Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1275 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erlöschen des Aufenthaltstitels; Überschreiten der Sechs-Monats-Frist; keine Wiedereinsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 ME 484/08
Grundsatz der Unerheblichkeit des Grundes für den Eintritt des gesetzlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1275
Im Hinblick auf den Zweck der Bestimmung, Rechtsklarheit über den Besitz eines Aufenthaltstitels zu schaffen, kommt es für den Eintritt der Rechtsfolge weder auf die Natur der Ausreisegründe noch darauf an, weshalb der Ausländer nicht innerhalb der Frist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist und ob die spätere Rückkehr oder das Fehlen eines entsprechenden Verlängerungsantrags auf einem Verschulden des Ausländers beruht (vgl. NdsOVG vom 9.4.2008 Az. 11 ME 484/08; BayVGH vom 22.11.2000 Az. 10 ZE 00.3268 ). - VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99
Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung nach Ausreise und Versäumung der …
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1275
Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nicht in Betracht, weil es sich bei der Frist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG um eine den Aufenthaltstitel zum Erlöschen bringende Ausschlussfrist handelt, auf die Art. 32 BayVwVfG keine Anwendung findet (vgl. OVG NW vom 4.8.2004 InfAuslR 2004, 439; HessVGH vom 16.3.1999 InfAuslR 1999, 454). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - 18 B 2264/03
D (A), Libanesen, Aufenthaltsbefugnis, Erlöschen, Auslandsaufenthalt, …
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1275
Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nicht in Betracht, weil es sich bei der Frist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG um eine den Aufenthaltstitel zum Erlöschen bringende Ausschlussfrist handelt, auf die Art. 32 BayVwVfG keine Anwendung findet (vgl. OVG NW vom 4.8.2004 InfAuslR 2004, 439; HessVGH vom 16.3.1999 InfAuslR 1999, 454). - VGH Bayern, 22.11.2000 - 10 ZE 00.3268
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1275
Im Hinblick auf den Zweck der Bestimmung, Rechtsklarheit über den Besitz eines Aufenthaltstitels zu schaffen, kommt es für den Eintritt der Rechtsfolge weder auf die Natur der Ausreisegründe noch darauf an, weshalb der Ausländer nicht innerhalb der Frist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist und ob die spätere Rückkehr oder das Fehlen eines entsprechenden Verlängerungsantrags auf einem Verschulden des Ausländers beruht (vgl. NdsOVG vom 9.4.2008 Az. 11 ME 484/08; BayVGH vom 22.11.2000 Az. 10 ZE 00.3268 ).
- VG Saarlouis, 27.03.2019 - 6 L 109/19
Begriff der außergewöhnlichen Härte in AufenthG 2004 § 36 Abs 2; Vorliegen eines …
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.04.2009, 11 ME 484/08, juris; BayVGH, Beschluss vom 13.08.2009, 10 ZB 09.1275, sämtlich juris. - OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21
Abschiebungsandrohung bei gesetzlich vollziehbarer Ausreisepflicht nach Erlöschen …
Es handelt sich insoweit um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die nicht durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 32 VwVfG) überwunden werden kann, so dass insbesondere unerheblich ist, ob der Betroffene durch Krankheit oder Inhaftierung an einer Rückkehr nach Deutschland gehindert war (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 10 ZB 09.1275 - juris Rn. 2; Hessischer VGH…, Beschluss vom 16. März 1999 - 10 TZ 325/99 - juris Rn. 17). - VG Oldenburg, 19.11.2010 - 11 B 2917/10
Niederlassungserlaubnis; Erlöschen; Treu und Glauben; Wiedereinreisefrist; …
Es handelt sich vielmehr um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die nicht durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 32 VwVfG) überwunden werden kann, so dass insbesondere unerheblich ist, ob der Betroffene durch Krankheit oder Inhaftierung an einer Rückkehr nach Deutschland gehindert war (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. April 2009 - 11 ME 484/08 - ; VGH München, Beschluss vom 13. August 2009 - 10 ZB 09.1275 - ; OVG Münster, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 18 A 2542/06 - ;… Schäfer in: GK-AufenthG, Rn. 63 zu § 51).
