Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen an mutmaßlichen Dieb oder Hehler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herausgabeanspruch eines von einer polizeilichen Sicherstellung Betroffenen trotz Erlangung des Besitzes an der Sache durch eine Straftat; Erforderlichkeit des Bestehens eines Rechts an einer sichergestellten Sache als Voraussetzung für einen Herausgabeanspruch nach Art. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sicherstellung von Diebesgut rechtmäßig - Polizei darf sichergestellte Gegenstände zum Schutz des wahren Eigentümers einbehalten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Herausgabeanspruch eines von einer polizeilichen Sicherstellung Betroffenen trotz Erlangung des Besitzes an der Sache durch eine Straftat; Erforderlichkeit des Bestehens eines Rechts an einer sichergestellten Sache als Voraussetzung für einen Herausgabeanspruch nach Art. ...
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 02.06.2010 - W 5 K 09.963
- VGH Bayern, 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707
Papierfundstellen
- DÖV 2011, 165
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2010 - 5 A 298/09
Anspruch auf Herausgabe von sichergestelltem Geld bei Zweifeln an der …
Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707
Die gesetzliche Eigentumsvermutung kann auch mit Hilfe von Indizien und Erfahrungssätzen widerlegt werden, wenn diese mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich erscheinen lassen als das Eigentum eines Dritten oder die vom Besitzer behaupteten Erwerbstatsachen widerlegen (vgl. BVerwG vom 24.4.2002 Az. 8 C 9.01 ‹juris› RdNr. 15 sowie OVG NRW vom 11.8.2010 Az. 5 A 298/09 ‹juris› RdNr. 29 ff.).Denn die Sicherstellung nach Art. 25 Nr. 2 PAG dient insoweit dem Schutz des noch unbekannten Eigentümers vor Verlust (oder Beschädigung seines Eigentums; vgl. OVG NRW vom 11.8.2010 a.a.O. RdNr. 38).
Wie sich insbesondere aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 PAG, aber auch aus dem systematischen Zusammenhang dieser Bestimmung mit Art. 27 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 sowie Abs. 2 PAG ergibt, muss dem von der Sicherstellung Betroffenen für einen Herausgabeanspruch nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 PAG ein Recht an der Sache zustehen, er darf also gerade nicht den Besitz an der Sache durch eine Straftat wie Diebstahl oder Hehlerei erlangt haben (vgl. dazu auch OVG NRW vom 11.8.2010 a.a.O. RdNr. 45, das insoweit von einem rechtsmissbräuchlichen Herausgabeverlangen spricht;… Schmidbauer/Steiner a.a.O. RdNr. 12 zu Art. 28 PAG;… Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz, Handkommentar, 20. Aufl. 2010, RdNr. 3 zu Art. 28).
- BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01
Gustav-Adolf-Sammlung; Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers; Widerlegung …
Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707
Die gesetzliche Eigentumsvermutung kann auch mit Hilfe von Indizien und Erfahrungssätzen widerlegt werden, wenn diese mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich erscheinen lassen als das Eigentum eines Dritten oder die vom Besitzer behaupteten Erwerbstatsachen widerlegen (vgl. BVerwG vom 24.4.2002 Az. 8 C 9.01 ‹juris› RdNr. 15 sowie OVG NRW vom 11.8.2010 Az. 5 A 298/09 ‹juris› RdNr. 29 ff.).
- VGH Bayern, 15.11.2016 - 10 BV 15.1049
Herausgabe von sichergestellten Schmuckstücken
Zum anderen bestehe die Herausgabepflicht der Polizei nach Art. 28 Abs. 1 PAG nur gegenüber einem Berechtigten; eine Herausgabe abhanden gekommener Sachen an den Dieb oder Hehler oder sonst unrechtmäßigen Besitzer sei somit ausgeschlossen (BayVGH, B. v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707).Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Satz geprägt habe, eine Herausgabe an den Dieb oder Hehler sei ausgeschlossen (vgl. BayVGH, B. v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 10), sei er davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für die Sicherstellung im Entscheidungszeitpunkt noch vorgelegen hätten.
Dem Betroffenen im Sinn des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 PAG müsse ein Recht an der Sache zustehen, er dürfe gerade nicht den Besitz durch eine Straftat wie Diebstahl oder Hehlerei erlangt haben (BayVGH, B. v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 20).
