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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.03.2018 - 10 W 8/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,9568
OLG Stuttgart, 28.03.2018 - 10 W 8/18 (https://dejure.org/2018,9568)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.03.2018 - 10 W 8/18 (https://dejure.org/2018,9568)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. März 2018 - 10 W 8/18 (https://dejure.org/2018,9568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 3 ZPO; § 48 GKG; § 426 BGB
    Vergleich

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 ; GKG § 48 ; BGB § 426
    Mehrwert eines Vergleichs bei Erledigung nicht rechtshängiger Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergleichsmehrwert trotz nicht rechtshängigen Anspruchs!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mehrwert eines Vergleichs bei Miterledigung nicht rechtshängiger Ansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mehrwert eines Vergleichs bei Erledigung nicht rechtshängiger Ansprüche

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 15.12.2014 - 10 U 158/13

    Streitwertfestsetzung: Mehrwert eines Prozessvergleichs bei Mitregelung eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2018 - 10 W 8/18
    Wird in einem Vergleich ein nicht rechtshängiger Anspruch zwischen zwei Parteien des Rechtsstreits oder einer Partei und einem Streithelfer mit geregelt, begründet dies einen Mehrwert des Vergleichs für die von diesem Anspruch betroffenen Parteien bzw. Streithelfer (vergleiche Senat Beschluss vom 15. Dezember 2014, 10 U 158/13 , juris Rn. 3 ff.).

    Dies begründe einen Mehrwert des Vergleichs für die betroffenen Streitparteien und die betroffenen Streithelfer, so die Beschwerde unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2014 (Az. 10 U 158/13 ).

    Rn. 18 a) Wie die Beschwerde zu Recht meint, trifft es allerdings zu, dass dann, wenn in einem Vergleich auch der nicht rechtshängige Gesamtschuldnerausgleich zwischen einer Streitpartei und einem Streithelfer mitgeregelt wird, dies einen Mehrwert des Vergleichs für diese Streitpartei und den Streithelfer begründet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2014 - 10 U 158/13 , juris Rn. 3 ff.).

  • OLG Hamm, 29.04.2026 - 30 U 37/25

    Gegenstandswert; Gesamtschuldnerausgleich; Mehrvergleich; Streitwert; Vergleich

    Einschränkend wird zum Teil aber auch die Ansicht vertreten, ein Mehrwert des Vergleichs sei nur zwischen den Beteiligten begründet, zwischen denen die Ausgleichsansprüche in Rede stehen würden (OLG Stuttgart NJOZ 2015, 1506), wobei noch weiter einschränkend auch angenommen wird, dies dürfe nur in der Höhe der Fall sein, in der ein Ausgleichsanspruch streitig gewesen sei und die Partei ihn für berechtigt habe halten dürfen (vgl. OLG Stuttgart 28.3.2018 - 10 W 8/18, BeckRS 2018, 5759;… OLG München 15.1.2020 - 24 U 1530/19, BeckRS 2020, 165 Rn. 8; OLG Karlsruhe 16.1.2024 - 19 W 92/22, BeckRS 2024, 208;… OLG München Beschl. v. 17.9.2024 - 31 W 1309/24e, NJOZ 2025, 637 Rn. 21 ff.).

    Rn. 15 Solche über den Streitgegenstand hinausgehenden Regelungen über Ansprüche zwischen den einzelnen Beteiligten auf einer Parteiseite, wie etwa Gesamtschuldnerausgleichsansprüche, können aber nur dann und nur insoweit werterhöhend sein, als sie im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses zwischen den Gesamtschuldnern überhaupt streitig waren (OLG Stuttgart Beschl. v. 28.3.2018 - 10 W 8/18, BeckRS 2018, 5759 Rn. 25; OLG Karlsruhe 16.1.2024 - 19 W 92/22, BeckRS 2024, 208;… OLG München Beschl. v. 17.9.2024 - 31 W 1309/24e, NJOZ 2025, 637 Rn. 22).

    Als Zeitpunkt für deren Bewertung kann daher nicht auf die Einleitung des Klageverfahrens, wie dies bei der Bemessung des Streitwertes der Fall ist, abzustellen sein, sondern auf den Zeitpunkt, in dem diese Gegenstände in die Gesamterledigung einbezogen wurden (vgl. OLG Stuttgart Beschl. v. 28.3.2018 - 10 W 8/18, BeckRS 2018, 5759 Rn. 25, beck-online).

    Deren Wert kann, ausgehend von dem genannten Bemessungszeitpunkt, von vornherein nur in der Höhe bestehen, in welcher die Gesamtschuldner im Außenverhältnis gegenüber dem Gläubiger in Anspruch genommen werden (OLG Stuttgart Beschl. v. 28.3.2018 - 10 W 8/18, BeckRS 2018, 5759 Rn. 25, beck-online).

  • OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 10 W 25/18

    Vergleichsmehrwert bei Miterledigung von nicht rechtshängigen …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung des Wertes der den Mehrwert begründenden, nicht rechtshängigen Ansprüche ist derjenige des Vergleichsabschlusses (Fortführung Senat, Beschluss vom 28. März 2018, 10 W 8/18 ).

