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   BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21   

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https://dejure.org/2022,19148
BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21 (https://dejure.org/2022,19148)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2022 - VII ZB 46/21 (https://dejure.org/2022,19148)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - VII ZB 46/21 (https://dejure.org/2022,19148)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 567 Abs. 1 ZPO, Art. ... 103 Abs. 1 GG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 ZPO, § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 355 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 91 ff. ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der selbständigen Anfechtung des Beweisbeschlusses als Ausnahme

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 355 Abs. 2 ; ZPO § 358 ; ZPO § 567
    A) Ein Beweisbeschluss ist grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar. b) Ausnahmsweise ist eine sofortige Beschwerde statthaft, wenn bereits der Beweisbeschluss eine Verletzung von Grundrechten einer Partei zur Folge hätte, die sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 355 Abs. 2 ; ZPO § 358 ; ZPO § 567
    Zulassung der selbständigen Anfechtung des Beweisbeschlusses als Ausnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweisbeschluss ist (grundsätzlich) nicht isoliert anfechtbar!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss ausnahmsweise statthaft, wenn bereits der Beweisbeschluss die Verletzung von Grundrechten einer Partei zur Folge hat und diese Verletzung sich im weiteren Verfahren nicht mehr vollständig beheben lässt

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unstatthafte Beschwerde - und die zugelassene Rechtsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Beweisbeschluss - und seine Anfechtung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisbeschluss ist nur im Ausnahmefall isoliert anfechtbar! (IBR 2022, 550)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 233, 258
  • NJW 2022, 2622
  • ZIP 2022, 2202
  • MDR 2022, 1044
  • MDR 2022, 1204
  • FamRZ 2022, 1546
  • WM 2023, 481
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07

    Hohlfasermembranspinnanlage

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21
    Ein Beweisbeschluss ist grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar (Fortführung von BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07, NJW-RR 2009, 995).

    Ausnahmsweise ist eine sofortige Beschwerde statthaft, wenn bereits der Beweisbeschluss eine Verletzung von Grundrechten einer Partei zur Folge hätte, die sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (Fortführung von BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07, NJW-RR 2009, 995).

    Dies gilt aber nicht uneingeschränkt: Ist bereits die sofortige Beschwerde nicht statthaft gewesen, ist eine vom Beschwerdegericht mit der Beschwerdeentscheidung zugelassene Rechtsbeschwerde ebenfalls nicht statthaft; dies gilt auch dann, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - VII ZB 96/17 Rn. 5, BauR 2020, 875 = NZBau 2020, 236; Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08 Rn. 5, NJW 2009, 3653; Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 Rn. 6, NJW-RR 2009, 995; Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14, juris Rn. 6).

    Der Beweisbeschluss kann nur mit den gegen die Endentscheidung gegebenen Rechtsmitteln zur Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht gestellt werden, weil mit der Zulassung einer selbständigen Anfechtung durch die Beschwerdeinstanz unzulässigerweise in die Sachentscheidungskompetenz des Prozessgerichts eingegriffen würde (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 Rn. 9, NJW-RR 2009, 995; Beschluss vom 4. Juli 2007 - XII ZB 199/05 Rn. 8, NJW-RR 2007, 1375).

    Auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung kann die Partei jedoch nicht verwiesen werden, wenn bereits der Beweisbeschluss für sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hätte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04, NVwZ 2005, 681, juris Rn. 18; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 Rn. 12, NJW-RR 2009, 995).

  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch pauschal gehaltenen

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21
    Auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung kann die Partei jedoch nicht verwiesen werden, wenn bereits der Beweisbeschluss für sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hätte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04, NVwZ 2005, 681, juris Rn. 18; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 Rn. 12, NJW-RR 2009, 995).

    Bejaht worden ist dies etwa für den Fall drohender Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Preisgabe von Informationen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich bei Durchführung des Beweisbeschlusses (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04, NVwZ 2005, 681, juris Rn. 18 f.).

  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 199/05

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen die Feststellung der Abstammung durch

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21
    Der Beweisbeschluss kann nur mit den gegen die Endentscheidung gegebenen Rechtsmitteln zur Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht gestellt werden, weil mit der Zulassung einer selbständigen Anfechtung durch die Beschwerdeinstanz unzulässigerweise in die Sachentscheidungskompetenz des Prozessgerichts eingegriffen würde (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 Rn. 9, NJW-RR 2009, 995; Beschluss vom 4. Juli 2007 - XII ZB 199/05 Rn. 8, NJW-RR 2007, 1375).