Da aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts vom 16. März 2011 (M 7 K 09.1188) feststeht, dass die Sicherstellung der streitgegenständlichen Schmuckstücke jedenfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt der Maßnahme rechtmäßig war, kann der Kläger nicht mehr im Wege einer Anfechtungsklage gegen die Sicherstellungsverfügung deren Aufhebung (ex tunc) und unter Anwendung des in § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO enthaltenen Folgenbeseitigungsanspruchs die Herausgabe verlangen (vgl. BayVGH, B. v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - VGH n. F. 63, 277, Rn. 20;… Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 10).
Rn. 43 Solange jedoch somit die Eigentumsfrage nicht geklärt und der wahre Berechtigte gefunden ist, sind die Voraussetzungen der auf Art. 25 Nr. 2 PAG gestützten Sicherstellung nicht weggefallen, sie würden vielmehr bei einer Herausgabe an den Kläger wieder eintreten (…BayVGH, B. v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - BayVBl 2009, 569, Rn. 16; ähnlich BayVGH, B. v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - VGH n. F. 63, 277, Rn. 18;… Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 7).
Die Herausgabe an jemanden, der den Besitz an der Sache durch eine Straftat wie Diebstahl oder Hehlerei erlangt hat, kann nach dieser Rechtsgrundlage nicht gefordert werden (so schon BayVGH, B. v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - VGH n. F. 63, 277, Rn. 20;… ähnlich OVG Berlin-Bbg, B. v. 15.6.2016 - OVG 1 S 21.16 - juris Rn. 14;… Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 12;… Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz. Handkommentar, 20. Auflage 2010, Art. 28 Rn. 3;… Senftl in Möstl/Schwabenbauer, Beck'scher Online-Kommentar Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand: Juni 2016, Art. 28 Rn. 9).
Dass der Berechtigte (noch) nicht bekannt ist, steht jedoch einer Sicherstellung und deren Aufrechterhaltung grundsätzlich nicht entgegen (BayVGH, B. v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - NVwZ-RR 2014, 522 - Rn. 17; BayVGH, B. v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - VGH n. F. 63, 277, Rn. 15; teilw.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 667/16
Sicherstellung des Bargeldes zum Schutz des noch unbekannten Eigentümers vor …
Rn. 43 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 5 A 1056/06 -, juris, Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 19. November 2010 - 10 ZB 10.1707 -, BayVBl. 2011, 312 = juris, Rn. 20.Rn. 55 Vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09 -, juris, Rn. 45; Hess. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris, Rn. 33; Bay. VGH, Beschluss vom 19. November 2010 - 10 ZB 10.1707 -, juris, Rn. 20; VG Hannover, Urteil vom 21. Januar 2008 - 10 A 2695/05 -, juris, Rn. 46.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 5 A 942/19
Rückforderung von sichergestelltem Bargeld im Wege einer polizeilichen …
Rn. 84 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2002 - 8 C 9.01 -, juris, Rn. 16; BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 -, juris, Rn. 16, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 11. August 2010- 5 A 298/09 -, juris, Rn. 33; Bay. VGH, Beschluss vom 19. November 2010 - 10 ZB 10.1707 -, juris, Rn. 11.
- VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522
Herausgabe einer sichergestellten Sache ohne Nachweis der Berechtigung
Demgegenüber reicht es für die Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB bereits aus, wenn Indizien oder Erfahrungssätze vorliegen, die mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich erscheinen lassen als das Eigentum eines Dritten (…vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2018 - 10 ZB 18.3 - juris Rn. 9; B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 11 m.w.N.).Solange somit die Eigentumsfrage nicht geklärt und der wahre Berechtigte gefunden ist, sind die Voraussetzungen der auf Art. 25 Nr. 2 PAG a.F. gestützten Sicherstellung nicht weggefallen, sie würden vielmehr bei einer Herausgabe an den Kläger wieder eintreten (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - BayVBl 2009, 569; ähnlich BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 18;… Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 7).
Die Herausgabe an jemanden, der den Besitz an der Sache durch eine Straftat wie Diebstahl oder Hehlerei erlangt hat, kann nach dieser Rechtsgrundlage nicht gefordert werden (BayVGH, B.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 45 unter Verweis auf B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 20;… ähnlich OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.6.2016 - OVG 1 S 21.16 - juris Rn. 14;… Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 12;… Senftl in Möstl/Schwabenbauer, Beck'scher Online-Kommentar Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand: 1.4.2018, Art. 28 Rn. 9).
