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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 10 W 48/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8371
OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 10 W 48/99 (https://dejure.org/1999,8371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.1999 - 10 W 48/99 (https://dejure.org/1999,8371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 10 W 48/99 (https://dejure.org/1999,8371)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 528; BSHG § 64 Abs. 3 § 90
    Gerichtskostenbefreiung des Trägers der Sozialhilfe

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 1 O 536/95
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 10 W 48/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1669
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 10 W 99/94

    Auslagenfreiheit des Sozialhilfeträgers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 10 W 48/99
    "Ein Träger der Sozialhilfe ist von den Gerichtskosten befreit, wenn er einen nach § 90 BSHG auf ihn übergeleiteten bürgerlich-rechtlichen Rückforderungsanspruch wegen Verarmung der Schenkerin gegen die Beschenkte einklagt (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf - 10 W 99/94 - 30.8.1994 -, OLGR Düsseldorf 1995, 116 = MDR 1995, 102 = Rpfleger 1995, 182 ).«.
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02

    Gerichtskostenpflicht der Träger der Sozialhilfe

    Nach einer vermittelnden Ansicht findet die Vorschrift zwar auf streitige Verfahren vor den Zivilgerichten Anwendung, wenn die Ansprüche nach § 90 BSHG übergeleitet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208) oder nach § 91 BSHG übergegangen sind (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 497) oder wenn ein untrennbarer Sachzusammenhang zwischen öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit einerseits und dem konkreten Zivilrechtsstreit andererseits besteht (OLG Düsseldorf OLGR 2004, 498), nicht aber bei kraft Gesetzes übergegangenen bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzansprüchen (OLG Düsseldorf MDR 1995, 102).

    Dies würde zu einer generellen Kostenfreiheit der Sozialhilfeträger vor den Zivilgerichten führen, was nicht das Anliegen von § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB X sein kann (…Hartmann, Kostengesetze 35. Aufl. § 2 GKG Rn. 13 Stichwort Sozialleistung; BVerwG NVwZ-RR 2000, 189; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLGR 2004, 498).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn nach § 91 BSHG übergegangene (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 497), nach § 90 BSHG übergeleitete (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208) oder gemäß § 116 SGB X übergegangene Ansprüche geltend gemacht werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2008 - L 5 SF 3/06

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Pauschgebühr in einem …

    Träger der Sozialhilfe genießen schließlich keine umfassende persönliche Befreiung von Gerichtskosten, sondern nur in Verfahren, die in einem untrennbaren Sachzusammenhang mit ihrer öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit als Sozialhilfeträger stehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 10 W 48-99, NJW-RR 1999, 1669 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2004 - 10 W 129/03

    Pflicht einer Gemeinde zur Erstattung verauslagter Gerichtskosten an den Gegner

    Vielmehr kommt es maßgeblich darauf an, ob ein untrennbarer Sachzusammenhang zwischen öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit einerseits und dem konkreten Zivilrechtsstreit andererseits besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 08.06.1999 - 10 WF 16/99, NJW-FER 2000, 41; Senatsbeschluss vom 11.05.1999 - 10 W 48/99, NJW-RR 1999, 1669 f mwN; Thür. OLG MDR 1997, 692 f; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208).
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