1991 - 10 U 233/90 (https://dejure.org/1991,5215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.1991 - 10 U 233/90 (https://dejure.org/1991,5215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - 10 U 233/90 (https://dejure.org/1991,5215)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 187
  • JR 1991, 465
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 08.04.2008 - 21 U 161/06

    Beweiskraft einer Privaturkunde

    b) Außerdem liegt ein Verfahrensfehler vor, weil das Landgericht den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355 ZPO ) nicht beachtet hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 187 f Juris Rz 3).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2025 - 30 U 68/25

    Konkretisierung von Sorgfaltsanforderungen durch Unfallverhütungsvorschriften und …

    Eine Wiederholung der Beweisaufnahme nach einem Richterwechsel ist danach nicht zwingend geboten; sie steht grundsätzlich im Ermessen des neubesetzten Gerichts (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 187, Stein/Jonas/Berger, 23. Aufl. 2015, ZPO § 355 Rn. 11 m.w.N.).
  • KG, 11.10.2010 - 12 U 79/09

    Wesentlicher Verfahrensmangel: Vernehmung lediglich eines von sechs Zeugen nach …

    Kommt es jedoch auf einen persönlichen Eindruck von den Zeugen an, insbesondere zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugen, so muss das Gericht in der Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von den Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige Beurteilung zurückgreifen können (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96 - NJW 1997, 1586; OLG Bremen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 1 U 64/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 1991 - 10 U 233/90 - NJW 1992, 187; OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 4 U 177/07 - zitiert nach juris).
  • KG, 08.04.2009 - 21 U 161/07
    b) Außerdem liegt ein Verfahrensfehler vor, weil das Landgericht den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355 ZPO) nicht beachtet hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 187 f Juris Rz 3).
  • LG Osnabrück, 05.07.2018 - 4 S 420/17

    Glaubhaftigkeit von Zeugen - Vernehmungsprotokolle

    Kommt es auf einen persönlichen Eindruck von den Zeugen an, insbesondere zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugen, so muss das Gericht in der Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von den Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige Beurteilung zurückgreifen können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.1991, Az. 10 U 233/90; KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010, BauR 2011, 297).
  • OLG Köln, 16.06.2011 - 5 U 61/11

    Haftung des Teilnehmers eines Karnevalsumzugs - Hüftstoß als …

    Darauf, dass persönliche Eindrücke von Zeugen, insbesondere von deren Glaubwürdigkeit, um die Aussagen zu verwerten, nach einem Richterwechsel aktenkundig und Verhandlungsgegenstand gewesen sein müssen (vgl. BGH NJW 1997, 1586, 1587 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW 1992, 187, 188), kommt es demnach nicht an.
  • LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 255/07

    Getränketransporter (Arbeitnehmererf.)

    Die Kammer hat durchgreifende Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen L. Diese Bedenken stützen sich auf die im Vermerk des beauftragten Richters vom 29.01.2008 (Blatt 136 d.A.), zu dem die Parteien anschließend rechtliches Gehör erhielten, festgehaltenen Vorgänge, welche die Kammer daher berücksichtigen darf (vgl. BGH, NJW 1991, 1180; OLG Düsseldorf, NJW 1992, 187): Wie der Zeuge L - nach Schluss des Beweisaufnahmetermins vom 29.01.2008 - selbst einräumte, war seine Aussage jedenfalls teilweise falsch.
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