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| OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23 e |
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StVG § 7
Haftung aus Betrieb eines Traktors für beim Mähen hochgeschleuderte Steine - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1
Berücksichtigung des Mitverschuldens bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall nach einem Zusammenstoß des auf seinem Motorrad fahrenden Klägers mit einem Traktor
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Haftung für durch einen Traktor beim Mähen hochgeschleuderte Steine?
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 07.02.2023 - 6 O 2244/21
- OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 710
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (22)
- BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14
Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges; …
Auszug aus OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23
Rn. 10 a) Der BGH führt im Urteil v. 21.09.2020, Az. VI ZR 726/20 u.a. aus: "Maßgeblich ist dabei wie in dem vom Senat bereits entschiedenen Fall des Arbeitseinsatzes eines Traktors mit Kreiselschwader auf einer gemähten Wiese (Senatsurteil vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 14), dass sich das Unfallgeschehen weder auf einer öffentlichen noch einer privaten Verkehrsfläche ereignete und die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Traktors lediglich dem Bestellen der landwirtschaftlichen Fläche diente.Dass der Schaden auf einem Privatgelände eingetreten ist, steht einer Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG nach der ständigen Senatsrechtsprechung zwar nicht grundsätzlich entgegen (…vgl. nur Senatsurteile vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 158/19, VersR 2021, 60 Rn. 15; vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 10 m.w.N.).
Rn. 17 Aus der Entscheidung des BGH vom 24.03.2015, Az. VI ZR 265/14 (NJW 2015, 1681) ergibt sich nichts anderes.
- BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87
Haftung des Halters eines Streufahrzeugs
Auszug aus OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23
Bei der Beurteilung der haftungsrechtlichen Natur des Einsatzes eines Kraftfahrzeuges mit Arbeitsfunktion unter Schutzzweckgesichtspunkten ist es jedoch von Bedeutung, ob der Arbeitseinsatz auf oder in örtlicher Nähe zu Straßenverkehrsflächen stattfindet, wie es - anders als vorliegend - in den Fällen, in denen eine "fahrbare Arbeitsmaschine" gerade während der Fahrt bestimmungsgemäß Arbeiten verrichtete und der Senat das Schadensereignis als vom Schutzzweck des § 7 StVG erfasst angesehen hat, der Fall war (vgl. Senatsurteile vom 18. Januar 2005 - VI ZR 115/04, VersR 2005, 566: Hochschleudern eines Steins durch ein auf dem Seitenstreifen entlangfahrendes Mähfahrzeug; vom 5. Juli 1988 - VI ZR 346/87, BGHZ 105, 65: Auswerfen von Streugut aus einem Streukraftfahrzeug).".Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa BGH DAR 1975, 271 = VersR 1975, 945; BGHZ 105, 65; 113, 164; NJW 1995, 1886) ist das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" entsprechend dem Schutzzweck der Vorschrift weit auszulegen.
Der Halter haftet auch für die Gefahr, die das Kraftfahrzeug beim Entladen in dem in Anspruch genommenen Verkehrsraum für andere Verkehrsteilnehmer darstellt (BGHZ 71, 212 [215 f.]; BGH VersR 1988, 1053).
- BGH, 27.05.1975 - VI ZR 95/74
Beurteilung des straßenverkehrsrechtlichen Merkmals "beim Betrieb eines …
Auszug aus OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa BGH DAR 1975, 271 = VersR 1975, 945; BGHZ 105, 65; 113, 164; NJW 1995, 1886) ist das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" entsprechend dem Schutzzweck der Vorschrift weit auszulegen.In der in VersR 1975, 945 = DAR 1975, 271 veröffentlichten Entscheidung des BGH (ein Lkw entlud Futter mittels Motorkraft über einen Schlauch in ein Silo, welches dabei beschädigt wurde, was u.a. zum Tod von Hühnern führte) wurde eine Haftung aus § 7 StVG ebenfalls deshalb verneint, weil sich der Schaden nicht im öffentlichen Verkehrsraum ereignete ("… Um eine solche Gefahrenlage hat es sich im Streitfall nicht gehandelt. Das Fahrzeug stand auf dem Privatgrundstück des Klägers und war dort kein Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer." …).
