Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 411 ZPO, § 412 ZPO, § 492 ZPO, § 567 ZPO
Antrag auf Erläuterung des erstatteten Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Antragsablehnung; Anhörung des Sachverständigen nach Verfahrensabschluss; Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung - Die Justiz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie lange können im Beweisverfahren Fragen an Sachverständigen gestellt werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die abgelehnte Erläuterung des erstatteten Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens bei sachlicher Erledigung der Beweissicherung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens bei sachlicher Erledigung der Beweissicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der schriftlichen oder mündlichen Ergänzung des Gutachtens
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie lange können Fragen an den Sachverständigen gestellt werden? (IBR 2014, 386)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 16.07.2013 - 24 OH 6/12
- LG Stuttgart, 30.07.2013 - 24 OH 6/12
- LG Stuttgart, 18.09.2013 - 24 OH 6/12
- OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 744
- BauR 2014, 1191
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
Haben die Parteien rechtzeitig Einwendungen gegen das im selbständigen Beweisverfahren erstattete Gutachten erhoben, ist - sofern nicht eine weitere Beweisaufnahme stattfindet - das selbständige Beweisverfahren jedenfalls dann beendet, wenn der mit der Beweisaufnahme befasste Richter zum Ausdruck bringt, dass eine weitere Beweisaufnahme nicht stattfindet und dagegen innerhalb angemessener Frist keine Einwände erhoben werden (Anschluss BGH, 28. Oktober 2010, VII ZR 172/09, NJW 2011, 594).Haben die Parteien rechtzeitig Einwendungen gegen das im selbständigen Beweisverfahren erstattete Gutachten erhoben, ist - sofern nicht eine weitere Beweisaufnahme stattfindet - das selbständige Beweisverfahren jedenfalls dann beendet, wenn der mit der Beweisaufnahme befasste Richter zum Ausdruck bringt, dass eine weitere Beweisaufnahme nicht stattfindet und dagegen innerhalb angemessener Frist keine Einwände erhoben werden (BGH NJW 2011, 594, juris Rn. 14).
Das selbständige Beweisverfahren endet jedoch nach Ablauf einer gem. §§ 492, 411 Abs. 4 S. 2 ZPO gesetzten Frist und kann dann nicht mehr verzögert werden i.S.d. § 296 ZPO (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 16.12.2009, 19 W 87/09, juris Rn. 3; BGH NJW 2011, 594).
- BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04
Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
Dabei ist allerdings der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (BGH BauR 2004, 1975, Juris Rn 18;… OLG S., Beschluss vom 07. August 2008 - 10 W 43/08 -, juris Rn. 10). - BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
Denn die prozessuale Kostentragungspflicht hängt allein vom Ergebnis der Rechtsverfolgung ab und nicht auch davon, ob die unterlegene Partei überhaupt parteifähig oder prozessfähig ist (BGH NJW 1993, 1865, juris Rn. 10).
