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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 10 U 66/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6193
OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 10 U 66/92 (https://dejure.org/1993,6193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.1993 - 10 U 66/92 (https://dejure.org/1993,6193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 1993 - 10 U 66/92 (https://dejure.org/1993,6193)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 712
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 104/18

    Schadensersatzanspruch nach Rückgabe einer Mietsache

    Dies bedeutet, dass er nicht verpflichtet ist, bei Beendigung des Mietverhältnisses eine durch den vertragsgemäßen Gebrauch notwendigerweise eingetretene Beschädigung der Mietsache zu beseitigen (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Juli 2002 - XII ZR 107/99, Rz. 21f.). So muss der Mieter oder Pächter eines Tankstellengeländes nicht für Bodenverunreinigungen haften, die lediglich auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Tankstelle zurückzuführen sind, wenn ihm nicht in dem Vertrag (wirksam) eine entsprechende Erhaltungslast aufgebürdet worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Juli 2002 - XII ZR 107/99, Rz. 22; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Januar 1993 - 10 U 66/92; OLG Brandenburg, Urteil vom 2. September 1993 - 3 U 230/97)..
  • BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99

    Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von …

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 1993, 712, 713) und das Brandenburgische Oberlandesgericht (ZMR 1999, 166 f) haben daraus geschlossen, daß der Mieter oder Pächter eines Tankstellengeländes nicht für Bodenverunreinigungen hafte, die lediglich auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Tankstelle zurückzuführen seien, wenn ihm nicht in dem Vertrag eine entsprechende Erhaltungslast aufgebürdet worden sei.
  • OLG Köln, 24.01.2001 - 11 U 59/00

    Haftung des Mieters für Bodenkontaminierung eines Tankstellengeländes

    Mit dem Landgericht ist der Senat der Ansicht, dass sich eine Verpflichtung des Mieters zur Dekontaminierung weder aus § 556 BGB noch aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt, soweit geringe Verunreinigungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nicht zu vermeiden sind (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 712 f.).
  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 3 U 230/97

    Anerkenntnis unter einer Bedingung; Zulässigkeit der Feststellungsklage; …

    Ein Vermieter, der unter diesen Umständen ein Grundstück zum Betrieb einer Tankstelle vermietet, ist verpflichtet, derartige Folgen in gewissem Umfang hinzunehmen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 712).
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