Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.09.2023 - 10 W 70/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
GNotKG §§ 95, 100, 111
Notarkosten bei Scheidungsfolgenvereinbarung; Verpflichtung der Beteiligten zur Mitwirkung an der Wertermittlung
- notar-drkotz.de
Notarkosten Scheidungsfolgenvereinbarung - Mitwirkung an Wertermittlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Verletzen die Beteiligten ihre Verpflichtung zur Mitwirkung an der Wertermittlung gem. § 95 S. 1, 2 GNotKG und hat der Notar sodann von dem ihm gem. § 95 S. 3 GNotKG eingeräumten Ermessen bei der Wertfestsetzung Gebrauch gemacht, beschränkt sich die gerichtliche ...
- rechtsportal.de
Gerichtliche Überprüfung der vom Notar wegen Verletzung der Pflicht der Urkundsbeteiligten zur Mitwirkung an der Wertermittlung vorgenommenen Schätzung des Geschäftswerts Geschäftswert der Beurkundung eines Ehevertrages mit Wechsel des Güterstandes und ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 14.06.2018 - 10 W 29/18
Zulässigkeit einer nachträglichen Korrektur der Wertfestsetzung durch den Notar
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2023 - 10 W 70/23
Wird sodann die gerichtliche Überprüfung einer Notarkostenrechnung beantragt, beschränkt sich die gerichtliche Rechtmäßigkeitsprüfung auf die Frage, ob der Notar von dem ihm eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (Senat NotBZ 2019, 219).
- OLG Frankfurt, 07.02.2025 - 20 W 25/23
Notarkosten: Nicht-Berücksichtigung des Wertes verschenkter Eigentumswohnung bei …
Erst nach Feststellung eines Ermessensfehlers ist das Gericht zur eigenen Ermessensentscheidung befugt (vgl. etwa Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2023, Az. 10 W 70/23, zitiert nach beck-online;… Sikora in Korintenberg, GNotKG, 22. Aufl. 2022, § 127 Rn. 47, m. w. N., zitiert nach beck-online;… Schmidt-Räntsch, a. a. O., § 127 Rn. 23, m. w. N.;… Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Aufl. 2021, § 36 Rn. 9; so bereits zur Kostenordnung mit dem dort zwar noch als "freies Ermessen" bezeichneten, aber auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits als "pflichtgemäß" zu verstehendem Ermessen: Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 23.10.2013, Az. V ZB 190/12, und vom 23.10.2008, Az. V ZB 89/08, jeweils zitiert nach juris).
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