Rechtsprechung
| KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Einstweilige Verfügung: Entfallen der Notwendigkeit/Dringlichkeit infolge Selbstwiderlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.02.2015 - 27 O 43/15
- KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15
- KG, 02.11.2015 - 10 W 33/15
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86
Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei …
Auszug aus KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15
Die Antragstellerin musste prüfen, ob die Antragsgegnerin in dem Test "Online-Shops Bürobedarf 2014" unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt hatte und die Veröffentlichung des Testberichts auf Grundlage der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 -, juris; BGH, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 -, Rn. 5, juris) unzulässig war. - BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88
Unterlassungsanspruch des Herstellers beim Warentest
Auszug aus KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15
Die Antragstellerin musste prüfen, ob die Antragsgegnerin in dem Test "Online-Shops Bürobedarf 2014" unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt hatte und die Veröffentlichung des Testberichts auf Grundlage der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 -, juris; BGH…, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 -, Rn. 5, juris) unzulässig war. - BGH, 17.06.1997 - VI ZR 114/96
Sachgerechte Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen …
Auszug aus KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15
Die Antragstellerin musste prüfen, ob die Antragsgegnerin in dem Test "Online-Shops Bürobedarf 2014" unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt hatte und die Veröffentlichung des Testberichts auf Grundlage der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88 -, juris; BGH…, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 -, Rn. 5, juris) unzulässig war. - KG, 15.02.2010 - 10 W 4/10
Notwendigkeit einer einstweiligen Verfügung bei langem Zuwarten in Kenntnis der …
Auszug aus KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15
Wartet der Betroffene, ohne dass hinreichende Gründe dafür vorliegen, länger als einen Monat ab, bis er den Verfügungsantrag stellt, ist nach der Rechtsprechung des Senats von einer Selbstwiderlegung auszugehen ( 10 W 4/10 - Beschluss vom 15. Februar 2010; 10 W 52/10 - Beschluss vom 10. Mai 2010; 10 W 138/10 - Beschluss vom 2. November 2010). - KG, 07.11.1997 - 5 U 4717/97
Auszug aus KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15
Rn. 8 Zwar trifft es zu, das der 5. Zivilsenat des Kammergerichts ein Zuwarten, das nicht länger als zwei Monate dauert, regelmäßig nicht als dringlichkeitsschädlich ansieht (vgl. KG, NJWE-WettbR 1998, 269).
- OLG Brandenburg, 19.07.2021 - 1 W 23/21
Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von …
Ob auf Unterlassungsverfügungen der vorliegenden Art die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 U 189/06 - juris Beschluss vom 07.02.2007 - 5 U 140/06 - juris) auch bei einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - juris KG, Beschluss vom 02.11.2015 - 10 W 35/15 - juris), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 - 4 U 106/10 - juris Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 204/08 - juris Hanseatisches OLG, Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18 - juris), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung. - OLG Brandenburg, 08.02.2023 - 1 W 1/23
Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Einstweiliger Rechtsschutz bezüglich …
Ob auf Unterlassungsverfügungen der vorliegenden Art die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 5 U 189/06 - juris; Beschluss vom 07. Februar 2007 - 5 U 140/06 - juris) auch bei einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 - juris ; KG, Beschluss vom 02. November 2015 - 10 W 35/15 - juris), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. August 2010 - 4 U 106/10 - juris; Beschluss vom 25. Februar 2009 - 4 U 204/08 - juris; Hanseatisches OLG, Urteil vom 21. März 2019 - 3 U 105/18 - juris), hatte der erkennende Senat dahinstehen lassen. - LG Berlin II, 09.12.2024 - 27 O 324/24
Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung bei laufendem Ermittlungsverfahren
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und des Kammergerichts ist das im Äußerungsrecht der Fall, wenn ohne hinreichende Gründe bis zur Stellung des Verfügungsantrages mehr als einen Monat nach Kenntnis von der beanstandeten Veröffentlichung gewartet wird (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 02. November 2015 - 10 W 35/15-, juris-Rn.2).
- KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22
Islamhasser - Unterlassungsanspruch gegen die Bezeichnung als "rassistischen …
Der Senat geht von einer Selbstwiderlegung aus, wenn der Betroffene, ohne dass hinreichende Gründe dafür vorliegen, länger als einen Monat abwartet, bis er den Verfügungsantrag stellt (vgl. Beschluss vom 02.11.2015 - 10 W 35/15 -, juris). - OLG Brandenburg, 16.07.2020 - 6 W 66/20 Rn. 8 Ob die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hans. OLG, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 U 189/06; Beschluss vom 07.02.2007 - 5 U 140/06) auch bei Einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18; KG, Beschluss vom 02.11.2015 - 10 W 35/15), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 - 4 U 106/10; Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 204/08; Hans. OLG Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18), bedarf keiner Entscheidung.
- OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
Bericht über eine nicht rechtskräftige Verurteilung eines regionalen …
Wartet der Betroffene, ohne dass hinreichende Gründe dafür vorliegen, längere Zeit ab, bis er den Verfügungsantrag stellt, ist von einer Selbstwiderlegung auszugehen (KG Berlin, Beschluss vom 2. November 2015 - 10 W 35/15 -, juris). - LG Berlin II, 10.10.2024 - 27 O 546/23
Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Bezeichnung einer Journalistin als …
Die Notwendigkeit für eine einstweilige Verfügung entfällt jedoch infolge Selbstwiderlegung, d. h. durch längeres Zuwarten in Kenntnis der sie rechtfertigenden Umstände nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und des Kammergerichts im Äußerungsrecht erst, wenn ohne hinreichende Gründe bis zur Stellung des Verfügungsantrages mehr als einen Monat nach Kenntnis von der beanstandeten Veröffentlichung gewartet wird (vgl. KG, Beschlüsse vom 2.11.2010, 10 W 35/15 , Rn. 2 - juris, 11.01.2019, 10 W 223/18, 3.12.2021, 10 W 65/21;… vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12, Rn. 144a m.w.N.). - LG Berlin, 17.11.2022 - 27 O 367/22
Äußerungsrecht: Tatsachenbehauptung durch einen Fragesatz
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und des Kammergerichts ist das im Äußerungsrecht der Fall, wenn ohne hinreichende Gründe bis zur Stellung des Verfügungsantrages mehr als einen Monat nach Kenntnis von der beanstandeten Veröffentlichung gewartet wird (vgl. KG, Beschluss v. 02.11.2015, 10 W 35/15 , juris- Rn. 2 ). - LG Berlin II, 28.01.2025 - 27 O 8/25
Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und des Kammergerichts ist das im Äußerungsrecht der Fall, wenn ohne hinreichende Gründe bis zur Stellung des Verfügungsantrages mehr als einen Monat nach Kenntnis von der beanstandeten Veröffentlichung gewartet wird (vgl. KG, Beschl. v. 02. November 2015 - 10 W 35/15 , juris Rn.2 ). - LG Berlin II, 14.03.2024 - 27 O 62/24
Zulässigkeit einer Berichterstattung über Wohnverhältnisse eines Prominenten
Die Notwendigkeit für eine einstweilige Verfügung entfällt jedoch infolge Selbstwiderlegung, d. h. durch längeres Zuwarten in Kenntnis der sie rechtfertigenden Umstände nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und des Kammergerichts im Äußerungsrecht erst, wenn ohne hinreichende Gründe bis zur Stellung des Verfügungsantrages mehr als einen Monat nach Kenntnis von der beanstandeten Veröffentlichung gewartet wird (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 15.2. 2010, 10 W 4/10 , v. 10.5.2010, 10 W 52/10, v. 2.11.2010, 10 W 35/15 , Rn. 2 - juris).
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