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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.02.2009 - 10 U 57/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21339
OLG Koblenz, 20.02.2009 - 10 U 57/05 (https://dejure.org/2009,21339)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.02.2009 - 10 U 57/05 (https://dejure.org/2009,21339)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 10 U 57/05 (https://dejure.org/2009,21339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zugrundelegung eines Ertragswertverfahrens mit klinikspezifischen Besonderheiten im Falle einer Abfindung von Gesellschaftern einer Klinik-Immobilien-GbR nach "wahren Werten" laut Gesellschaftsvertrag; Methodische Zulässigkeit größerer als ganz geringfügige, praktisch ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70

    Bewertung eines Unternehmens

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2009 - 10 U 57/05
    Nach der "Wurzeltheorie" des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1973, 509) kann dieser Umstand auch zugunsten der Kläger berücksichtigt werden, da diese Entwicklung in der Vertragsgestaltung zwischen den Parteien bereits angelegt war und damit auch zum Bewertungsstichtag als sicher bevorstehend anzusehen war.

    Entsprechend der "Wurzeltheorie" des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1973, 509) dürfen für die maßgebliche Prognose grundsätzlich ausschließlich zum Stichtag feststehende und bekannte Anknüpfungsmomente berücksichtigt werden und Weiterentwicklungen in der Folgezeit lediglich insoweit, als für diese zum Stichtag bereits die "Wurzel" einer entsprechenden absehbaren Entwicklung gelegt war.

  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2009 - 10 U 57/05
    Entsprechend den nach dieser Methode bedingten Feststellungserfordernissen sind dann, je nach den jeweiligen Erkenntnismöglichkeiten unter Heranziehung sachverständiger Beratung, teilweise konkret verifizierbare Anknüpfungstatsachen zu ermitteln und festzustellen, teilweise in Ausübung sachgerechten Ermessens Festlegungen zu im Verfahren der Wertermittlung einzusetzenden Schätzfaktoren zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1991, Az: II ZR 58/91).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2009 - 10 U 57/05
    Die vorzunehmende Wertermittlung bedeutet, wie auch in der mündlichen Verhandlung dargelegt, die richterliche Ermittlung eines für die zu treffende Entscheidung über den Klageanspruch maßgeblichen tatsächlichen Sachverhalts (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990, Az: XII ZR 101/89).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 72/99

    Umfang der Haftung des Notars für den Verlust von Gesellschaftsanteilen aufgrund …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2009 - 10 U 57/05
    Maßgeblich ist der finanzielle Zukunftsertrag (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002, Az: IX ZR 72/99).
  • BGH, 21.04.1955 - II ZR 227/53

    Einlagebewertung bei OHG

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2009 - 10 U 57/05
    Hierfür bedarf es zunächst der ebenfalls tatrichterlicher Richtigkeitsprüfung im Rahmen der nach § 287 ZPO anzustellenden Ermessensausübung unterliegenden Wahl einer für die im Ergebnis erforderliche Schätzung geeigneten Methode (grundlegend bezüglich der vorzunehmenden Schätzung vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1955, Az: II ZR 227/53).
  • OLG Koblenz, 14.12.2007 - 10 U 1153/02

    Spielbankgesellschaft: Abfindung für eine gekündigte Unterbeteiligung; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2009 - 10 U 57/05
    Hierzu sind vorab folgende grundsätzliche "Weichenstellungen" für die Bewertung vor der Diskussion der Einzelschritte der gutachterlichen Stellungnahmen festzuhalten (vgl. auch Senat, Urt. v. 14.12.2007- 10 U 1153/02 -, OLGR 2008 S.772, in Anl. z. Sitzungsprotokoll v. 18.4.2008).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2016 - 26 W 17/13

    Berücksichtigung der Mieterträge eines Immobilienunternehmens bei der Bewertung …

    Spätere Entwicklungen, die noch nicht absehbar waren, sind nicht zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Urteil v. 17.01.1973 - IV ZR 142/70 - Rn. 17;… Beschluss v. 04.03.1998 - II ZB 5/97- Rn. 11;… Paulsen aaO § 305 Rn. 84a;… Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 8. A., § 305 Rn. 56 f.), ebenso wenig bloße spekulative Hoffnungen oder Befürchtungen, die ihre Grundlage in allgemein wirtschaftlichen Erwartungen haben, sich aber nicht konkret im Ertrag niederschlagen (zur Bewertung einer Immobilien-GbR OLG Koblenz, Urteil v. 20.02.2009 - 10 U 57/05 - Rn. 72, juris).
  • FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 43/09

    Bewertung und Verwirkung von Schenkungssteuer nach überlanger Einspruchsdauer …

    Nach ständiger Zivilrechtsprechung kommt es für die Prognosen nicht auf spekulative Befürchtungen, sondern nur mittels plausibler Planungsrechnung auf die gelegte Wurzel einer Entwicklung oder auf konkrete Maßnahmen an (vgl. z.B. OLG Koblenz vom 20. Februar 2009 10 U 57/05, [...]; Kammergericht --KG-- Berlin vom 14. Januar 2009 2 W 68/07, AG 2009, 199; OLG Düsseldorf vom 17. November 2008 I-26 W 6/08, [...]; Bundesgerichtshof --BGH-- vom 17. Januar 1973 IV ZR 142/70, NJW 1973, 509).
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