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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.07.2021 - I-10 U 5/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35327
OLG Hamm, 13.07.2021 - I-10 U 5/20 (https://dejure.org/2021,35327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2021 - I-10 U 5/20 (https://dejure.org/2021,35327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2021 - I-10 U 5/20 (https://dejure.org/2021,35327)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • notar-drkotz.de

    Erbverzichtsvertrag - Aussage des Urkundsnotars zur Geschäftsunfähigkeit des Erblassers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 104 Nr. 2
    Erbverzichtsvertrag; Geschäftsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 104 Nr. 2
    Anspruch auf einen Pflichtteil; Geschäftsunfähigkeit eines Erblassers; Darlegungslast und Beweislast für das Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschäftsunfähigkeit bei Demenz: Aufhebung eines Erbverzichtsvertrages unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Feststellung der Geschäftsfähigkeit eines Erblassers durch einen Notar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aussage eines beurkundenden Notars zur Geschäftsfähigkeit eines Menschen hat keine erhöhte Beweiskraft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1310
  • DNotZ 2022, 746
  • FamRZ 2022, 1740
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2021 - 10 U 5/20
    Für die gerichtliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit ausreichend ist aber schon ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. OLG München NJW-RR 09, 1599;… Juris-Hansen, 9. Aufl., § 104 BGB Rz. 11 ff;… Palandt-Ellenberger, 80. Aufl., § 104 BGB Rz. 6 ff).
  • OLG Hamm, 29.05.2024 - 10 W 8/23

    Eintritt der gesetzlichen Erbfolge mangels Wirksamkeit der vom Erblasser …

    Schon im Ansatz ist der Aussage von Personen, die - wie z.B. ein Notar, der eine erbrechtlich relevante Beurkundung vorgenommen hat - zur Zeit der Vornahme des in Rede stehenden Rechtsgeschäfts mit der betroffenen Person in bloßem sozialen Kontakt standen, mangels fachlicher Qualifikation zur Beurteilung der medizinischen Voraussetzungen grundsätzlich kein besonderer Beweiswert zuzumessen (so zu der Frage der Geschäftsfähigkeit: OLG Hamm, Urteil vom 13. Juli 2021, Aktenzeichen 10 U 5/20).
  • LG Bonn, 06.02.2025 - 19 O 208/22
    Das Gesetz verbindet danach nicht mit jeder Geisteskrankheit oder -schwäche die Testierunfähigkeit, sondern sieht die Fähigkeit, die Bedeutung des rechtsgeschäftlichen Handelns zu erkennen und sich bei seiner Entschließung von der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechenden Erwägungen leiten zu lassen, als maßgebend an (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26.09.2006, 6 W 43/06, juris; BayObLG, Beschluss vom 24.10.2001 - 1Z BR 40/01, juris; OLG Hamm, Urteil vom 13.07.2021 - 10 U 5/20, DNotZ 2022, 746).

    Für die gerichtliche Feststellung der Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit ausreichend ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.07.2021 - 10 U 5/20, DNotZ 2022, 746;… Ellenberger in: Grüneberg, BGB, 84. Auflage 2025, § 104 Rn. 8).

  • OLG Hamm, 29.05.2024 - 10 W 8/23
    Schon im Ansatz ist der Aussage von Personen, die - wie z.B. ein Notar, der eine erbrechtlich relevante Beurkundung vorgenommen hat - zur Zeit der Vornahme des in Rede stehenden Rechtsgeschäfts mit der betroffenen Person in bloßem sozialen Kontakt standen, mangels fachlicher Qualifikation zur Beurteilung der medizinischen Voraussetzungen grundsätzlich kein besonderer Beweiswert zuzumessen (so zu der Frage der Geschäftsfähigkeit: OLG Hamm, Urteil vom 13. Juli 2021, Aktenzeichen 10 U 5/20).
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