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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.12.2003 - 10 U 36/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12764
OLG Hamm, 04.12.2003 - 10 U 36/03 (https://dejure.org/2003,12764)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2003 - 10 U 36/03 (https://dejure.org/2003,12764)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 10 U 36/03 (https://dejure.org/2003,12764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehegattentestament ist bindend! - Späteres Vermächtnis an Sohn und Schwiegertochter war unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2270 § 2271
    Bindung von Ehegatten an wechselseitige Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1239
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93

    Prüfung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 10 U 36/03
    Gleichlautende Verfügungen lassen regelmäßig den Schluss darauf zu, dass ihnen eine gemeinsame und damit gegenseitig voneinander abhängige Vorstellung der testierenden Ehegatten zugrunde liegt (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.1993 - 15 W 115/93 - FamRZ 1994, 1210, 1211 f.).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14

    Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament

    Zwar ist insoweit in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass auch die Vermögensverhältnisse von Eheleuten gegen eine Wechselbezüglichkeit sprechen können bzw. besonderen Anlass zur Prüfung der Wechselbezüglichkeit geben können, wenn der eine Ehegatten vermögend ist, während der andere kein oder im Verhältnis zu ihm nur ein geringes Vermögen hat, weil der vermögende Ehegatte an der eigenen Erbeinsetzung durch den vorverstorbenen vermögenlosen Ehegatten häufig kein Interesse haben könne; derartige unterschiedliche Vermögensverhältnisse alleine seien aber kein hinreichendes Indiz, das dazu führen müsste, eine Wechselbezüglichkeit zu verneinen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 26.10.2011, Az. IV ZR 72/11, zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 25.07.1984, Az. BReg 1Z 44/84, OLG Köln, Beschluss vom 30.04.1993, Az. 2 Wx 58/92, NJW 7RR 1995, 397 f; OLG Hamm, Beschluss vom 07.11.1993, Az. 15 W 288/95, FamRZ 1995, 1022 ff; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.05.1998, Az. 10 U 35/97, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2003, Az. 10 U 36/03, zitiert nach juris;… Kanzleiter, a.a.O., Rn. 29, Lange, Erbrecht, 2011, Rn. 125).
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