Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 27.03.2000 - 10 WF 35/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Prozeßkostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 120 Abs. 4 § 124 Nr. 4
Zu den Voraussetzungen für eine Aufhebung der Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 20.01.1999 - 44 F 421/95
- OLG Brandenburg, 27.03.2000 - 10 WF 35/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 633 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 09.12.1986 - 8 W 80/86
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2000 - 10 WF 35/99
Hat die Partei hingegen die Raten schon zu einer Zeit nicht gezahlt, als sie noch leistungsfähig war, bleibt es bei der Anwendung von § 124 Nr. 4 ZPO auch dann, wenn sie danach leistungsunfähig wird (OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 403 ;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 23.07.2007 - 10 WF 183/07
Prozeßkostenhilfe: Beginn der Ratenzahlungspflicht; nachträgliche Abänderung der …
Im Aufhebungsverfahren nach § 124 Nr. 4 ZPO kann ein Hinweis der Partei auf die Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage als Abänderungsantrag gemäß § 120 Abs. 4 ZPO zu deuten sein (Senat, FamRZ 2001, 633; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 1265;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 124, Rz. 19 a;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 299).Unabhängig davon kann die Partei mit den Zahlungen an die Staatskasse erst in Rückstand geraten, nachdem ihr mitgeteilt worden ist, auf welches Konto sie zu zahlen hat (Senat, FamRZ 2001, 633;… Zöller/ Philippi, a.a.O., § 124, Rz. 19;… FamVerf/Gutjahr, § 1 Rz. 299).
- LSG Thüringen, 15.11.2004 - L 6 B 59/04
Anspruch auf Insolvenzgeld
Ist im PKH-Bewilligungsbeschluss kein konkreter Termin für den Beginn der Ratenzahlungen festgelegt, hat der Berechtigte sie von dem Tag an zu leisten, ab dem ihm die Aufforderung der Staatskasse zugeht, sie auf ein bestimmtes Konto zu überweisen (vgl. OLG Brandenburg vom 27. März 2000 - Az.: 10 WF 35/99).Dann sind diese von dem Tag an zu zahlen, ab dem dem Berechtigten die Aufforderung der Staatskasse zugeht, auf ein bestimmtes Konto die Zahlungen zu überweisen (vgl. OLG Brandenburg vom 27. März 2000 - Az.: 10 WF 35/99;… Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung, 24. Auflage 2004, § 120 Rdnr. 8), hier also ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Schreibens vom 14. November 2003.
- OLG Koblenz, 03.07.2013 - 13 WF 580/13
Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe: Nichtzahlung der Raten nach …
Rn. 4 Unabhängig von der Art der Begründung ist ein Widerruf nach der genannten Bestimmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann unzulässig, wenn die Nichtzahlung der Raten nicht auf einem Verschulden des Betroffenen beruht (vgl. BGH NJW 1997, 1077; vgl. auch OLG Köln NZI 2003, 119, KG JurBüro 1984, 1251, OLG Zweibrücken RPfleger 1992, 117, OLG Hamm RPfleger 1992, 257, OLG Celle JurBüro 1993, 691 und OLG Brandenburg FamRZ 2001, 633).
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 21 Ta 1066/15
Zustellungen im Prozesskostenhilfeaufhebungsverfahren
Dabei kann die Partei mit der Zahlung erst in Rückstand geraten, nachdem ihr mitgeteilt worden ist, auf welches Konto die Raten zu leisten sind (OLG Brandenburg vom 27.02.2000 - 10 WF 35/99 - Rn. 2 zitiert nach juris, FamRZ 2001, 633). - OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 9 WF 341/07
Prozesskostenhilfe: Rückwirkung eines Bewilligungsbeschlusses
Der Antragsteller kommt nicht in "Rückstand", solange die Leistung in Folge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat, § 286 Abs. 4 BGB (BGH, NJW 1997, 1077; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 633;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 124 Rz. 53). - LSG Thüringen, 26.06.2006 - L 6 B 8/06
Berechnung der Bedürftigkeit im PKH-Verfahren
Unerheblich ist, dass im Bewilligungsbescheid vom 10. Oktober 2003 kein konkreter Zahlungstermin genannt worden ist, denn in einem solchen Fall sind die Raten von dem Tag an zu zahlen, der im Aufforderungsschreiben genannt wird (hier: 1. Mai 2005) bzw. - wenn dies nicht oder fehlerhaft erfolgt ist - von dem Zeitpunkt an, an dem die Aufforderung der Verwaltung zugeht, Zahlungen auf ein bestimmtes Konto zu leisten (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2004 - Az.: L 6 B 59/04 SF; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2000 - Az.: 10 WF 35/99, nach juris;… Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung, 25. Auflage 2005, § 120 Rdnr. 8). - OLG Brandenburg, 24.03.2005 - 10 WF 75/05
Rückwirkende Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Verschlechterung …
Weist eine Partei im Aufhebungsverfahren auf eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage hin, kann dies als Abänderungsantrag gemäß § 120 Abs. 4 ZPO zu deuten sein (Senat, OLGR Brandenburg 2001, 253;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 299;… Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 124, Rz. 19 a). - OLG Köln, 06.05.2002 - 2 W 59/02
Zulässigkeit der Festsetzung von Raten i.R.e. Entscheidung über die Bewilligung …
Unabhängig von der Art der Begründung ist ein Widerruf nach der genannten Bestimmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, jedenfalls dann unzulässig, wenn die Nichtzahlung der Raten nicht auf einem Verschulden des Betroffenen beruht (vgl. BGH NJW 1997, 1077; vgl. auch KG JurBüro 1984, 1251 [1252]; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1992, 117; OLG Hamm, Rpfleger 1992, 257; OLG Celle, JurBüro 1993, 691; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 633). - LAG Köln, 28.03.2018 - 3 Ta 29/18 Im Übrigen kann eine Partei jedenfalls erst in Rückstand geraten, nachdem ihr mitgeteilt wurde, auf welches Konto sie die Ratenzahlungen zu erbringen hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2000 - 10 WF 35/99, juris;… Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 124 Rn. 18;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 76. Aufl., § 124 Rn. 53).
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