Rechtsprechung
| OLG München, 05.07.2016 - 10 W 890/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90
Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer
Auszug aus OLG München, 05.07.2016 - 10 W 890/16
Eine Zahlung unter Verrechnungsvorbehalt führt nicht dazu, dass die Ansprüche des Gläubigers getilgt werden; es tritt noch keine Erfüllung (§ 362 BGB) ein (BGHZ 51, 157 [161] = BGH NJW 1969, 840; BGHZ 113, 251 ff. = NJW 1991, 1604 ff.). - BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05
Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe
Auszug aus OLG München, 05.07.2016 - 10 W 890/16
Bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung ist der gesamte Tatsachenstoff abzuwägen und zu fragen, wie der Rechtsstreit unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (genauer zum Zeitpunkt der letzten Erledigterklärung und die Kenntnis des Gerichts hiervon, vgl. OLG Frankfurt OLGR 1998, 71; OLG Hamm WRP 1993, 339) ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich ausgegangen wäre (BGH NJW 2007, 3429; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Beschl. v. 20.10.2015 - 10 W 1719/15;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 91a Rz. 47). - OLG Frankfurt, 10.09.2015 - 22 U 73/14
Haftungsverteilung bei Kollision mit Traktor auf Landstraße; Grenzen des …
Auszug aus OLG München, 05.07.2016 - 10 W 890/16
Der Gläubiger (Kläger) konnte in einem Fall wie dem Vorliegenden zunächst nicht selbst verrechnen und war deshalb klageberechtigt (in Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 12.04.2016, Az. 10 U 4155/15 [n.v.]: Dort war im laufenden Prozess der Schuldner zur Verrechnung aufgefordert worden und hat diese im Gegensatz zum vorliegenden Fall innerhalb der gesetzten Frist unterlassen; hier lagen die Voraussetzungen für eine Verrechnung durch den Gläubiger gemäß § 366 BGB bei der Klageerhebung noch nicht vor; siehe hierzu auch OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.2015, Az. 22 U 73/14 [juris], und OLG Zweibrücken, ZfSch 2014, 704).
- BGH, 02.12.1968 - II ZR 144/67
GmbH: Erfüllung der Einlagepflicht
Auszug aus OLG München, 05.07.2016 - 10 W 890/16
Eine Zahlung unter Verrechnungsvorbehalt führt nicht dazu, dass die Ansprüche des Gläubigers getilgt werden; es tritt noch keine Erfüllung (§ 362 BGB) ein (BGHZ 51, 157 [161] = BGH NJW 1969, 840; BGHZ 113, 251 ff. = NJW 1991, 1604 ff.). - OLG Zweibrücken, 11.01.2012 - 1 U 2/11
Private Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Feststellung der …
Auszug aus OLG München, 05.07.2016 - 10 W 890/16
Der Gläubiger (Kläger) konnte in einem Fall wie dem Vorliegenden zunächst nicht selbst verrechnen und war deshalb klageberechtigt (in Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 12.04.2016, Az. 10 U 4155/15 [n.v.]: Dort war im laufenden Prozess der Schuldner zur Verrechnung aufgefordert worden und hat diese im Gegensatz zum vorliegenden Fall innerhalb der gesetzten Frist unterlassen; hier lagen die Voraussetzungen für eine Verrechnung durch den Gläubiger gemäß § 366 BGB bei der Klageerhebung noch nicht vor; siehe hierzu auch OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.2015, Az. 22 U 73/14 [juris], und OLG Zweibrücken, ZfSch 2014, 704). - OLG Frankfurt, 28.10.1997 - 20 W 366/97
Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung seiner Abschiebung; Rechtmäßigkeit …
Auszug aus OLG München, 05.07.2016 - 10 W 890/16
Bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung ist der gesamte Tatsachenstoff abzuwägen und zu fragen, wie der Rechtsstreit unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (genauer zum Zeitpunkt der letzten Erledigterklärung und die Kenntnis des Gerichts hiervon, vgl. OLG Frankfurt OLGR 1998, 71; OLG Hamm WRP 1993, 339) ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich ausgegangen wäre (BGH NJW 2007, 3429; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Beschl. v. 20.10.2015 - 10 W 1719/15;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 91a Rz. 47).
