Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 5 - Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme (§§ 355 - 370) |
(1) 1Die Beweisaufnahme erfolgt vor dem Prozessgericht. 2Sie ist nur in den durch dieses Gesetz bestimmten Fällen einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht zu übertragen.
(2) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den die eine oder die andere Art der Beweisaufnahme angeordnet wird, findet nicht statt.
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Rechtsprechung zu § 355 ZPO
644 Entscheidungen zu § 355 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG München, 29.09.2026 - 31 U 2837/25
Glaubwürdigkeitsbeurteilung, Richterwechsel, Verfahrensfehler, Beweiswürdigung, ...
- OLG Nürnberg, 13.07.2026 - 8 W 353/26
Ablehnung des Antrags auf Ladung des Sachverständigen im selbständigen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Nürnberg, 13.07.2026 - 8 W 39/26
Sachverständigenanhörung abgelehnt: Beschwerde statthaft!
- OLG Nürnberg, 13.07.2026 - 8 W 39/26
- OLG Frankfurt, 23.07.2025 - 30 U 68/25
Konkretisierung von Sorgfaltsanforderungen durch Unfallverhütungsvorschriften und ...
- OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20
Grenzwertrelevanz
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2025 - C-484/24
NTH Haustechnik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 18.06.2026 - C-484/24
NTH Haustechnik - Rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten dürfen als ...
- LAG Niedersachsen, 08.05.2024 - 8 Sa 688/23
Verarbeitung personenbezogener Daten an die DSGVO durch Gerichte; Ansprüche des ...
- EuGH, 18.06.2026 - C-484/24
- OLG Stuttgart, 08.05.2024 - 10 W 22/24
Beschwerdemöglichkeit einer Ablehnung eines Antrags auf ergänzende oder ...
- BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21
Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses; ...
§ 355 ZPO in Nachschlagewerken
- § 355 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Unmittelbarkeitsprinzip - § 355 ZPO wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Prozessfähigkeit
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 355 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme
- Zeugenbeweis
- § 375 (Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter) (zu § 355 I 2)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 32 III 2 (weggefallen) (zu §§ 355 ff)