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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.09.2012 - 10 WF 218/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50320
OLG Rostock, 06.09.2012 - 10 WF 218/12 (https://dejure.org/2012,50320)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.09.2012 - 10 WF 218/12 (https://dejure.org/2012,50320)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. September 2012 - 10 WF 218/12 (https://dejure.org/2012,50320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung gezahlten Kindergeldes bei der Prüfung der Bedürftigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit von gezahltem Kindergeld bei Prüfung der Bedürftigkeit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 648
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10

    Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der …

    Auszug aus OLG Rostock, 06.09.2012 - 10 WF 218/12
    Mit dem am 1.1.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 hat der Gesetzgeber indessen zur Umsetzung einer sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Forderung die unterhaltsrechtliche Behandlung des Kindergeldes in § 1612 b BGB n.F. neu konzipiert und durch die Neuregelung zum Ausdruck gebracht, dass das Kind einen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes oder die Erbringung entsprechender Naturalleistung gegen denjenigen Elternteil hat, der das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt erhält (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 14.7.2011, 1 BvR 932/10, Rn. 10, 19 der Gründe [juris]).

    Dieser Rechtsänderung hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zwischenzeitlich Rechnung getragen (vgl. BGH, Urteil vom 27.5.2009, XII ZR 78/08; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 14.7.2011, a.a.O., Rn. 24 der Gründe).

    Denn neben der zur Anrechnung gelangenden und für den Barunterhalt des Kindes einzusetzenden Hälfte des Kindergeldes soll die weitere Hälfte des Kindergeldes den betreuenden Elternteil nach der gesetzgeberischen Intention bei der Erbringung seiner Betreuungsleistung unterstützen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14.7.2011, a.a.O., Rn. 20 der Gründe;… Palandt/Brudermüller, BGB, 71. Aufl., § 1612 b Rn. 9).

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten …

    Auszug aus OLG Rostock, 06.09.2012 - 10 WF 218/12
    Dieser Rechtsänderung hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zwischenzeitlich Rechnung getragen (vgl. BGH, Urteil vom 27.5.2009, XII ZR 78/08; vgl. ferner BVerfG…, Beschluss vom 14.7.2011, a.a.O., Rn. 24 der Gründe).
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Rostock, 06.09.2012 - 10 WF 218/12
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner früheren Rechtsprechung die Wertung des Sozialhilferechts auch auf das PKH-Recht für anwendbar gehalten und demzufolge Kindergeld als Elterneinkommen berücksichtigt, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist, § 82 Abs. 1 Satz 3 SGB XII (vgl. BGH, Beschluss vom 26.1.2005, XII ZB 234/03).
  • LAG Hamm, 09.02.2016 - 14 Ta 370/15

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des für die Prozessführung …

    Rn. 10 a) Nach einer Auffassung ist das Kindergeld nur als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen (…vgl. LAG Berlin Brandenburg, 29. September 2014, 3 Ta 1494/14, NZA-RR 2015, 44, Rn. 19 f.;… LAG Köln, 15. Juni 2015, 1 Ta 209/15, juris, Rn. 5; OLG Rostock, 6. September 2012, 10 WF 218/12, FamRZ 2013, 648 = juris, Rn. 2 f.;… Zöller/Geimer, ZPO, 31. Auflage, § 115 Rn. 19).
  • OLG Köln, 27.03.2015 - 12 WF 11/15

    Berücksichtigung des Kindergeldes als für die Prozessführung einzusetzendes …

    Rn. 19 Der Senat schließt sich indes der vom OLG Rostock (OLG Rostock FamRZ 2013, 648) und vom LArbG Berlin (NZA-RR 2015, 44) vertretenen gegenteiligen Auffassung an, wonach § 1612b BGB es verbietet, das an den betreuenden Elternteil ausgezahlte Kindergeld als dessen Einkommen und nicht als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen.

    Rn. 20 Mit der Neuregelung von § 1612b BGB hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass das Kind einen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes oder die Erbringung entsprechender Naturalleistung gegen denjenigen Elternteil hat, der das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt erhält (vgl. hierzu BVerfG FamRZ 2011, 1490; so insgesamt OLG Rostock FamRZ 2013, 648 und LArbG Berlin NZA-RR 2015, 44).

    Denn neben der zur Anrechnung gelangenden und für den Barunterhalt des Kindes einzusetzenden Hälfte des Kindergeldes soll die weitere Hälfte des Kindergeldes den betreuenden Elternteil nach der gesetzgeberischen Intention bei der Erbringung seiner Betreuungsleistung unterstützen (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 910; auch hierzu insgesamt OLG Rostock FamRZ 2013, 648 und LArbG Berlin NZA-RR 2015, 44).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 - 3 Ta 1494/14

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren - Kindergeld - Einzelfallentscheidung

    Als dem Kind zuzurechnendes Einkommen findet das Kindergeld gemäß § 115 Abs. 1 Satz 7 ZPO im Wege des Abzugs von dem auf das Kind entfallenden Unterhaltsfreibetrag Berücksichtigung (im Anschluss an OLG Rostock 6. September 2012 - 10 WF 218/12 - BeckRS 2013, 06690).

