Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 39/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 322
Rechtskraftwirkung; Streitgegenstand; Vorprozeß; Neuvermietung; Entlassung aus dem Mietvertrag; Ersatzmieter; Nachmieter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 157 § 549; ZPO § 322
Bindungswirkung in einem Nachfolgeprozeß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91
Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 39/97
Dementsprechend hält auch der Bundesgerichtshof (NJW 1993, 1645 = DWW 1993, 168 ) den Mieter für verpflichtet, die Mietzinsdifferenz zu zahlen, wenn er ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag endgültig ausgezogen ist und keine Miete mehr gezahlt hat und vom Vermieter daraufhin das Mietobjekt zu einem niedrigeren Mietzins, der dem erzielbaren Marktpreis entspricht, weitervermietet worden ist. - OLG Hamburg, 02.11.1988 - 4 U 150/88
Nebenkosten bei gewerblicher Miete; Abrechnungszeitraum; Rückständige …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 39/97
Nebenkostenvorauszahlungen kann der Kläger dagegen nicht beanspruchen, nachdem hinsichtlich des gesamten Anspruchszeitraums Abrechnungsreife eingetreten ist, ohne daß der Kläger eine Abrechnung der Nebenkosten vorgenommen hätte (vgl. dazu z. B. OLG Hamburg NJW-RR 1989, 82 = MDR 1989, 162 m.w.N.).
- KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
Fristlose Kündigung des Geschäftsraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs: …
Denn insoweit erwächst das Urteil des Landgerichts nur für den dort streitgegenständlichen Zeitraum in Rechtskraft und entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich des hier streitgegenständlichen Zeitraums ab April 2013 (vgl. KG Berlin, Urteil vom 01. Dezember 2005 - 8 U 249/04 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 10 U 39/97 -, Rn. 21, juris;… Fischer, a. a. O., IX Rn. 258). - OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 10 U 116/05
Die Installation der Videokameraattrappe stellt keinen wichtigen Grund i.S. des § …
Soweit der Beklagte danach zur Zahlung verurteilt worden ist und seine Kündigungen nicht für wirksam gehalten bzw. wegen Verspätung nicht zugelassen worden sind, ergibt sich hieraus keine Bindungswirkung für das streitgegenständliche Verfahren, das mit den rückständigen Mieten für die Monate Februar 2003 bis September 2004 einen anderen Anspruchszeitraum zum Gegenstand hat (Senat, OLGR 1998, 46 = WM 1998, 483).
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