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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.01.2017 - 10 WF 133/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26728
OLG Brandenburg, 24.01.2017 - 10 WF 133/15 (https://dejure.org/2017,26728)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2017 - 10 WF 133/15 (https://dejure.org/2017,26728)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 10 WF 133/15 (https://dejure.org/2017,26728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Verfahrenswerts des Versorgungsausgleichs; Berücksichtigung von Anrechten hinsichtlich Erwerbs von Entgeltpunkten während der Ehezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 2044
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 16.11.2015 - 2 WF 243/15

    Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs - Anzahl der Anrechte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2017 - 10 WF 133/15
    Vielmehr geht das Gesetz grundsätzlich davon aus, dass es für die Wertbemessung auf die Anzahl derjenigen Anrechte im Versorgungsausgleich ankommt, über deren Behandlung entschieden worden ist und die damit Gegenstand des Verfahrens waren, und zwar auch dann, wenn hinsichtlich der behandelten Anrechte kein Ausgleich angeordnet wurde oder das Gericht nur festgestellt hat, dass kein Ausgleich stattfindet (OLG Bamberg, Beschluss vom 16.11.2015 - 2 WF 243/15, BeckRS 2015, 19409;… Neumann, in: Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland, BeckOK Kostenrecht, 16. Edition, § 50 FamGKG Rn. 15 unter Bezugnahme auf BT-Drs. 16/11903).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2017 - 10 WF 13/16

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bemessung des Verfahrenswerts bei Verzicht der …

    Vielmehr geht das Gesetz grundsätzlich davon aus, dass es für die Wertbemessung auf die Anzahl derjenigen Anrechte im Versorgungsausgleich ankommt, über deren Behandlung entschieden worden ist und die damit Gegenstand des Verfahrens waren, und zwar auch dann, wenn hinsichtlich der behandelten Anrechte kein Ausgleich angeordnet wurde oder das Gericht nur festgestellt hat, dass kein Ausgleich stattfindet (Senat, Beschluss vom 24.1.2017 - 10 WF 133/15 unter Bezugnahme auf OLG Bamberg, Beschluss vom 16.11.2015 - 2 WF 243/15, BeckRS 2015, 19409;… Neumann, in: Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland, BeckOK Kostenrecht, 16. Edition, § 50 FamGKG Rn. 15; vgl. auch BT-Drucksache 16/11903).

    18 In seinem Beschluss vom 24.1.2017 - 10 WF 133/15 - hat der Senat als Begründung dafür, dass alle dem Versorgungsausgleich grundsätzlich unterliegenden Anrechte im Falle eines vollständigen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs infolge entsprechender Vereinbarung weiter wertbestimmend sind, insbesondere angeführt, dass das Familiengericht im Hinblick auf die nach § 8 VersAusglG vorzunehmende Prüfung der materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer etwaigen Vereinbarung über den Versorgungsausgleich grundsätzlich gehalten ist, Auskünfte der Versorgungsträger einzuholen, um die Auswirkungen eines (teilweisen) Ausschlusses des Versorgungsausgleichs abschätzen zu können.

  • OLG Brandenburg, 04.01.2018 - 10 WF 169/17

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bemessung des Verfahrenswerts bei Verzicht der …

    Der Vorschrift kann nicht entnommen werden, dass es auf die Anzahl der dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechte für die Wertbemessung dann nicht ankommt, wenn die Beteiligten den Versorgungsausgleich wirksam ausschließen oder dieser aus anderen Gründen nicht durchzuführen ist (Senat, Beschluss vom 11.7.2017, 10 WF 13/16, und Beschluss vom 24.1.2017, 10 WF 133/15, juris, jeweils m.w.N ;… s.a. BT-Drucksache 16/11903, S. 61, wonach die Formulierung "für jedes auszugleichende Anrecht" in "für jedes Anrecht" geändert werde, womit klargestellt werde, dass jedes verfahrensgegenständliche Anrecht bei der Bestimmung des Verfahrenswerts zu berücksichtigen sei, und zwar auch dann, wenn es im Ergebnis nicht zu einem Ausgleich im Wege der internen oder externen Teilung des Anrechts komme).
  • OLG Köln, 03.01.2023 - 10 UF 53/21

    Anforderungen an schuldrechtlichen Versorgungsausgleich Auswirkungen der …

    Rn. 39 Zwar ist - worauf das Amtsgericht abgestellt hat - nach § 50 Abs. 3 FamGKG eine abweichende Bemessung möglich, diese Regelung ist indes auf Ausnahmefälle beschränkt (OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.01.2017 - 10 WF 133/15, FamRZ 2017, 2044;… Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl. (2021), § 50 FamGKG, Rn. 4).
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