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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - I-10 U 5/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1930
OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - I-10 U 5/14 (https://dejure.org/2015,1930)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2015 - I-10 U 5/14 (https://dejure.org/2015,1930)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - I-10 U 5/14 (https://dejure.org/2015,1930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages eines Vorstandes einer nordrhein-westfälischen Sparkasse wegen Nachlässigkeiten im Risikomanagement

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abberufung eines Vorstandsvorsitzenden

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 10 U 5/14
    Die Vorschrift des § 626 Abs. 2 BGB ist ein gesetzlich normierter Verwirkungstatbestand; ihr Zweck ist es, dem Arbeitnehmer (hier: Dienstnehmer) rasch Klarheit darüber zu verschaffen, ob der Kündigungsberechtigte einen bestimmten Sachverhalt zum Anlass für (s)eine außerordentliche Kündigung nimmt (vgl. BAG v. 26.06.2008, Az. 2 AZR 190/07; v. 25.11.2010, Az. 2 AZR 171/09; v. 23.01.2014, Az. 2 AZR 582/13).

    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt daher zu laufen, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst voll-ständige Kenntnis der für eine Kündigung massgebenden Tatsachen hat, die dem Kündigungsberechtigten die vorstehend bereits angesprochene "Gesamtwürdigung nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten" (…vgl. MüKo/Henssler, 6. Aufl., § 626 BGB Rzf. 297 mwN) und damit die Entscheidung darüber ermöglicht, ob er das Arbeitsverhältnis (hier: Dienstverhältnis) fortsetzen will oder nicht (vgl. BAG v. 26.09.2013, Az. 2 AZR 741/12; v. 23.01.2014, Az. 2 AZR 582/13).

  • BGH, 19.05.1980 - II ZR 169/79

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Umdeutung einer außerordentlichen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 10 U 5/14
    Erforderlich erscheinende Nach prüfungen und Anhörungen Betroffener durch das kündigungsberechtigte Gremium müssen sehr zügig durchgeführt werden, damit die - durch die Ermittlungen bereits bereits hinausgeschobene - Kündigungsfrist gewahrt bleibt (vgl. BGH, NJW 1981, 166 unter I 1. a)).

    Dass mit Blick auf den Zweck der Zwei-Wochen-Frist (vorstehend 2.3.1.1.) überwiegend die Ansicht vertreten wird, bei schwer zu beurteilenden Sachverhalten müsse dem Aufsichtsrat bzw. hier dem Verwaltungsrat Zeit zugebilligt werden, um die in Rede stehenden Fragen wertend selbst zu prüfen oder auch sachverständig prüfen zu lassen (vgl. BGH NJW 1981, 166 unter I 1. a)), kann für die Beklagte (VR) nicht bedeuten, sich hinsichtlich des Beginns der Zweiwochenfrist quasi unbesehen damit begnügen zu dürfen, dass die beauftragte WP-Gesellschaft für ihre Tätigkeit eben fünf bis sechs Monate aufgewandt habe und erst der (schriftliche) Bericht dem Verwaltungsrat ein hinreichend klares Bild habe vermitteln können.

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 10 U 5/14
    Die Vorschrift des § 626 Abs. 2 BGB ist ein gesetzlich normierter Verwirkungstatbestand; ihr Zweck ist es, dem Arbeitnehmer (hier: Dienstnehmer) rasch Klarheit darüber zu verschaffen, ob der Kündigungsberechtigte einen bestimmten Sachverhalt zum Anlass für (s)eine außerordentliche Kündigung nimmt (vgl. BAG v. 26.06.2008, Az. 2 AZR 190/07; v. 25.11.2010, Az. 2 AZR 171/09; v. 23.01.2014, Az. 2 AZR 582/13).
  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 10 U 5/14
    Kollegialorgans, für erforderlich gehaltene Ermittlungen etc. nicht zügig und mit dem erforderlichen Nachdruck erfolgen und durchgeführt werden (BGH, WM 1984, 1187; NZG 2013, 615 ff).
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 10 U 5/14
    Auch wenn es sich bei den Mitgliedern des Risikoausschusses um eine Teilmenge der Mitglieder des Verwaltungsrats handelt, ändert das nichts daran, dass allein der Verwaltungsrat selbst das hier kündigungsberechtigte Organ ist und daher auf dessen Kenntnis insgesamt abzustellen ist (vgl. BGH NZG 1998, 634; 2013, 615).
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 10 U 5/14
    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt daher zu laufen, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst voll-ständige Kenntnis der für eine Kündigung massgebenden Tatsachen hat, die dem Kündigungsberechtigten die vorstehend bereits angesprochene "Gesamtwürdigung nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten" (…vgl. MüKo/Henssler, 6. Aufl., § 626 BGB Rzf. 297 mwN) und damit die Entscheidung darüber ermöglicht, ob er das Arbeitsverhältnis (hier: Dienstverhältnis) fortsetzen will oder nicht (vgl. BAG v. 26.09.2013, Az. 2 AZR 741/12; v. 23.01.2014, Az. 2 AZR 582/13).
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 10 U 5/14
    Die Vorschrift des § 626 Abs. 2 BGB ist ein gesetzlich normierter Verwirkungstatbestand; ihr Zweck ist es, dem Arbeitnehmer (hier: Dienstnehmer) rasch Klarheit darüber zu verschaffen, ob der Kündigungsberechtigte einen bestimmten Sachverhalt zum Anlass für (s)eine außerordentliche Kündigung nimmt (vgl. BAG v. 26.06.2008, Az. 2 AZR 190/07; v. 25.11.2010, Az. 2 AZR 171/09; v. 23.01.2014, Az. 2 AZR 582/13).
  • LG Köln, 08.05.2018 - 3 O 247/17
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 10 U 5/14
    Rn. 11 Die zur Beurteilung und Bejahung der Rechtmäßigkeit der Abberufung/Kündigung - nur - des Klägers erforderliche Interessenabwägung schließlich hätten sowohl die Beklagte als auch das LG unterlassen, das LG darüberhinaus die Berücksichtigung von Vorbringen der Beklagten in dem Rechtsstreit der Beklagten gegen die P. GmbH (3 O 247/17 LG Duisburg) auf Rückzahlung des hier und dort in Rede stehenden Darlehens, wo die Beklagte selbst vorgetragen habe, dass jenes Darlehen an P. (doch) einer Beteiligung von P. an S. gedient habe.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2026 - 1 CC 3/25

    Planübergabe ist auch im VOB/B-Vertrag keine Vertragspflicht!

    Sind (vermeintliche) Nachtragsleistungen bereits vom Auftrag umfasst, so kann die in einem Nachtragsauftrag vereinbarte Vergütung nicht ein zweites Mal abgerechnet werden (…vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2005 - X ZR 166/04; OLG Stuttgart, Urt. v. 02.03.2021 - 10 U 5/14).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Am 13.02.2014 fordert die Staatsanwaltschaft dann die Akten 3 O 247/12 beim Landgericht Duisburg und 1-10 U 5/14 beim Oberlandesgericht Düsseldorf an.
  • LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt daher zu laufen, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst voll-ständige Kenntnis der für eine Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die dem Kündigungsberechtigten eine Gesamtwürdigung (…genauer hierzu: Henssler in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 626 BGB Rn 297 mwN) und damit die Entscheidung darüber ermöglicht, ob er das Arbeitsverhältnis (hier: Dienstverhältnis) fortsetzen will oder nicht (OLG Düsseldorf BeckRS 2015, 3264 m.w.N.).
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