    Gestützt wird der Ausschluss der Anfechtbarkeit ferner durch die Regelung des § 355 Abs. 2 ZPO, wonach der Beschluss über die Delegation der Beweisaufnahme an den beauftragten oder ersuchten Richter nicht der Anfechtung unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - XII ZB 199/05 Rn. 8, NJW-RR 2007, 1375).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21
    (1) Nach der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, auf welche sich auch das Beschwerdegericht bezieht, verletzt ein Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei, der ohne deren vorherige persönliche Anhörung zu dieser Frage erlassen wurde, den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör und kann von ihr ausnahmsweise mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 Rn. 6 ff., NJW-RR 2009, 1223).
  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 16/20

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess; Klage auf Zahlung einer

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21
    Die dadurch ausgelösten Kosten bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, über die nach Verfahrensabschluss nach §§ 91 ff. ZPO zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - II ZB 16/20 Rn. 23, BauR 2021, 1189 für eine Beschwerdeentscheidung im Aussetzungsverfahren; vgl. allgemein Musielak/Voit/Ball, ZPO, 19. Aufl., § 572 Rn. 24).
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 192/10

    Insolvenz- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren: Entlassung des Verwalters wegen

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21
    Denn der Partei steht trotz einer etwaigen Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör noch die Möglichkeit offen, im laufenden Verfahren Stellung zum Beweisbeschluss zu nehmen und gegebenenfalls auf eine Aufhebung des Beschlusses hinzuwirken (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - IX ZB 192/10 Rn. 8 ff., WM 2011, 663 zu einer Heilung eines Gehörsverstoßes im Rechtsmittelzug).
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14

    Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21
    Ob eine Verletzung tatsächlich vorliegt, ist im Rahmen der Begründetheit des Rechtsmittels zu prüfen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 4 WF 244/15, FamRZ 2016, 1799, juris Rn. 10; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. März 2015 - VIII ZR 125/14 Rn. 25, NJW 2015, 2584 zu den sogenannten doppelrelevanten Tatsachen).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21
    Dies gilt aber nicht uneingeschränkt: Ist bereits die sofortige Beschwerde nicht statthaft gewesen, ist eine vom Beschwerdegericht mit der Beschwerdeentscheidung zugelassene Rechtsbeschwerde ebenfalls nicht statthaft; dies gilt auch dann, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - VII ZB 96/17 Rn. 5, BauR 2020, 875 = NZBau 2020, 236; Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08 Rn. 5, NJW 2009, 3653; Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 Rn. 6, NJW-RR 2009, 995; Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14, juris Rn. 6).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21
    Käme ein effektiver Grundrechtsschutz zu spät, wenn die Partei auf Rechtsmittel gegen die Endentscheidung verwiesen würde, kann eine isolierte Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses von Verfassungs wegen veranlasst sein (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 Rn. 16, NJW 2007, 3575).
  • BGH, 15.01.2020 - VII ZB 96/17

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung zur Anweisung des gerichtlich bestellten

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21
    Dies gilt aber nicht uneingeschränkt: Ist bereits die sofortige Beschwerde nicht statthaft gewesen, ist eine vom Beschwerdegericht mit der Beschwerdeentscheidung zugelassene Rechtsbeschwerde ebenfalls nicht statthaft; dies gilt auch dann, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - VII ZB 96/17 Rn. 5, BauR 2020, 875 = NZBau 2020, 236; Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08 Rn. 5, NJW 2009, 3653; Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 Rn. 6, NJW-RR 2009, 995; Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14, juris Rn. 6).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 1240/18

    Subsidiaritätsgrundsatz gebietet die Einlegung auch solcher Rechtsbehelfe, deren

  • OLG Frankfurt, 08.12.2015 - 4 WF 244/15

    Selbstständige Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses

  • OLG Köln, 12.08.2019 - 5 W 22/19
  • OLG Brandenburg, 15.03.2001 - 11 W 12/01

    Anfechtung des Beweisbeschlusses im selbständigen Beweisverfahren

  • OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 10 WF 120/15

    Ergänzungspflegschaft für minderjährige Erben: Zulässigkeit der Beschwerde des

  • OLG Brandenburg, 24.08.2000 - 9 WF 138/00

    Keine isolierte Anfechtung eines Beweisbeschlusses

  • OLG München, 21.04.2022 - 8 U 4257/21

    Kein Schadensersatzanspruch gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - P & R-Gruppe

    - dort zum Az. 28 O 12881/20 bereits eine entsprechende Beweisaufnahme stattfindet (Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der sofortige Beschwerde gegen den Beweisbeschluss mit Beschluss vom 19.07.2021, Gz. 13 W 753/21, anhängig beim BGH unter Gz. VII ZB 46/21), wenn sich nicht die Hilfsbegründung des Landgerichts zur mangelnden Kausalität im Ergebnis als zutreffend erwiesen hätte.
  • OLG München, 19.09.2022 - 8 U 8302/21

    Aussetzung einer Schadensersatzklage gegen die Abschlussprüferin wegen Beihilfe

    (cc) Welche prozessualen Maßnahmen zur Verfahrensförderung das Prozessgericht in welcher Reihenfolge für sinnvoll und geboten hält, gehört zu seinen verfahrensleitenden Befugnissen, die nur sehr beschränkt einer Überprüfung durch Rechtsmittel zugänglich sind (vgl. dazu jüngst, BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - VII ZB 46/21, zur Anfechtung eines Beweisbeschlusses).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21

    Fehlende Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Zudem kann beispielsweise auch ein Beweisbeschluss ausnahmsweise selbständig anfechtbar sein, wenn einer Partei - von ihr schlüssig behauptet - bei Durchführung der Beweisaufnahme ein bleibender rechtlicher Nachteil in Form einer irreversiblen Verletzung von Grundrechten droht, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe und der daher eine selbständige Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses gebietet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - VII ZB 46/21, juris, Rn. 13 ff.).
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