Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.09.1998 - 10 WF 93/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfallen des rechtlichen Interesses an alsbaldiger Feststellung des Nichtbestehens eines Anspruchs mit Erhebung einer auf Durchsetzung desselben Anspruchs gerichteten Leistungsklage; Verhältnis von Feststellungsklage und Leistungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Strausberg, 11.06.1998 - 2 F 174/98
- OLG Brandenburg, 17.09.1998 - 10 WF 93/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1210
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88
Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.1998 - 10 WF 93/98
Das rechtliche Interesse an alsbaldiger Feststellung des Nichtbestehens eines Anspruchs entfällt grundsätzlich, sobald eine auf die Durchsetzung desselben Anspruchs gerichtete Leistungsklage (umgekehrten Rubrums) erhoben wird und nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (BGH, NJW-RR 1990, 1532 f.;… Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl.;… § 256, Rz. 14 a). - OLG Düsseldorf, 24.02.1993 - 3 WF 27/93
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.1998 - 10 WF 93/98
Allerdings wird die Auffassung vertreten, daß der allgemein geltende Grundsatz, wonach gegenüber einer Leistungsklage auf Unterhalt das Feststellungsinteresse einer negativen Feststellungsklage fehle, insoweit nicht gelte, als mit der negativen Feststellungsklage (auch) eine nach § 620 Nr. 6 ZPO ergangene einstweilige Anordnung bekämpft werden soll (KG, FamRZ 1985, 951, 952; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 816, 817 [OLG Düsseldorf 24.02.1993 - 3 WF 27/93], jeweils im Hinblick auf eine Feststellungswiderklage).
- OLG Köln, 07.06.2000 - 14 WF 75/00
Unterhaltsrechtsstreits; Unterhaltsprozeß; Negative Feststellungsklage; …
Auch Einstweilige Anordnungen nach § 620 Nr. 4 oder 6 ZPO können mit der negativen Feststellungsklage nur angegriffen werden, wenn nicht bereits eine Leistungsklage (auf Trennungsunterhalt) anhängig ist (das besagt OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1210).Daraus ergibt sich, daß auch kein Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage besteht, denn bei bereits anhängiger Leistungsklage mit gleichem Streitgegenstand ist ein solches zu verneinen (OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1210;… Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl. (1999), § 256 Rn.8, 14a).
- OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 73/03
Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Unterhaltsrecht
Es gilt der Grundsatz, dass das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Anspruchs entfällt und sich die Feststellungsklage mit sofortiger Wirkung als unzulässig darstellt, sobald eine auf die Durchsetzung desselben Anspruchs gerichtete Leistungsklage erhoben wird und nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1532; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1999, 1210, jeweils m.w.N.; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 816). - OLG Köln, 30.12.2024 - 10 UF 64/24
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das beabsichtigte Beschwerdeverfahren
Rn. 11 6. Insoweit kann auch dahinstehen, ob die amtsgerichtliche Entscheidung, trotz Erhebens eines Widerantrags dem negativen Feststellungsantrag der Antragstellerin stattzugeben, korrekt gewesen ist (so für den - hier einschlägigen - Sonderfall einer negativen Feststellungsklage aufgrund einer einstweiligen Anordnung OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.02.1993 - 3 WF 27/93, FamRZ 1993, 816; a.A. OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.09.1998 - 10 WF 93/98, FamRZ 1999, 1210; OLG Köln, Beschl. v. 13.03.2003 - 14 WF 5/03, FamRZ 2004, 39;… Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl. (2019), § 10, Rn. 330).
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