    Rn. 19 (aa) Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner (früheren) Rechtsprechung die Wertung des Sozialhilferechts auch auf das PKH-Recht für anwendbar gehalten und demzufolge Kindergeld als Elterneinkommen berücksichtigt, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist, § 82 Abs. 1 Satz 3 SGB XII (vgl. BGH 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03 -, NJW 2005, 2393). Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 hat der Gesetzgeber indessen zur Umsetzung einer sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Forderung die unterhaltsrechtliche Behandlung des Kindergeldes in § 1612 b BGB nF neu konzipiert und durch die Neuregelung zum Ausdruck gebracht, dass das Kind einen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes oder die Erbringung entsprechender Naturalleistung gegen denjenigen Elternteil hat, der das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt erhält (…vgl. hierzu BVerfG 14. Juli 2011 - 1 BvR 932/10 - Rn. 10, 19, BeckRS 2011, 53176) (so insgesamt OLG Rostock 6. September 2012 - 10 WF 218/12 - BeckRS 2013, 06690)..

    Als dem Kind zuzurechnendes Einkommen kann das Kindergeld vielmehr nur gemäß § 115 Abs. 1 Satz 7 ZPO im Wege des Abzugs von dem auf das Kind entfallenden Unterhaltsfreibetrag Berücksichtigung finden (vgl. OLG Rostock 6. September 2012 - 10 WF 218/12 - BeckRS 2013, 06690; aA LSG Niedersachsen-Bremen 11. März 2013 - L 11 AS 1495/12 B)..

  • OLG Celle, 26.01.2015 - 10 WF 205/14

    Erfallen der Einigungsgebühr im Umgangsverfahren bei Absprache der …

    Soweit die Vereinbarung aber nur eine Zwischenlösung bringt, die für sich noch keine Beilegung des Rechtsstreits oder eines Teils darstellt, sondern die nur eine vorläufige Einigung erzielt, entsteht keine Einigungsgebühr (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 10 WF 218/12).
  • OLG Bamberg, 14.02.2014 - 2 WF 158/13

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Berücksichtigung von Kindergeld als …

    Rn. 14 - Nach Auffassung des OLG Rostock (Beschluss vom 6.9.2012 - 10 WF 218/12 - FamRZ 2013, 648, zitiert bei Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 115 Rdnr. 19) kann an der oben zitierten Rechtsprechung des BGH seit dem Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts nicht mehr festgehalten werden.
  • LAG Köln, 15.06.2015 - 1 Ta 209/15

    Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei der Berechnung des einzusetzenden …

    Allerdings vermindert sich der Unterhaltsfreibetrag gemäß § 115 Abs. 1 Satz 7 ZPO um das dem Kind zustehende Kindergeld (LAG Berlin-Brandenburg 29.09.2014 - 3 Ta 1494/14 - NZA-RR 2015, 44; OLG Rostock 06.09.2012 - 10 WF 218/12 - FamRZ 2013, 648;… Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 115 Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 18 WF 70/15

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung des Kindergeldes im Rahmen der …

    Rn. 6 Das Kindergeld ist als Einkommen des beziehenden Elternteils zu berücksichtigen, soweit das Kindergeld nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist (…BGH FamRZ 2005, 605, juris Rn. 10 ff.;… OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 1960, juris Rn. 8 ff.;… OLG Bamberg FamRZ 2015, 349, juris Rn. 16;… Zimmermann, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Auflage 2012, Rn. 62;… Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 7. Auflage 2014, Rn. 231;… BeckOK/Reichling, ZPO, Stand 01.03.2015, § 115 Rn. 16;… MünchKomm/Motzer, ZPO, 4. Auflage 2013, § 115 Rn. 18;… Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 6. Auflage 2015, § 115 ZPO Rn. 14; a.A. OLG Rostock FamRZ 2013, 648, juris Rn. 2 f.;… LAG Berlin-Brandenburg NZFam 2015, 82, juris Rn. 19 f.;… im Anschluss an OLG Rostock: Zöller/Geimer, ZPO, 30. Auflage 2014, § 115 Rn. 19).
  • AG Brühl, 18.12.2014 - 33 F 347/12

    Bewilligung von ratenfreier Verfahrenskostenhilfe i.R.d. Güterrechts

    Rn. 13 Kind Z: Kindesunterhalt und Kindergeld sind Einkommen des Kindes (…für den Unterhalt: Zöller/Geimer, § 115 ZPO Rdnr. 7; für das Kindergeld: OLG Rostock, Beschl v. 06.09.2012, Az. 10 WF 218/12) und verringern lediglich den Kinderfreibetrag.
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