- BGH, 23.05.1978 - VI ZR 150/76
Einfüllen von Öl - § 7 StVG, Betriebsgefahr
Auszug aus OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23
Der BGH führte in der in VersR 1978, 827 veröffentlichten Entscheidung u.a. aus: "Richtig ist zwar, daß zum 'Betrieb' eines Kraftfahrzeuges nicht nur seine Fortbewegung, sondern auch das Beladen und Entladen gehört, und dies auch dann, wenn letzteres mit den Einrichtungen erfolgt, mit denen Sonderfahrzeuge (hier: Kesselwagen) ausgerüstet sind (vgl. RGZ 132, 262, 265; 160, 129, 132).Der Halter haftet auch für die Gefahr, die das Kraftfahrzeug beim Entladen in dem in Anspruch genommenen Verkehrsraum für andere Verkehrsteilnehmer darstellt (BGHZ 71, 212 [215 f.]; BGH VersR 1988, 1053).
- OLG München, 08.07.2011 - 10 U 5433/08
Haftungsverteilung bei Skiunfall: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim …
Auszug aus OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23
Anders als etwa Autoscooter (dazu BGH VersR 1977, 335) kann sich etwa eine Pistenraupe (vgl. grundlegend Senat, Urt. v. 08.07.2011, Az. 10 U 5433/08 [Juris] nicht nur auf einem bestimmten Standort fortbewegen (vgl. zum Betrieb von Go-Karts OLG Hamm, NZV 2003, 32; LG Karlsruhe VersR 1976, 252).Eine Verbindung mit dem "Betrieb" als Kraftfahrzeug ist etwa zu bejahen, wenn eine "fahrbare Arbeitsmaschine" gerade während der Fahrt bestimmungsgemäß Arbeiten verrichtet (BGH NZV 2005, 306; OLG Stuttgart DAR 2003, 462 und OLG Rostock DAR 1998, 474; Senat, Urt. v. 08.07.2011 - 10 U 5433/08 [juris]).
- RG, 08.03.1939 - VI 239/38
Zum Begriffe des Kraftwagenbetriebes, je nachdem die Ursachen eines Unfalls von …
Auszug aus OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23
Rn. 12 Schäden, die durch die unmittelbare körperliche Einwirkung eines Kraftfahrzeugs, seiner Aufbauten, seiner Ladung oder von Teilen davon entstanden sind, hat schon das Reichsgericht ausdrücklich dem Kraftfahrzeugbetrieb zugerechnet (RGZ 160, 129 [131]).Der BGH führte in der in VersR 1978, 827 veröffentlichten Entscheidung u.a. aus: "Richtig ist zwar, daß zum 'Betrieb' eines Kraftfahrzeuges nicht nur seine Fortbewegung, sondern auch das Beladen und Entladen gehört, und dies auch dann, wenn letzteres mit den Einrichtungen erfolgt, mit denen Sonderfahrzeuge (hier: Kesselwagen) ausgerüstet sind (vgl. RGZ 132, 262, 265; 160, 129, 132).