- VG Kassel, 23.12.2020 - 4 L 2225/20
Das reine Ausreiseverbot vor einer Einziehung zum Wehrdienst wirkt sich nicht auf …
Es handelt sich insoweit um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die nicht durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 32 VwVfG) überwunden werden kann, so dass insbesondere unerheblich ist, ob der Betroffene durch Krankheit oder Inhaftierung an einer Rückkehr nach Deutschland gehindert war (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 10 ZB 09.1275, juris Rn. 2; Hess. VGH…, Beschluss vom 16. März 1999 - 10 TZ 325/99 , juris Rn. 17 ; VG Saarlouis…, Beschluss vom 27. März 2019 - 6 L 109/19, juris Rn. 22-23). - VG München, 20.12.2018 - M 12 K 18.4180
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
Im Hinblick auf den Zweck der Bestimmung, Rechtsklarheit über den Besitz eines Aufenthaltstitels zu schaffen, kommt es für den Eintritt der Rechtsfolge weder auf die Natur der Ausreisegründe noch darauf an, weshalb der Ausländer nicht innerhalb der Frist wieder ins Bundesgebiet eingereist ist und ob die spätere Rückkehr oder das Fehlen eines entsprechenden Verlängerungsantrags auf einem Verschulden des Ausländers beruht (BayVGH, B.v. 13.8.2009 - 10 ZB 09.1275 - juris). - VG Berlin, 20.11.2019 - 34 K 307.18 Es handelt sich bei § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG vielmehr um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die nicht durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 32 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG -) überwunden werden kann, so dass insbesondere unerheblich ist, ob der Betroffene durch Krankheit oder Inhaftierung an einer Rückkehr nach Deutschland gehindert war (…vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., juris Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 13. August 2009 - 10 ZB 09.1275 -, juris Rn. 2; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 18 A 2542/06 -, juris Rn. 13; VG Oldenburg…, Beschluss vom 19. November 2010 - 11 B 2917/10 -, juris Rn. 6).
- VG München, 24.05.2018 - M 12 K 17.1760
Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden Grund
Im Hinblick auf den Zweck der Bestimmung, Rechtsklarheit über den Besitz eines Aufenthaltstitels zu schaffen, kommt es für den Eintritt der Rechtsfolge weder auf die Natur der Ausreisegründe noch darauf an, weshalb der Ausländer nicht innerhalb der Frist wieder ins Bundesgebiet eingereist ist und ob die spätere Rückkehr oder das Fehlen eines entsprechenden Verlängerungsantrags auf einem Verschulden des Ausländers beruht (BayVGH, B.v. 13.8.2009 - 10 ZB 09.1275 - juris). - VG Ansbach, 14.04.2014 - AN 5 S 13.02118
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
Im Hinblick auf den Zweck der Bestimmung, Rechtsklarheit über den Besitz eines Aufenthaltstitels zu schaffen, kommt es für den Eintritt der Rechtsfolge weder auf die Natur der Ausreisegründe noch darauf an, weshalb der Ausländer nicht innerhalb der Frist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist und ob die spätere Rückkehr oder das Fehlen eines entsprechenden Verlängerungsantrags auf einem Verschulden des Ausländers beruht (BayVGH, B.v.13.8.2009 - 10 ZB 09.1275 - juris). - VGH Bayern, 06.06.2012 - 10 ZB 12.412
Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; Erlöschen der …
Rn. 6 Für den Eintritt des gesetzlichen Erlöschenstatbestandes ist es unerheblich, ob eine unterbliebene Fristverlängerung oder eine nicht erfolgte Rückkehr innerhalb von sechs Monaten auf einer freiwilligen, selbstbestimmten Entscheidung des Ausländers bzw. auf seinem Verschulden beruht oder auf Gründen, die er nicht zu vertreten hat (Schäfer in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 51 RdNr. 63; BayVGH vom 13.8.2009 Az. 10 ZB 09.1275 RdNr. 2 m.w.N.; BayVGH vom 23.11.2000 Az. 10 ZE 00.3268 RdNr. 3; OVG NRW vom 14.2.2011 Az. 18 B 176/11 RdNr. 4). - VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761
Ausländerrecht; Niederlassungserlaubnis; Wiedereinsetzung abgelehnt; Erlöschen …
Gründe, aus denen ihm die Antragstellung in diesem Zeitraum nicht möglich gewesen sein sollte, sind nicht ersichtlich (vgl. BayVGH vom 13.8.2009 - 10 ZB 09.1275, juris).
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