- LG Schweinfurt, 22.06.2021 - 24 O 122/21 Dabei entspricht es in der Regel billigem Ermessen, die Kosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die bei einem streitigen Fortgang des Verfahrens voraussichtlich unterlegen gewesen wäre und die Kosten nach den §§ 91 ff. ZPO zu tragen gehabt hätte (OLG München, Beschluss v. 05. Juli 2016 - 10 W 890/16 - SVR 2016, 470; OLG Düsseldorf, Urteil v. 07. März 2017 - I-1 U 97/16 - VersR 2017, 1100).
- OLG Schleswig, 15.01.2026 - 7 W 20/25
Voreilige Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall vor Ablauf der Prüffrist des …
Dabei entspricht es in der Regel billigem Ermessen, die Kosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die bei einem streitigen Fortgang des Verfahrens voraussichtlich unterlegen gewesen wäre und die Kosten nach den §§ 91 ff ZPO zu tragen gehabt hätte (OLG München, Beschluss vom 5.7.2016, 10 W 890/16, SVR 2016, 470; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.3.2017, I-1 U 97/16, VersR 2017, 1100). - LG Aschaffenburg, 29.05.2018 - 33 O 437/17
Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Vorschusszahlung unter - im Laufe …
Denn solange die Wirkung des § 366 BGB ausgeschlossen bleibt und keine anderweitige z.B. vertragliche Abrede die Zuordnung der Zahlung auf die geltend gemachten Ansprüche regelt, tritt keine Erfüllungswirkung im Sinne des § 362 BGB ein (vgl. Blumberg; NZV 1992, 257; OLG München Urteil vom 07.06.2013, Az.: 10 U 1931/12; OLG München Beschluss vom 05.07.2016, Az.: 10 W 890/16).
- LG Nürnberg-Fürth, 30.12.2021 - 2 O 3834/21
Prozessuale Folgen einer Verweisung auf eine günstigere Fachwerkstatt
Dies bedeutet i.d.R. die Kostenlast für denjenigen, der bei streitigem Fortgang voraussichtlich unterlegen wäre und die Kosten nach §§ 91 ff. ZPO zu tragen gehabt hätte (BGH 27.4.2021 - VIII ZB 44/20; OLG München 5.7.2016 - 10 W 890/16; OLG Düsseldorf 7.3.2017 - 1 U 97/16). - LG Nürnberg-Fürth, 13.05.2019 - 2 T 7/19
Verkehrsunfall, Unfall, Nutzungsausfall, Schadensersatz
Dabei entspricht es in der Regel billigem Ermessen, die Kosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die bei einem streitigen Fortgang des Verfahrens voraussichtlich unterlegen gewesen wäre und die Kosten nach den §§ 91 ff ZPO zu tragen gehabt hätte (OLG München, Beschluss vom 05. Juli 2016 - 10 W 890/16, SVR 2016, 470; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. März 2017 - I-1 U 97/16, VersR 2017, 1100). - LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2020 - 2 T 5080/20
Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits
Dabei entspricht es in der Regel billigem Ermessen, die Kosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die bei einem streitigen Fortgang des Verfahrens voraussichtlich unterlegen gewesen wäre und die Kosten nach den §§ 91 ff. ZPO zu tragen gehabt hätte (OLG München, Beschluss vom 05. Juli 2016 - 10 W 890/16, SVR 2016, 470; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. März 2017 - I-1 U 97/16, VersR 2017, 1100). - LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2019 - 2 T 3755/19
Verkehrsunfall, Regulierung, Schadensfall, Mietwagenkosten, Mahnung
Dabei entspricht es in der Regel billigem Ermessen, die Kosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die bei einem streitigen Fortgang des Verfahrens voraussichtlich unterlegen gewesen wäre und die Kosten nach den §§ 91 ff. ZPO zu tragen gehabt hätte (OLG München, Beschluss vom 05. Juli 2016 - 10 W 890/16, SVR 2016, 470; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. März 2017 - I-1 U 97/16, VersR 2017, 1100).
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