Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 18.05.2010 - 10 WF 50/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG -RG Art. 111 Abs. 4 S. 2; ZPO § 114 S. 1
Fortwirkung der früheren Prozesskostenhilfebewilligung nach Wiederaufnahme der abgetrennten Folgesache Versorgungsausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fortbestehen einer früheren Prozesskostenhilfebewilligung im Falle der Wiederaufnahme einer abgetrennten Folgesache zum Versorgungsausgleich
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 11.03.2010 - 984 F 512/05
- OLG Hamburg, 18.05.2010 - 10 WF 50/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Naumburg, 12.02.2001 - 14 WF 229/00
Zu den Folgen einer Abtrennung der Folgesache elterliche Sorge aus dem …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 10 WF 50/10
In diesen Fällen wurden die Folgesachen nach Abtrennung selbständige Familiensachen (§§ 623 Abs. 2 S. 3, 623 Abs. 3 S. 3 ZPO ) mit der Folge, dass bei ihrer Fortführung erneut die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt werden musste (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1469f.;… Zöller/Philippi aaO., § 623 Rn 32 k) und auch alle Rechtsanwaltsgebühren neu anfielen (…Zöller/Philippi aaO., § 623 Rn 32 k).Die "echte" Verfahrenstrennung und die Fortführung als "selbständige Familiensache" haben auch nach neuem Verfahrensrecht zur Folge, dass für die Sache ein neuer Verfahrenskostenhilfeantrag gestellt werden muss (Prütting/Helms, FamFG, § 137 Rn 71 unter Verweis auf OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1469 f.).
- BGH, 04.12.2002 - XII ZB 12/00
Anfechtung von Entscheidungen in Verfahren zur Regelung des Versorgungsausgleichs
Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 10 WF 50/10
Bei der Abtrennung des Versorgungsausgleichs handelte es sich nicht um eine End-, sondern um eine bloße Zwischenentscheidung (BGH, FamRZ 2003, 1005). - OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10
Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 10 WF 50/10
Da nach neuem Recht auch auf die nach altem Recht abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahren die Vorschriften des FGG -RG - mithin über Art. 1 FGG -RG die Bestimmungen des FamFG - anzuwenden sind, findet also auch gemäß Art. 111 Abs. 4 S. 1 FGG -RG das FamFG Anwendung (vgl.OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 8 WF 33/10 - JURIS m. w. N.). - OLG Dresden, 12.02.2002 - 22 WF 470/00
Fristbeginn; Stattgabe Scheidungsantrag vor Entscheidung über Folgesache; …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 10 WF 50/10
Dies führte sodann zur Fortwirkung einer vor der Abtrennung bewilligten Prozesskostenhilfe nach der Abtrennung (…Zöller/Philippi aaO., § 628 Rn 19), so dass bei einer Wiederaufnahme des abgetrennten Versorgungsausgleichs für einen neuen Prozesskostenhilfeantrag kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestand (…Zöller/Philippi aaO., § 628 Rn 19; OLG Dresden, FamRZ 2002, 1415, 1416 m.w.N.).
- BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10
Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe …
Für diese Fälle sei die Loslösung vom früheren Scheidungsverbund unbestritten gewesen (OLG Jena [1. Senat für Familiensachen] AGS 2010, 596; OLG Dresden - 20 WF 785/10 und 24 WF 713/10 - jeweils Juris mit Anm. Götsche jurisPR-FamR 24/2010 Anm. 3; AG Vechta FamRZ 2011, 238; OLG Hamburg - 10 WF 50/10 - Juris; OLG Naumburg [8. Zivilsenat] - 8 WF 33/10 - Juris;… Prütting/Helms FamFG § 137 Rn. 71; Götsche FamRZ 2009, 2047, 2051; Keske FPR 2010, 78, 85; Kemper FPR 2010, 69, 73).
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