Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.10.2002 - 10 ZB 02.2019 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 08.07.2003 - 7 G 4911/02
AUSWEISUNG; BETÄUBUNGSMITTEL; ITALIENER; SUCHTMITTELABHÄNGIGKEIT; UNIONSBÜRGER; …
Rn. 31 Unabhängig davon steht Art. 8 EMRK der Ausweisung des Antragstellers bereits deshalb nicht entgegen, weil der mit einer zwingend vorgeschriebenen Ausweisung gem. § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG tatsächlich verbundene Eingriff in den sich aus Art. 8 Abs. 1 EMRK ergebenden Anspruch auf Achtung des Familienlebens stets i.S.d. Art. 8 Abs. 2 EMRK statthaft ist und kein Raum für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bleibt (Hess.VGH, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96 - , AuAS 1997, 3 = NVwZ-RR 1997, 126; 05.08.1998 - 10 TZ 2940/98 - n.v.; 20.03.2003 - 9 TG 544/03 - n.v.; VG Gießen, 30.01.2003 - 7 E 1586/02 - n. v.; 04.04.2000 - 7 G 611/00 - n.v. m. w. N.; anderer Ansicht: VGH Mannheim, 26.07.2001 - 13 S 2401/99 -, InfAuslR 2002, 2; 14.02.2001 - 13 S 2501/00 -, InfAuslR 2001, 286 = EZAR 031 Nr. 7; OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 10 B 11661/98 - , InfAuslR 1998, 496 = NVwZ-RR 1999, 205; ohne nähere Begründung Verhältnismäßigkeit prüfend: Hess.VGH, 21.01.2000 - 12 TZ 1697/99 - , n.v.; Bayer. VGH 15.10.2002 - 10 ZB 02.2019 -, AuAS 2003, 5; vgl. weiter OVG Münster, 20.09.1994 - 18 A 2945/92 -, InfAuslR 1995, 99 = NVwZ-RR 1995, 353 und aus der Rspr. der Kammer VG Gießen, 22.01.2003 - 7 G 2021/02 - 29.07.2002 - 7 G 2028/02 - 08.04.1999 - 7 G 2179/98 -).
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