Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.06.2004 - I-10 W 42/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenrechtliche Mehrheit von Auftraggebern; Rechtmäßigkeit einer rechtsanwaltlichen Erhöhungsgebühr; Gesonderte Vergütungsfähigkeit der Anfertigung von Fotokopien zur Unterrichtung eines Haftpflichtversicherers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 6 § 25 Abs. 1 § 27 Abs. 1
Erfallen der Erhöhungsgebühr bei gesetzlicher Vertretung; Erstattung von Fotokopierkosten
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach - 2 O 58/03
- OLG Düsseldorf, 08.06.2004 - I-10 W 42/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2004 - 10 W 42/04
Aus der Gesetzesbegründung des durch das Kostenrechtsänderungsgesetz vom 24.06.1994 (BGBl. I S. 1325) neu gefassten § 27 Abs. 1 BRAGO ergibt sich, dass der Mehraufwand vergütet werden soll, der durch die Unterrichtung einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Gegnern oder anderen Beteiligten entsteht (vgl. BGH Beschluss vom 05.12.2002 - I ZB 25/02, NJW 2003, 1127 ff; BGH Beschluss vom 25.03.2003 - VI ZB 53/02, AGS 2003, 349). - BGH, 25.03.2003 - VI ZB 53/02
Erstattungsfähigkeit von Fotokopierkosten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2004 - 10 W 42/04
Aus der Gesetzesbegründung des durch das Kostenrechtsänderungsgesetz vom 24.06.1994 (BGBl. I S. 1325) neu gefassten § 27 Abs. 1 BRAGO ergibt sich, dass der Mehraufwand vergütet werden soll, der durch die Unterrichtung einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Gegnern oder anderen Beteiligten entsteht (vgl. BGH Beschluss vom 05.12.2002 - I ZB 25/02, NJW 2003, 1127 ff; BGH Beschluss vom 25.03.2003 - VI ZB 53/02, AGS 2003, 349).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2010 - L 19 B 316/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Sind Eltern und Kinder am Verfahren gemeinsam beteiligt, handelt es sich bei ihnen um mehrere Auftraggeber im Sinne von § 7 Abs. 1 RVG, auch wenn für die Kinder ihre gesetzlichen Vertreter tätig werden müssen und somit die Eltern im eigenen Namen und als gesetzliche Vertreter am Verfahren beteiligt sind (vgl. KG Berlin Beschluss vom 03.05.2007 - 1 W 407/06-; OLG Düsseldorf Beschluss vom 08.06.2004 - 10 W 42/04 - Müller-Rabe, a.a.O., RVG, 18. Aufl., § Nr. 1008 VV Rn 44;… Hartmann, a.a.O., § 7 RVG Rn 8 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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