Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.07.1982 - 10 W 58/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 60
Keine Gebührenbefreiung bei Eintragung eines Miterben aufgrund einer Auseinandersetzung - familienrecht-deutschland.de
KostO § 60
Kosten und Gebühren; keine Gebührenbefreiung bei Eintragung eines Miterben aufgrund einer Auseinandersetzung einer nicht im Grundbuch eingetragenen Erbengemeinschaft. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OLG München, 02.02.2006 - 32 Wx 142/05
Gebührenfreie Eintragung des Miterben ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft …
Der Senat sieht trotz der entgegenstehenden Rechtsprechung der OLG Zweibrücken (JurBüro 1982, 591 ff.; MDR 1990, 560), Hamm (Rpfleger 1987, 302 f.), Karlsruhe (Justiz 1983, 158 f.) und Düsseldorf (JurBüro 1983, 1076 f.) keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen. - OLG Köln, 12.06.2003 - 2 Wx 15/03
Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 Kostenordnung (KostO); Berichtigende Eintragung …
Überwiegend wird hier die Auffassung vertreten, daß nur die berichtigende Eintragung von Erben begünstigt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1967, 2411; OLG Düsseldorf, JurBüro 1983, 1076; OLG Frankfurt, Rpfleger 1968, 100; OLG Frankfurt, Rpfleger 1974, 330; OLG Frankfurt, JurBüro 1983, 824; OLG Hamm, Rpfleger 1967, 121; OLG Hamm, Rpfleger 1987, 302 [303]; OLG Oldenburg, NJW 1967, 2414; OLG Oldenburg, JurBüro 1979, 258; OLG Oldenburg, Nds.… - OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 10 W 40/06
Keine gebührenfreie Grundbucheintragung des Miterben nach § 60 Abs. 4 KostO als …
Diese Auffassung vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 21.01.1997 -10 W 152/96, OLGR 1997, 232; vom 29.12.1992 - 10 W 50/92, JurBüro 1994, 170f; vom 06.07.1982 - 10 W 58/82, JurBüro 1983, 1076 f); er hält daran auch nach nochmaliger Überprüfung fest.
- OLG Düsseldorf, 29.12.1992 - 10 W 50/92
Gebühr für die Eintragung einer Eigentumsveränderung
Der Senat hält an seiner - von einem Großteil der Rechtsprechung und des Schrifttums geteilten - Auffassung fest (…vgl. hierzu Lappe in Korinthenberg-Lappe-Bengel-Reiman, KostO, 12. Aufl., § 60, Rdnr. 59), wonach die Gebührenbefreiungsvorschrift des § 60 Abs. 4 KostO nur in den Fällen eingreift, in denen der Eigenumtserwerb an einer unbeweglichen Sache sich außerhalb des Grundbuchs infolge Erbfalls bereits vollzogen hat und der Eintragung des Erben nur noch grundbuchberichtigende Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Rpfl. 1968, 34; JurBüro 1983, 1076 je m.w.N.; vgl. ebenfalls OLG Hamm, Rpfl. - OLG Hamm, 16.12.1986 - 15 W 403/85 Der Senat hält nach nochmaliger Überprüfung an seiner bisherigen Auffassung fest (ebenso OLG Köln Rpfleger 1966, 90; OLG Düsseldorf JMBl NW 1968, 178; JurBüro 1983, 1076; OLG Stuttgart Rpfleger 1978, 153; OLG Oldenburg JurBüro 1979, 258; OLG Zweibrücken JurBüro 1982, 591; OLG Frankfurt JurBüro 1983; 428; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 158).
- KG, 05.08.1983 - 1 W 441/83
Kostenmäßige Behandlung einer Geschäftsführungsbestellung durch Beschluss in …
16. Kostenrecht - Keine Gebührenbefreiung bei Eintragung eines Miterben aufgrund einer Auseinandersetzung (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 6.7. 1982 - 10 W 58/82 mitgeteilt von Richter am OLG Dr. Güldner, Düsseldorf) 17. Kostenrecht - Geschäftswert von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung (OLG Hamm, Beschluß vom 4.7. 1983-15W 161/83 - mitgeteilt von Vors. Richter am OLG Dr. Joachim Kuntze, Hamm) KostO § 60 Abs. 4 KostO §§ 47; 27; 28; 30 Abs. 2; 16; 44; 45 Der Senat verbleibt bei seiner Rechtsprechung, nach der die Gebührenbefreiung nicht eintritt, wenn aufgrund der Auseinandersetzung der im Grundbuch nicht eingetragenen Erbengemeinschaft ein Miterbe als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.
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