    Rn. 23 Zwar können die Gesamtschuldnerausgleichsansprüche auch nur dann und nur insoweit werterhöhend sein, als sie im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses zwischen den Gesamtschuldnern überhaupt streitig waren (Senat, Beschluss vom 28.03.2018, 10 W 8/18 ).

  • OLG München, 17.09.2024 - 31 W 1309/24

    Streithelfer, Vergleichsmehrwert, Nicht rechtshängige Ansprüche, …

    Rn. 20 In gleicher Weise hatte zuvor der 10. Zivilsenat des OLG Stuttgart entschieden (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 28.3.2018 - 10 W 8/18, BeckRS 2018, 5759, beck-online).

    Dabei sei maßgeblicher Zeitpunkt für die Festsetzung des Mehrwerts des Vergleichs nicht die Erhebung der Klage, sondern der Zeitpunkt, zu welchem die nicht streitgegenständlichen Ansprüche in die Vergleichsgespräche zur Regelung (auch) der streitgegenständlichen Ansprüche einbezogen werden (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 28.3.2018 - 10 W 8/18, BeckRS 2018, 5759 Rn. 25, beck-online;… zust. Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 3 ZPO, Rn. 16_179, zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 16.01.2024 - 19 W 92/22

    Vergleichsmehrwert in Fällen, in denen ein etwaiger Regreßanspruch gegen einen …

    Die Ansprüche zwischen diesen Beteiligten waren auch streitig, was Voraussetzung für die Annahme eines Vergleichsmehrwerts ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2018, 10 W 8/18 - juris, Rn. 24 ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25.04.2018, 10 W 25/18 - juris, Rn. 23 ;… Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., KV GKG Nr. 1900 Rn. 7).

    Rn. 10 Dass in solchen Fällen ein Vergleichsmehrwert festzusetzen ist, entspricht der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, die die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts entweder - bei oder wegen eines Interesses aller Beteiligten an einer Gesamtbereinigung - für den gesamten Rechtsstreit (so OLG Koblenz…, Beschluss vom 22.12.1997, 14 W 771/97 - juris, Rn. 2; OLG Köln, Beschluss vom 29.11.1972, 2 W 105/72, für Gesamtvergleich mehrerer Prozesse) oder jedenfalls im Verhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner der miterledigten Ansprüche bejaht (so z. B. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15.12.2014, 10 U 158/13 - juris, Rn. 4 ; Beschluss vom 28.03.2018, 10 W 8/18 ; Beschluss vom 25.04.2018, 10 W 25/18 ).

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 17 U 96/20

    Voraussetzungen eines Vergleichsmehrwerts

    Zu einem Mehrwert kann ein derartiger mit erledigter Anspruch jedoch nur führen, soweit er zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war (OLG München…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 24 U 1530/19 -, Rn. 8, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. März 2018 - 10 W 8/18 -, Rn. 24 mwN, juris).
  • OLG München, 15.01.2020 - 24 U 1530/19

    Kein Vergleichsmehrwert durch Abgeltungsklausel

    Zu einem Mehrwert kann ein mit erledigter Anspruch jedoch nur führen, soweit er zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war (OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2018 - 10 W 8/18 - BeckRS 2018, 5759).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen eine zu niedrige …

    Denn auch solche begründen nur dann einen Vergleichsmehrwert, wenn sie zwischen dem Parteien des Rechtsstreits streitig gewesen sind (…2. Zivilsenat a. a. O. 3. Zivilsenat, Beschluss vom 21.7.2020, 3 W 66/20; OLG München, Beschluss vom 15.1.2020, 24 U 1530/19, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.6.2020, 17 U 96/20, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.3.2018, 10 W 8/18, zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2018 - L 11 KR 4427/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Festsetzung eines …

    Unstreitige Ansprüche erhöhen den Streitwert des Vergleichs grundsätzlich nicht ( OLG Stuttgart 28.03.2018, 10 W 8/18 , BeckRS 2018, 5759).
  • OLG Schleswig, 13.03.2025 - 1 W 16/24

    Vergleichsmehrwert bei Einigung von Streithelfern über …

    Rn. 14 Ein Mehrwert des Vergleichs bei Regelung des Innenausgleichs zweier Schuldner einer Forderung, welche den Streitgegenstand darstellt, ergibt sich allerdings nur dann, wenn der Innenausgleich zuvor streitig gewesen ist (…OLG Düsseldorf ebd. Rn. 22; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 17 U 96/20 Rn. 13 bei juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2018 - 10 W 8/18, Rn. 24 bei juris).
  • OLG Schleswig, 14.03.2025 - 1 W 16/24

    Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der …

    Ein Mehrwert des Vergleichs bei Regelung des Innenausgleichs zweier Schuldner einer Forderung, welche den Streitgegenstand darstellt, ergibt sich allerdings nur dann, wenn der Innenausgleich zuvor streitig gewesen ist (…OLG Düsseldorf ebd. Rn. 22; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 17 U 96/20 Rn. 13 bei juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2018 - 10 W 8/18, Rn. 24 bei juris).
  • LG Rottweil, 13.08.2021 - 1 T 126/21

    Festsetzung eines Vergleichsmehrwertes; Voraussetzungen eines Mehrvergleichs

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