Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.05.2003 - 10 WF 118/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kostenentscheidung in Familiensachen: Abhilfebefugnis nach erfolgter Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs gegen eine unanfechtbare Kostenentscheidung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückgabe des Verfahrens zur Abhilfeprüfung bei fehlender Beschwerdemöglichkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 05.05.2003 - 610 F 4696/02
- OLG Celle, 15.05.2003 - 10 WF 118/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1577
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 02.08.2006 - 20 W 20/06
Korrektur einer fehlerhaften Kostengrundentscheidung
Der Senat ist im Anschluss an einen Beschluss des OLG Celle vom 15.05.2003 (10 WF 118/03 - FamRZ 2003, 1577) der Auffassung, dass der Schriftsatz der Beklagten vom 12.06.2006 als Antrag auf Fortführung des Prozesses gemäß § 321a ZPO ausgelegt werden kann und dass das Landgericht hierüber noch entscheiden muss. - FG München, 12.05.2011 - 7 K 854/11
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die in einem Urteil getroffene …
Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung der Zivilgerichte an, die die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO für statthaft erachten, wenn die Anfechtung der in einem Urteil getroffenen Kostenentscheidung nicht zulässig ist, da gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel nicht eingelegt wird (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 12. Oktober 2004, 12 U 75/03, NJW 2005, 517; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 2. August 2006, 20 W 20/06, juris; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 15. Mai 2003, 10 WF 118/03, FamRZ 2003, 1577). - FG München, 12.05.2011 - 7 K 982/11
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die in einem Urteil getroffene …
Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung der Zivilgerichte an, die die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO für statthaft erachten, wenn die Anfechtung der in einem Urteil getroffenen Kostenentscheidung nicht zulässig ist, da gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel nicht eingelegt wird (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 12. Oktober 2004, 12 U 75/03, NJW 2005, 517; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 2. August 2006, 20 W 20/06, juris; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 15. Mai 2003, 10 WF 118/03, FamRZ 2003, 1577).
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