- BGH, 18.07.2023 - VI ZR 16/23
Haftung bei Kfz-Unfall: Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs …
Auszug aus OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23
Rn. 18 Die eingangs dargestellte Auffassung des Senats wird bestätigt durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 18.07.2023, Az VI ZR 16/23. - OLG Saarbrücken, 20.09.2005 - 4 U 386/04
Amtshaftung: Bei Mäharbeiten entstandene Schäden an einem Fahrzeug
Auszug aus OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23
Dass der Kläger in der Annäherung hätte erkennen können, dass das Mähwerk so weit an den Rand und in das Bankett geraten wird und so eingestellt bzw. gebaut ist, dass dadurch Steine auf die Staatsstraße geschleudert werden oder sich dies ihm durch vorherige Staubwolken so aufgedrängt hätte, dass er darauf rechtzeitig unfallverhütend hätte reagieren können, hat die Beweisaufnahme nicht ergeben, weshalb von einer alleinigen Haftung der Beklagten auszugehen ist (vgl. auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.09.2005, Az. 4 U 386/04). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04
Begriff des unabwendbaren Ereignisses
Auszug aus OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23
Bei der Beurteilung der haftungsrechtlichen Natur des Einsatzes eines Kraftfahrzeuges mit Arbeitsfunktion unter Schutzzweckgesichtspunkten ist es jedoch von Bedeutung, ob der Arbeitseinsatz auf oder in örtlicher Nähe zu Straßenverkehrsflächen stattfindet, wie es - anders als vorliegend - in den Fällen, in denen eine "fahrbare Arbeitsmaschine" gerade während der Fahrt bestimmungsgemäß Arbeiten verrichtete und der Senat das Schadensereignis als vom Schutzzweck des § 7 StVG erfasst angesehen hat, der Fall war (vgl. Senatsurteile vom 18. Januar 2005 - VI ZR 115/04, VersR 2005, 566: Hochschleudern eines Steins durch ein auf dem Seitenstreifen entlangfahrendes Mähfahrzeug; vom 5. Juli 1988 - VI ZR 346/87, BGHZ 105, 65: Auswerfen von Streugut aus einem Streukraftfahrzeug).". - BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20
Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion …
Auszug aus OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23
Rn. 10 a) Der BGH führt im Urteil v. 21.09.2020, Az. VI ZR 726/20 u.a. aus: "Maßgeblich ist dabei wie in dem vom Senat bereits entschiedenen Fall des Arbeitseinsatzes eines Traktors mit Kreiselschwader auf einer gemähten Wiese (…Senatsurteil vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 14), dass sich das Unfallgeschehen weder auf einer öffentlichen noch einer privaten Verkehrsfläche ereignete und die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Traktors lediglich dem Bestellen der landwirtschaftlichen Fläche diente. - BGH, 20.10.2020 - VI ZR 158/19
Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand …
- BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines …
- BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn
- BGH, 20.11.1980 - III ZR 122/79
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als anderweitige …
- OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 41/03
Amtshaftung und Verkehrsunfallhaftung des Straßenbaulastträgers: …
- BGH, 14.12.1976 - VI ZR 1/76
Verjährungshemmung - Beendigung der Verjährungshemmung - Treu und Glauben
- OLG Dresden, 29.01.2014 - 7 U 792/13
Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche aus der Verschmutzung …
- OLG München, 18.09.1998 - 10 U 6463/97
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des …
- OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht …
- OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91
Traktor; Strohballen; Anhänger; Brand; Betriebsgefahr; Beweislast
- RG, 01.04.1931 - VI 516/30
Zum Begriff des Betriebs in § 7 des Kraftfahrzeuggesetzes.
- LG Fulda, 20.05.2003 - 4 O 434/00
Voraussetzungen für den Betrieb eines Fahrzeuges; Begriff des Verschuldens
- OLG Stuttgart, 18.06.2025 - 3 U 91/24
Schadensersatzhaftung bei einer Fahrzeugbeschädigung durch einen beim Hebevorgang …
Ergibt diese Gesamtbetrachtung, dass der Unfall in keinem haftungsrechtlich relevanten Zusammenhang mit der Bestimmung des Kraftfahrzeugs als eine der Fortbewegung und dem Transport dienende Maschine steht, sondern dass vielmehr die Funktion des Kraftfahrzeugs als Arbeitsmaschine im Vordergrund steht, wird der Schadensablauf nicht durch den Betrieb des Kraftfahrzeuges geprägt (BGH…, Urteil vom 18. Juli 2023 - VI ZR 16/23 -, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20 und BGH, Urteil vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14 - juris; OLG München, Urteil vom 31. Januar 2024 - 10 U 683/23 e -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Mai 2018 - 7 U 5/17 -, juris).Rn. 15 Es kann auch nicht auf das Merkmal "Be- und Entladen" abgestellt werden, das üblicherweise noch zum Betrieb eines Fahrzeugs gehört (…vgl. BeckOGK/Walter StVG § 7 Rn. 93.1 m.w.N.; OLG München, Urteil vom 31. Januar 2024 - 10 U 683/23 e -, juris Rn. 15 ff.); denn be- und entladen wurde vorliegend nicht das schädigende Fahrzeug (der Autokran), sondern das geschädigte Fahrzeug bzw. dessen Sattelauflieger.
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