- OLG Schleswig, 12.10.2004 - 16 W 116/04
Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens: Vorzeitige Klageerhebung
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
Rn. 22 b. Die Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens wäre inzwischen ohnehin unzulässig, da die Antragsteller nach Erlass des angefochtenen Beschlusses das Hauptsacheverfahren anhängig gemacht haben (…OLGR Köln 1995, 215, juris Rn. 3; OLGR Schleswig 2005, 39, juris Rn. 5;… Herget in: Zöller, § 485 ZPO, Rn. 7). - OLG Stuttgart, 07.08.2008 - 10 W 43/08
Streitwertfestsetzung für ein selbständiges Beweisverfahren: Vom Sachverständigen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
Dabei ist allerdings der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (BGH BauR 2004, 1975, Juris Rn 18; OLG S., Beschluss vom 07. August 2008 - 10 W 43/08 -, juris Rn. 10). - OLG Köln, 02.03.1995 - 5 W 12/95
Zuständiges Gericht im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
Rn. 22 b. Die Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens wäre inzwischen ohnehin unzulässig, da die Antragsteller nach Erlass des angefochtenen Beschlusses das Hauptsacheverfahren anhängig gemacht haben (OLGR Köln 1995, 215, juris Rn. 3;… OLGR Schleswig 2005, 39, juris Rn. 5;… Herget in: Zöller, § 485 ZPO, Rn. 7). - BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09
Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
Rn. 15 b. Zwar ist gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO auch im selbstständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben (BGH BauR 2010, 932, juris Rn. 5 ff.; Senatsbeschluss vom 23.9.2010, MDR 2011, 319). - BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00
Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
Die Antragsgegnerin Ziff. 1 beruft sich auf Entscheidungen des BGH (Urteil vom 22.5.2001, VI ZR 268/00), des OLG Braunschweig (Beschluss vom 18.7.2012, 8 W 33/12) und des OLG Celle (Beschluss vom 6.3.2009, 16 W 19/09). - BGH, 25.10.2005 - V ZR 241/04
Voraussetzungen der Zurückweisung von Parteivorbringen wegen Überschreitung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
Zwar kann eine Fristsetzung ohne Hinweis auf die Rechtsfolgen nach der Rechtsprechung des BGH keine Präklusion auslösen (BGH NJW-RR 2006, 428, juris Rn. 8). - BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
Rechtstellung einer nicht existenten Prozesspartei; Kostenhaftung der Gegenpartei
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die nicht existente Partei in einem gegen sie angestrengten Verfahren insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (BGH NJW 2008, 528, juris Rn. 9). - OLG Celle, 06.03.2009 - 16 W 19/09
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Beachtlichkeit von Einwendungen …
- OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 10 W 39/10
Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel bei Ablehnung der Einholung eines …
- OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 19 W 87/09
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens
- OLG Stuttgart, 08.05.2024 - 10 W 22/24
Beschwerdemöglichkeit einer Ablehnung eines Antrags auf ergänzende oder …
Die Ablehnung eines Antrags auf ergänzende oder erläuternde schriftliche Begutachtung ist nicht beschwerdefähig, weil der entsprechenden Entscheidung des Gerichts kein Gesuch i.S.v. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zugrunde liegt (Aufgabe Rechtsprechung des Senats, Beschluss v. 2. Januar 2014 - 10 W 34/13 ).Rn. 10 Mit zeitlich nachfolgendem Beschluss v. 02.01.2014 - 10 W 34/13 hat der Senat unter Bezugnahme auf die bis dato ergangene Rechtsprechung des BGH, indes Folgendes entschieden: "Zwar ist gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO auch im selbstständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben.
Rn. 13 Der Senat schließt sich in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss v. 02.01.2014 - 10 W 34/13 ) nunmehr der letztgenannten Auffassung an, wonach auch die Ablehnung eines Antrags auf ergänzende oder erläuternde schriftliche Begutachtung nicht beschwerdefähig ist, weil der entsprechenden Entscheidung des Gerichts kein Gesuch i.S.v. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zugrunde liegt.
- OLG Braunschweig, 14.10.2025 - 5 W 5/25
Beendigung selbstständiges Beweisverfahren; Ladung des Sachverständigen; …
Zwar wird die Frage, ob die Entscheidung des Gerichts über die Ablehnung eines Antrages, den Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens zu laden, grundsätzlich mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, überwiegend bejaht (so BGH, Beschluss vom 13.09.2005, VI ZB 84/04, DS 2006, 28 (29); OLG Köln…, Beschluss vom 18.11.2019, 5 W 33/19, BeckRS 2019, 32197 Rn. 4 ff.;… OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15.12.2013, 3 W 50/14, BeckRS 2014, 121060 Rn. 7 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.01.2014, 10 W 34/13, BeckRS 2014, 6540, Rn. 13;… Saenger/Kießling, ZPO, 10. Aufl. 2023, § 490 Rn. 17; a.A. wohl OLG Naumburg…, Beschluss vom 05.04.2023, BeckRS 2023, 35423 Rn. 13 ff.).Nach Abschluss des selbstständigen Beweisverfahrens kann deshalb die Anhörung des Sachverständigen ebenso wenig verlangt werden, wie die Ergänzung des Gutachtens durch den Sachverständigen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.01.2014, 10 W 34/14, BeckRS 2014, 6540 Rn. 16).
- OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14 cc) Das Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsabwehrklagen bei teilweise verjährten Grundschuldzinsen verneint haben etwa das Kammergericht (Beschluss vom 27.09.2012, Az. 8 W 65/12 Abschrift Bl.138 GA), das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 23.10.2013, Az. 10 W 34/13, Abschrift Bl.126 GA), das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschuss vom 25.02.2013, Az. 24 W 2/13, ZfIR 15, 558 m. Anm. Clemente, aufgehoben aus formalen Gründen durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.03.2014, Az. V ZB 35/13).
- OLG Hamm, 10.09.2025 - 24 W 14/25
Sachverständiger muss Sanierungsplanung erstellen!
Im Erkenntnisverfahren ist gegen die Ablehnung der Einholung eines neuen Gutachtens grundsätzlich kein Rechtsmittel gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 23/16 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 - zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Mai 2024 - 10 W 22/24 - zitiert nach juris unter Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Januar 2014 - 10 W 34/13 - zitiert nach juris). - OLG Rostock, 09.12.2022 - 4 W 19/22
Ob und welche Anweisungen erteilt werden, ist Sache des Gerichts!
a) Allerdings wird die sofortige Beschwerde nach dieser Vorschrift als statthaft angesehen, wenn ein Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren zurückgewiesen wird, weil es sich dabei um eine Entscheidung handele, die das Verfahren weitgehend abschließe und die deshalb nicht erst in einem möglicherweise folgenden Rechtsstreit zur Hauptsache geklärt werden könne (BGH, Beschluss vom 13.09.2005 - VI ZB 84104; OLG Stuttgart, Beschluss vorn 02.01.2014 - 10 W 34/13;… Herget in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 490 Rn. 4). - OLG Naumburg, 13.02.2014 - 10 W 68/13
Richterablehnung: Zulässigkeit eines Ablehnungsantrags gegen gesamten …
Hinsichtlich der Einzelheiten verweist der Senat auf seine Ausführungen im Beschluss vom 16. August 2013 zu 10 W 34/13, der in dem Verfahren über das im Prozesskostenhilfeverfahren angebrachte Gesuch ergangen ist. - OLG Naumburg, 05.04.2023 - 2 W 46/22
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Ladung des gerichtlichen …
Rn. 13 a) Der Senat verkennt nicht, dass mehrere Oberlandesgerichte auch nach der ZPO-Reform von der Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen den in einem selbständigen Beweisverfahren erlassenen Beschluss des erstinstanzlichen Gerichts, mit dem die Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen abgelehnt wird, ausgehen und dies aus § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO herleiten (vgl. nur jeweils OLG Köln, Beschluss v. 18.11.2019, I-5 W 33/19 sowie Beschluss v. 12.09.2016, I-17 W 261/15; OLG Frankfurt, Beschluss v. 15.12.2014, 3 W 50/14; OLG Stuttgart, Beschluss v. 02.01.2014, 10 W 34/13; jeweils nach juris). - OLG Köln, 18.11.2019 - 5 W 33/19
Selbstständiges Beweisverfahren - Anspruch auf Ladung Sachverständiger
Die fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Kammer vom 04.07.2019, mit dem die Anhörung des Sachverständigen ... abgelehnt wird, ist statthaft gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (vgl. Zöller, ZPO, § 490 Rnr 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.01.2014 - 10 W 34/13, BeckRS 2014, 6540).
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