Rechtsprechung
| OLG Celle, 07.07.2010 - 10 WF 215/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§ 78 Abs. 2 FamFG
Anwaltsbeiordnung im Rahmen der VKH für einstweilige Gewaltschutzanordnung - openjur.de
§ 78 Abs. 2 FamFG
Zur Anwaltsbeiordnung im Rahmen der VKH für einstweilige Gewaltschutzanordnung - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Gewaltschutzverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 78 Abs. 2
Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Gewaltschutzverfahren
Kurzfassungen/Presse (2)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Verfahrenskostenhilfe - keine Beiordnung eines Anwalts bei einstweiliger Gewaltsschutz-Anordnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Gewaltschutzverfahren
Verfahrensgang
- AG Hannover, 29.03.2010 - 609 F 1087/10
- OLG Celle, 01.07.2010 - 10 WF 215/10
- OLG Celle, 07.07.2010 - 10 WF 215/10
- OLG Celle, 18.11.2010 - 10 WF 215/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 2005
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 15.02.2010 - 10 WF 59/10
Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren der weiteren …
Auszug aus OLG Celle, 07.07.2010 - 10 WF 215/10
Rn. 9 Wie der Senat bereits ausdrücklich ausgesprochen hat, ergibt sich nach der Regelung durch § 78 Abs. 2 FamFG eine Notwendigkeit der Anwaltsbeiordnung schon nicht allein aus der Tatsache, daß ein anderer Verfahrensbeteiligter anwaltlich vertreten ist (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Februar 2010 - 10 WF 59/10 - Nds. Rpfl. 2010, 171 = AGS 2010, 187 = FamRB 2010, 175).
- OLG Celle, 30.06.2011 - 10 WF 176/11
Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Anbringung eines Antrags auf Erlass einer …
Rn. 15 Insofern entspricht die Sachlage vorliegend in den maßgeblichen Parametern auch weitestgehend derjenigen, für die der Senat bereits mit Beschluß vom 1. Juli 2010 (10 WF 215/10 - FamRZ 2010, 2005 f. = NdsRpfl 2010, 358 f = FPR 2010, 579 f.) die Notwendigkeit einer Anwaltsbeiordnung verneint hat. - OLG Celle, 08.01.2014 - 10 WF 2/14
Anwaltsbeiordnung im Zusammenhang mit einer Gewaltschutzverfügung
Rn. 9 a. Soweit das Amtsgericht im Streitfall nach der objektiven wie subjektiven Schwierigkeit der Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht für geboten ansieht, steht dies in Übereinstimmung mit der ständigen und wiederholt veröffentlichten Rechtsprechung des Senates zu den Voraussetzungen für die Notwendigkeit einer Anwaltsbeiordnung in Gewaltschutzverfahren (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2010 - 10 WF 215/10 - FamRZ 2010, 2005 f. = FPR 2010, 579 f. = NdsRPfl 2010, 358 = NJW Spezial 2010, 678 = juris; vom 30. Juni 2011 - 10 WF 176/11 - FamFR 2011, 345 = BeckRS 2011, 17564 = juris = FamRZ 2011, 1971 [Ls]). - OLG Frankfurt, 03.01.2011 - 4 WF 195/10 Gerade in Gewaltschutzverfahren zeigt die häufig zu beobachtende Praxis, dass Anträge - wie auch hier - ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei der Rechtsantragsstelle des örtlichen Amtsgerichts gestellt werden, dass das Verfahrensrecht nicht so schwer verständlich ist, dass es für einen juristischen Laien zwingend die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erforderlich machen würde (so auch OLG Celle, FamRZ 2010, 2005).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 01.07.2010 - 10 WF 215/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 29.03.2010 - 609 F 1087/10
- OLG Celle, 01.07.2010 - 10 WF 215/10
- OLG Celle, 07.07.2010 - 10 WF 215/10
- OLG Celle, 18.11.2010 - 10 WF 215/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 15.02.2010 - 10 WF 59/10
Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren der weiteren …
Auszug aus OLG Celle, 01.07.2010 - 10 WF 215/10
Rn. 9 Wie der Senat bereits ausdrücklich ausgesprochen hat, ergibt sich nach der Regelung durch § 78 Abs. 2 FamFG eine Notwendigkeit der Anwaltsbeiordnung schon nicht allein aus der Tatsache, daß ein anderer Verfahrensbeteiligter anwaltlich vertreten ist (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Februar 2010 - 10 WF 59/10 - Nds. Rpfl. 2010, 171 = AGS 2010, 187 = FamRB 2010, 175).
