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Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 21.10.2015 | OLG Koblenz, 10.09.2015

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.10.2015 - 10 U 583/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31205
OLG Koblenz, 16.10.2015 - 10 U 583/15 (https://dejure.org/2015,31205)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.10.2015 - 10 U 583/15 (https://dejure.org/2015,31205)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Oktober 2015 - 10 U 583/15 (https://dejure.org/2015,31205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Pflicht einer privaten Krankenversicherung zur Übernahme der Kosten einer künftigen Behandlungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage auf Feststellung einer künftigen Kostenübernahme für eine Heilbehandlung nur im Ausnahmefall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klage auf Feststellung einer künftigen Kostenübernahme für eine Heilbehandlung nur im Ausnahmefall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    PKV: Feststellungsklage bzgl. der Kostenübernahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Pflicht einer privaten Krankenversicherung zur Übernahme der Kosten einer künftigen Behandlungsmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 520
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten …

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2015 - 10 U 583/15
    Dies ergibt sich aus dem Charakter der privaten Krankenversicherung als Passivenversicherung wie auch aus dem Umstand, dass die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung als Anspruchsvoraussetzung für die Eintrittspflicht der Versicherung bezogen auf den Zeitpunkt der Behandlungsmaßnahme zu beurteilen ist und wegen der sich ständig ändernden organischen Abläufe im menschlichen Körper und der fortschreitenden medizinischen Entwicklung kaum der Beurteilung für einen zukünftigen Zeitpunkt zugänglich ist (in Anknüpfung an BGH, Urt. v. 08.02.2006 - IV ZR 131/05 -, VersR 2006, 535 ).

    Dies ergibt sich aus dem Charakter der privaten Krankenversicherung als Passivenversicherung wie auch aus dem Umstand, dass die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung als Anspruchsvoraussetzung für die Eintrittspflicht der Versicherung bezogen auf den Zeitpunkt der Behandlungsmaßnahme zu beurteilen ist und wegen der sich ständig ändernden organischen Abläufe im menschlichen Körper und der fortschreitenden medizinischen Entwicklung kaum der Beurteilung für einen zukünftigen Zeitpunkt zugänglich ist (BGH, Urt. v. 08.02.2006 - IV ZR 131/05 -, VersR 2006, 535 ).

  • OLG Stuttgart, 19.12.1996 - 7 U 196/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2015 - 10 U 583/15
    Mit dem Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 19. Dezember 1996, 7 U 196/96) sei ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung gegeben, wenn ein konkreter Behandlungsplan bzw. eine konkrete Behandlungsfrequenz dargestellt werden könne.

    Ist - wie vorliegend - bereits die medizinische Notwendigkeit einer beabsichtigten Heilbehandlung streitig, so setzt das schutzwürdige Interesse des Versicherungsnehmers an der Feststellung der medizinischen Notwendigkeit der Heilbehandlung voraus, dass er geltend machen kann, er gehe aufgrund eines durch seinen behandelnden Arzt aufgestellten Heil- und Kostenplans von der medizinischen Notwendigkeit einer konkreten Behandlungsmaßnahme aus, müsse aber, erfolge keine vorherige verbindliche Zusage seiner Krankenversicherung oder eine streitentscheidende gerichtliche Feststellung, hierauf verzichten, weil er aus besonderen Gründen des Einzelfalles (insbesondere etwa bei seine finanziellen Verhältnisse weit übersteigenden Behandlungskosten) nicht das Risiko eingehen könne, diese Kosten ganz oder auch nur teilweise allein tragen zu müssen (OLG Stuttgart, Urt. V. 19.12.1996 - 7 U 196/96 -, OLGR 1998, 23).

  • OLG Hamm, 02.05.2018 - 20 U 163/17

    Ansprüche des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung wegen …

    Rn. 15 Ein Aufwendungsersatzanspruch besteht gemäß § 192 Abs. 1 VVG, § 1 Abs. 1 Satz 3 lit. a der üblichen MB/KK, die nach den Angaben der Parteivertreter im Senatstermin zugrunde liegen, und Ziff. 2 Satz 1 Tarif A 80 (GA 17) nur, wenn die Aufwendungen für die Anschaffung des Hilfsmittels in Bezug auf das versicherte Risiko und im maßgeblichen Versicherungszeitraum bis zur Beendigung des Vertrages (§ 7 MB/KK) entstanden sind (…vgl. auch zum Begriff der "Passivversicherung": BGH Urt. v. 8.2.2006 - IV ZR 131/05, VersR 2006, 535 Rn. 15;… BGH Urt. v. 12.3.2003 - IV ZR 278/01, BGHZ 154, 154 = r+s 2003, 246 = juris Rn. 11;… Senat Urt. v. 12.4.2017 - 20 U 10/17, r+s 2017, 359 = juris Rn. 11;… OLG Düsseldorf Urt. v. 28.7.2016 - 4 U 6/15, r+s 2016, 572 = juris Rn. 21; OLG Koblenz Beschl. v. 21.10.2015 - 10 U 583/15, r+s 2015, 613 = juris Rn. 31;… OLG Karlsruhe Urt. v. 24.5.2007 - 19 U 88/06, VersR 2008, 339 = juris Rn. 29;… Muschner in Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 192 Rn. 4;… Gramse in BeckOK-VVG, 3. Edition: 30.06.2016, § 192 Rn. 47;… a. A. wohl OLG München Urt. v. 4.12.2015 - 25 U 1732/15, r+s 2016, 192 = juris Rn. 10).

