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Rechtsprechung
   OLG München, 12.05.2017 - 10 U 748/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15070
OLG München, 12.05.2017 - 10 U 748/16 (https://dejure.org/2017,15070)
OLG München, Entscheidung vom 12.05.2017 - 10 U 748/16 (https://dejure.org/2017,15070)
OLG München, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - 10 U 748/16 (https://dejure.org/2017,15070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG München, 12.05.2017 - 10 U 748/16
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche, vgl. z.B. BGH VersR 2005, 945).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der …

    Auszug aus OLG München, 12.05.2017 - 10 U 748/16
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254 [258]; NJW 2006, 152 [153]); bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (…BGH, a. a.O.).
  • OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13

    Ungeklärter Ablauf eines Kettenauffahrunfalls - Geklärt, wer zahlen muss

    Auszug aus OLG München, 12.05.2017 - 10 U 748/16
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2006, Az.: I-1 U 206/05, juris; OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2014, Az.: 6 U 101/13, NJW 2014, 3790), dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens an dem Fahrzeug, auf das das Fahrzeug des Hintermanns aufgefahren ist, der für ein Verschulden des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis in der Regel nicht anwendbar ist, weil regelmäßig gerade kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist.
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der …

    Auszug aus OLG München, 12.05.2017 - 10 U 748/16
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254 [258]; NJW 2006, 152 [153]); bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (…BGH, a. a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 206/05

    Serienauffahrunfall: Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden nur …

    Auszug aus OLG München, 12.05.2017 - 10 U 748/16
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2006, Az.: I-1 U 206/05, juris; OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2014, Az.: 6 U 101/13, NJW 2014, 3790), dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens an dem Fahrzeug, auf das das Fahrzeug des Hintermanns aufgefahren ist, der für ein Verschulden des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis in der Regel nicht anwendbar ist, weil regelmäßig gerade kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist.
  • OLG München, 19.04.2006 - 10 U 1613/06
    Auszug aus OLG München, 12.05.2017 - 10 U 748/16
    Die ganz herrschende Rechtsprechung geht davon aus, dass es sich bei der Abwicklung eines üblichen Verkehrsunfalls auch nach Inkrafttreten des RVG grundsätzlich, auch in sogenannten einfachen Regulierungssachen, um eine durchschnittliche Angelegenheit handelt, bei der die Berechnung einer 1, 3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG angemessen ist (so Senat, Hinweis vom 19.04.2006 - 10 U 1613/06; vgl. ferner die Rechtsprechungsübersichten in DAR 2006, 58 f., NJW 2006, 1477 ff. und in MittBl. der Arge VerkR 2006, 53 ff.).
  • OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

    Es entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens an dem Fahrzeug, auf das das Fahrzeug des Hintermanns aufgefahren ist, der für ein Verschulden des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis in der Regel nicht anwendbar ist, weil regelmäßig gerade kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist (vgl. OLG München, Urteil vom 12. Mai 2017 - 10 U 748/16 -, Rn. 6 mit Verweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2006, Az.: I-1 U 206/05, und OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2014, Az.: 6 U 101/13, NJW 2014, 3790, juris).
  • LG Saarbrücken, 07.09.2018 - 13 S 43/17

    Haftungsverteilung bei Kettenauffahrunfall: Haftung des Hintermanns für …

    Dies wird damit begründet, dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist (vgl. OLG Hamm, NJW 2014, 3790; OLG München, Urteil vom 12.05.2017 - 10 U 748/16, juris; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 486 sowie Urteil vom 12.06.2006 - I-1 U 206/05, juris;… Geigel/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 27 Rn. 148;… Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 4 StVO Rn. 46;… Scholten in: Freymann/Wellner aaO § 830 BGB Rn. 43;… Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl., Rn. 198;… Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 4 Rn. 24;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 4 StVO Rn. 36).
  • OLG Celle, 06.05.2026 - 14 U 116/25

    Wirkungshaftung nach HaftPflG; Wasserleitung; Abwägung der Verursachungsbeiträge …

    Eine Beweiswürdigung wird nicht schon dadurch fehlerhaft i.S.d. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, dass ein gegenteiliges Beweisergebnis denkbar wäre (vgl. OLG München, Urteil vom 12.05.2017 - 10 U 748/16, Rn. 16, juris).
  • OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19

    Anscheinsvermutung bei einem "Kettenauffahrunfall"

    Unter Anwendung dieser Grundsätze kommt zur Überzeugung des Senats eine Anscheinsvermutung für eine schuldhafte Verursachung des Heckaufpralls durch den letzten in der Kette auffahrenden Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass das vorausfahrende Fahrzeug rechtzeitig hinter seinem Vordermann zum Stehen gekommen wäre (so auch OLG München, BeckRS 2017, 109598).
  • LG Osnabrück, 29.03.2022 - 1 O 1867/20

    Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis für Kettenauffahrunfall

    Weil feststeht, dass es einen Kontakt zwischen dem PKW VW Golf und dem PKW Audi A3 gegeben hat, bevor der PKW Opel Corsa auf den PKW Audi A3 aufgefahren ist, kann sich der Kläger nicht auf einen Anscheinsbeweis mit dem Inhalt berufen, dass auch der Frontschaden durch den Letztauffahrenden schuldhaft verursacht worden sei (vgl. OLG München, Endurteil v. 12.5.2017 - 10 U 748/16, BeckRS 2017, 109598 Rn. 6).
  • OLG Celle, 20.05.2025 - 14 U 193/24

    Wann schlafen verjährungshemmende Verhandlungen ein?

    Eine Beweiswürdigung wird nicht schon dadurch fehlerhaft i.S.d. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, dass ein gegenteiliges Beweisergebnis denkbar wäre (vgl. OLG München, Urteil vom 12. Mai 2017 - 10 U 748/16).
  • AG Villingen-Schwenningen, 21.02.2020 - 7 C 387/18

    Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Kettenauffahrunfall

    Dies wird damit begründet, dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens des "Vordermannes" kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist; denn es ist ebenso möglich, dass das mittlere Fahrzeug bereits vor dem Auffahren durch das Fahrzeug des "Hintermannes" seinerseits bereits auf das Fahrzeug des "Vordermannes" aufgefahren war (vgl. hierzu OLG Hamm NJW 2014, 3790; OLG München, Urt. v. 12.05.2017 - 10 U 748/16; OLG Düsseldorf NZV 1995, 486;… Geigel/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 27 Rn. 148;… Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 4 Rn. 24;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 4 StVO Rn. 36).
  • OLG Celle, 13.03.2025 - 14 U 196/24

    Briefkasten ist trotz Nachsendeauftrags zu kontrollieren!

    Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist auch im Übrigen nicht zu beanstanden und würde auch nicht dadurch fehlerhaft i.S.d. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, dass (ggf.) ein gegenteiliges Beweisergebnis denkbar wäre (vgl. OLG München, Urteil vom 12. Mai 2017 - 10 U 748/16).
  • OLG Celle, 07.04.2025 - 14 U 196/24

    Briefkasten ist trotz Nachsendeauftrags zu kontrollieren!

    Soweit die Beklagte die Beweiswürdigung des Landgerichts in Frage stellt und die Zeugenaussagen anders - zu ihren Gunsten - würdigt, stellt dies bereits kein berufungsrechtlich relevantes Vorbringen dar, weil eine Beweiswürdigung nicht schon dadurch fehlerhaft i.S.d. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird, dass ein gegenteiliges Beweisergebnis denkbar wäre (OLG München, Urteil vom 12. Mai 2017 - 10 U 748/16).
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