- OLG Celle, 30.06.2011 - 10 WF 176/11
Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Anbringung eines Antrags auf Erlass einer …
Rn. 15 Insofern entspricht die Sachlage vorliegend in den maßgeblichen Parametern auch weitestgehend derjenigen, für die der Senat bereits mit Beschluß vom 1. Juli 2010 (10 WF 215/10 - FamRZ 2010, 2005 f. = NdsRpfl 2010, 358 f = FPR 2010, 579 f.) die Notwendigkeit einer Anwaltsbeiordnung verneint hat.Der Senat hat weiter bereits in seiner Entscheidung vom 1. Juli 2010 (a.a.O.) insofern Zweifel angemeldet, ob - ggf. durch einen Dolmetscher zu behebende - sprachliche Schwierigkeiten überhaupt durch die Beiordnung einer - auch im Streitfall nicht erkennbar über irgendwelche Kenntnisse in der Muttersprache der Antragstellerin verfügenden - Verfahrensbevollmächtigten beeinflußt und gar behoben oder auch nur gemindert werden können.
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 18.11.2010 - 10 WF 215/10 |
Verfahrensgang
- AG Hannover, 29.03.2010 - 609 F 1087/10
- OLG Celle, 01.07.2010 - 10 WF 215/10
- OLG Celle, 07.07.2010 - 10 WF 215/10
- OLG Celle, 18.11.2010 - 10 WF 215/10
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 30.06.2011 - 10 WF 176/11
Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Anbringung eines Antrags auf Erlass einer …
Rn. 15 Insofern entspricht die Sachlage vorliegend in den maßgeblichen Parametern auch weitestgehend derjenigen, für die der Senat bereits mit Beschluß vom 1. Juli 2010 (10 WF 215/10 - FamRZ 2010, 2005 f. = NdsRpfl 2010, 358 f = FPR 2010, 579 f.) die Notwendigkeit einer Anwaltsbeiordnung verneint hat. - OLG Celle, 08.01.2014 - 10 WF 2/14
Anwaltsbeiordnung im Zusammenhang mit einer Gewaltschutzverfügung
Rn. 9 a. Soweit das Amtsgericht im Streitfall nach der objektiven wie subjektiven Schwierigkeit der Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht für geboten ansieht, steht dies in Übereinstimmung mit der ständigen und wiederholt veröffentlichten Rechtsprechung des Senates zu den Voraussetzungen für die Notwendigkeit einer Anwaltsbeiordnung in Gewaltschutzverfahren (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2010 - 10 WF 215/10 - FamRZ 2010, 2005 f. = FPR 2010, 579 f. = NdsRPfl 2010, 358 = NJW Spezial 2010, 678 = juris; vom 30. Juni 2011 - 10 WF 176/11 - FamFR 2011, 345 = BeckRS 2011, 17564 = juris = FamRZ 2011, 1971 [Ls]). - OLG Celle, 18.11.2010 - 10 WF 358/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren
Dies entspricht der bereits in einer Vielzahl von Fällen vor Veröffentlichung des besagten Beschlusses zugrundegelegten Auffassung des Senates (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363 = NdsRpfl 2010, 171 = AGS 2010, 187 sowie vom 18. November 2010 - 10 WF 215/10 - NdsRpfl 2010, 358 f.). - OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 127/11
Keine Anwaltsbeiordnung nach einvernehmlicher Sorgerechtsregelung für das weitere …
Dies entspricht der bereits in einer Vielzahl von Fällen vor Veröffentlichung des besagten Beschlusses zugrunde gelegten Auffassung des Senates (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363 = NdsRpfl 2010, 171 = AGS 2010, 187 sowie vom 2. Mai 2011 - 10 WF 215/10 - NdsRpfl 2010, 358 f.).
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