    Dies lassen jedenfalls - wenn auch vielleicht nicht im vorliegenden Fall - die sich ständig ändernden organischen Abläufe im menschlichen Körper und die fortschreitende medizinischen Entwicklung nicht zu (…vgl. BGH Urt. v. 8.2.2006 - IV ZR 131/05, VersR 2006, 535 Rn. 12; OLG Koblenz Beschl. v. 21.10.2015 - 10 U 583/15, r+s 2015, 613 = juris Rn. 31).

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2023 - 5 U 91/22

    Private Krankenversicherung: Erteilung einer zeitlich unbefristeten …

    Der notwendige konkrete Bezug zu einer aktualisierten, bevorstehenden Behandlung fehlt dagegen, wenn Leistungen - wie hier - unabhängig vom jeweiligen aktuellen Zustand des Versicherten und den weiteren vertraglichen Voraussetzungen der Eintrittspflicht des Versicherers auf unbestimmte Dauer, d.h. unabhängig von einem konkreten Versicherungsfall begehrt werden (Fricke, VersR 2013, 538, 540; vgl. auch OLG Nürnberg, NJOZ 2021, 80 = RuS 2021, 304 Ls); dies ungeachtet der von der Erstrichterin angesprochenen Frage, ob dazu außer der Benennung der begehrten Maßnahmen nach Art, Dauer und Rhythmus auch noch die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes erforderlich wäre (in diesem Sinne etwa OLG Koblenz, RuS 2015, 613;… Wendt, in: Veith/Gräfe/Gebert, a.a.O., § 11 Rn. 14; a.A. OLG Nürnberg, NJOZ 2021, 80), oder gar derjenigen einer ärztlichen Verordnung, die - erst - die Begründetheit der Klage betrifft.
  • OLG Nürnberg, 20.08.2020 - 8 U 1311/20

    Zulässigkeit der auf Feststellung der Eintrittspflicht des Krankenversicherers …

    Rn. 33 Zwar ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung wegen der sich ständig ändernden organischen Abläufe im menschlichen Körper und der fortschreitenden medizinischen Entwicklung kaum der Beurteilung für einen zukünftigen Zeitpunkt zugänglich (vgl. OLG Koblenz, r+s 2015, 613).
  • OLG Nürnberg, 17.09.2020 - 8 U 1311/20

    Zulässigkeit der auf Feststellung der Eintrittspflicht des Krankenversicherers …

    Rn. 33 Zwar ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung wegen der sich ständig ändernden organischen Abläufe im menschlichen Körper und der fortschreitenden medizinischen Entwicklung kaum der Beurteilung für einen zukünftigen Zeitpunkt zugänglich (vgl. OLG Koblenz, r+s 2015, 613).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.10.2015 - 10 U 583/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,64054
OLG Koblenz, 21.10.2015 - 10 U 583/15 (https://dejure.org/2015,64054)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.10.2015 - 10 U 583/15 (https://dejure.org/2015,64054)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 10 U 583/15 (https://dejure.org/2015,64054)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 130 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Klage auf Feststellung der Kostenübernahme künftiger Behandlungsmaßnahmen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 19.12.1996 - 7 U 196/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2015 - 10 U 583/15
    Mit dem Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 19. Dezember 1996, 7 U 196/96) sei ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung gegeben, wenn ein konkreter Behandlungsplan bzw. eine konkrete Behandlungsfrequenz dargestellt werden könne.

    Ist - wie vorliegend - bereits die medizinische Notwendigkeit einer beabsichtigten Heilbehandlung streitig, so setzt das schutzwürdige Interesse des Versicherungsnehmers an der Feststellung der medizinischen Notwendigkeit der Heilbehandlung voraus, dass er geltend machen kann, er gehe aufgrund eines durch seinen behandelnden Arzt aufgestellten Heil- und Kostenplans von der medizinischen Notwendigkeit einer konkreten Behandlungsmaßnahme aus, müsse aber, erfolge keine vorherige verbindliche Zusage seiner Krankenversicherung oder eine streitentscheidende gerichtliche Feststellung, hierauf verzichten, weil er aus besonderen Gründen des Einzelfalles (insbesondere etwa bei seine finanziellen Verhältnisse weit übersteigenden Behandlungskosten) nicht das Risiko eingehen könne, diese Kosten ganz oder auch nur teilweise allein tragen zu müssen (OLG Stuttgart, Urt. v. 19.12.1996 - 7 U 196/96 -, OLGR 1998, 23).

