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| OLG Düsseldorf, 20.05.1999 - 10 W 38/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zum Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Gewährung rechtlichen Gehörs; Höhe der Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Krefeld - 5 O 285/96
- OLG Düsseldorf, 20.05.1999 - 10 W 38/99
Papierfundstellen
- MDR 1999, 1155
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 22.08.2001 - 17 W 241/01 Rn. 10 Nach einer in der Rechtsprechung und in Teilen der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. vom 6.6.1983 - 20 W 323/82 - in: AnwBl. 1983, 523; OLG Nürnberg, Beschl. vom 28.3.1984 - 10 WF 357/84 - in: AnmwBl. 1985, 206; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 142; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 20.5.1999 - 10 W 38/99 - in: MDR 1999, 1155;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 37 Rdnr. 23;… Swolana/Hansens, BRAGO, 7. Aufl., § 37 Rdnr. 24), der auch der Rechtspfleger gefolgt ist, gehört ein solcher Antrag nach § 515 Abs. 3 ZPO nicht mehr zum Rechtszug im Sinne von § 37 Nr. 7 BRAGO und löst eine - erstattungsfähige - Prozeßgebühr nach §§ 11, 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO für den Antrag auf Kostentragung und Verlustigkeitserklärung gemäß § 515 Abs. 3 ZPO an, deren Höhe sich nach dem Wert der Kosten des Berufungsverfahrens berechnet.
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