  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2015 - 10 U 583/15
    Dies ergibt sich aus dem Charakter der privaten Krankenversicherung als Passivenversicherung wie auch aus dem Umstand, dass die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung als Anspruchsvoraussetzung für die Eintrittspflicht der Versicherung bezogen auf den Zeitpunkt der Behandlungsmaßnahme zu beurteilen ist und wegen der sich ständig ändernden organischen Abläufe im menschlichen Körper und der fortschreitenden medizinischen Entwicklung kaum der Beurteilung für einen zukünftigen Zeitpunkt zugänglich ist (BGH, Urt. v. 08.02.2006 - IV ZR 131/05 -, VersR 2006, 535).
  • OLG Hamm, 02.05.2018 - 20 U 163/17

    Ansprüche des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung wegen …

    Rn. 15 Ein Aufwendungsersatzanspruch besteht gemäß § 192 Abs. 1 VVG, § 1 Abs. 1 Satz 3 lit. a der üblichen MB/KK, die nach den Angaben der Parteivertreter im Senatstermin zugrunde liegen, und Ziff. 2 Satz 1 Tarif A 80 (GA 17) nur, wenn die Aufwendungen für die Anschaffung des Hilfsmittels in Bezug auf das versicherte Risiko und im maßgeblichen Versicherungszeitraum bis zur Beendigung des Vertrages (§ 7 MB/KK) entstanden sind (…vgl. auch zum Begriff der "Passivversicherung": BGH Urt. v. 8.2.2006 - IV ZR 131/05, VersR 2006, 535 Rn. 15;… BGH Urt. v. 12.3.2003 - IV ZR 278/01, BGHZ 154, 154 = r+s 2003, 246 = juris Rn. 11;… Senat Urt. v. 12.4.2017 - 20 U 10/17, r+s 2017, 359 = juris Rn. 11;… OLG Düsseldorf Urt. v. 28.7.2016 - 4 U 6/15, r+s 2016, 572 = juris Rn. 21; OLG Koblenz Beschl. v. 21.10.2015 - 10 U 583/15, r+s 2015, 613 = juris Rn. 31;… OLG Karlsruhe Urt. v. 24.5.2007 - 19 U 88/06, VersR 2008, 339 = juris Rn. 29;… Muschner in Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 192 Rn. 4;… Gramse in BeckOK-VVG, 3. Edition: 30.06.2016, § 192 Rn. 47;… a. A. wohl OLG München Urt. v. 4.12.2015 - 25 U 1732/15, r+s 2016, 192 = juris Rn. 10).

    Dies lassen jedenfalls - wenn auch vielleicht nicht im vorliegenden Fall - die sich ständig ändernden organischen Abläufe im menschlichen Körper und die fortschreitende medizinischen Entwicklung nicht zu (…vgl. BGH Urt. v. 8.2.2006 - IV ZR 131/05, VersR 2006, 535 Rn. 12; OLG Koblenz Beschl. v. 21.10.2015 - 10 U 583/15, r+s 2015, 613 = juris Rn. 31).

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.09.2015 - 10 U 583/15   

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https://dejure.org/2015,40887
OLG Koblenz, 10.09.2015 - 10 U 583/15 (https://dejure.org/2015,40887)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.09.2015 - 10 U 583/15 (https://dejure.org/2015,40887)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. September 2015 - 10 U 583/15 (https://dejure.org/2015,40887)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten …

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.09.2015 - 10 U 583/15
    Dies ergibt sich aus dem Charakter der privaten Krankenversicherung als Passivenversicherung wie auch aus dem Umstand, dass die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung als Anspruchsvoraussetzung für die Eintrittspflicht der Versicherung bezogen auf den Zeitpunkt der Behandlungsmaßnahme zu beurteilen ist und wegen der sich ständig ändernden organischen Abläufe im menschlichen Körper und der fortschreitenden medizinischen Entwicklung kaum der Beurteilung für einen zukünftigen Zeitpunkt zugänglich ist (BGH, Urt. v. 08.02.2006 - IV ZR 131/05 -, VersR 2006, 535).
  • OLG Stuttgart, 19.12.1996 - 7 U 196/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.09.2015 - 10 U 583/15
    Ist - wie vorliegend - bereits die medizinische Notwendigkeit einer beabsichtigten Heilbehandlung streitig, so setzt das schutzwürdige Interesse des Versicherungsnehmers an der Feststellung der medizinischen Notwendigkeit der Heilbehandlung voraus, dass er geltend machen kann, er gehe aufgrund eines durch seinen behandelnden Arzt aufgestellten Heil- und Kostenplans von der medizinischen Notwendigkeit einer konkreten Behandlungsmaßnahme aus, müsse aber, erfolge keine vorherige verbindliche Zusage seiner Krankenversicherung oder eine streitentscheidende gerichtliche Feststellung, hierauf verzichten, weil er aus besonderen Gründen des Einzelfalles (insbesondere etwa bei seine finanziellen Verhältnisse weit übersteigenden Behandlungskosten) nicht das Risiko eingehen könne, diese Kosten ganz oder auch nur teilweise allein tragen zu müssen (OLG Stuttgart, Urt. V. 19.12.1996 - 7 U 196/96 -, OLGR 1998, 23).
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