Dass der Berechtigte (noch) nicht bekannt ist, steht einer Sicherstellung und deren Aufrechterhaltung grundsätzlich nicht entgegen (BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - NVwZ-RR 2014, 522 - Rn. 17; BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 15; teilw.
- VGH Bayern, 17.09.2015 - 10 CS 15.1435
Zur Antrags- und Klagebefugnis des (behaupteten) Eigentümers von präventiv …
Letzteres bedingt, wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist, eine entsprechend abgesicherte Prognose, d.h. es müssen hinreichend konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte (BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 19) dafür vorliegen, dass das Geld unmittelbar oder in allernächster Zeit zur Vorbereitung oder Begehung von Straftaten verwendet werden wird; ein bloßer Gefahrenverdacht oder bloße Vermutungen reichen dafür nicht; allerdings gilt ein mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens abgesenkter Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (…vgl. z.B. OVG Bremen, U.v. 24.6.2014 - 1 A 255/12 - juris Rn. 25;… NdsOVG, U.v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 - juris Rn. 36). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18
Bargeld (47.500 Euro); Bankschließfach; strafrechtliche Beschlagnahme; …
Er kann die Herausgabe des Geldes auch nicht ausnahmsweise verweigern, etwa weil das Herausgabeverlangen rechtsmissbräuchlich wäre (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 11. August 2010, a.a.O., juris Rn. 45 f.; VGH München…, Urteil vom 15. November 2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 44 ff. sowie Beschluss vom 19. November 2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 15 ff. ). - VG München, 14.01.2015 - M 7 K 13.3043
Sicherstellung von elektronischen Geräten; Herausgabeanspruch trotz deliktischer …
Für die Widerlegung dieser gesetzlichen Vermutung reichen nach obergerichtlicher Rechtsprechung Indizien und Erfahrungssätze aus, sofern sie mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich erscheinen lassen als das Eigentum eines Dritten oder die vom Besitzer behaupteten Erwerbstatsachen widerlegen (BGH, U. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - juris Rn 16; BVerwG, U. v. 24. April 2002 - 8 C 9.01 - juris Rn 15; OVG NW, U. v. 11. August 2010 - 5 A 298/09 - juris Rn 29 ff.; BayVGH, B. v. 19. November 2010, aaO, Rn 11).Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Satz geprägt hat, eine Herausgabe an den Dieb oder Hehler sei ausgeschlossen, ist er davon ausgegangen, dass - anders als hier - die Sache abhandengekommen oder der Besitz sonst unrechtmäßig ist (vgl. BayVGH, B. v. 19. November 2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn 20;… ebenso Schmidbauer/Steiner, aaO, Art. 28 PAG Rn 12, der Eigentum, rechtmäßigen Besitz oder ein sonstiges Recht an der Sache, wie z.B. ein Pfandrecht, voraussetzt).
- VG Regensburg, 14.05.2019 - RN 4 K 17.556
Kein Anspruch auf Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen wegen …
Der Kläger kann die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB nach wie vor nicht für sich beanspruchen, denn zu seinen Lasten greifen unverändert die obengenannten, bereits von der Polizei zugrunde gelegten Indizien und Erfahrungssätze ein, die mit einem brauchbaren Grad an Gewissheit sein Eigentum weniger wahrscheinlich machen als das Dritter (BVerwG, U.v. 24.4.2002 - 8 C 9/01 - NJW 2003, 689/690, BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 11).Denn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 15.11.2016 (10 BV 15.1049 - juris Rn. 45, ebenso B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 20) identische Überlegungen der betreffenden Kammer des Verwaltungsgerichts München in einer parallelen Fallgestaltung zurückgewiesen.
Denn nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs steht einer Sicherstellung und deren Aufrechterhaltung nicht entgegen, dass ein Berechtigter (noch) nicht bekannt ist (B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - NVwZ-RR 2014, 522/523; B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 15).
- BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer …
Vielmehr bezweifeln die Beschwerdeführer lediglich die Verfassungsmäßigkeit der - in Ansehung der gerichtlichen Entscheidungen nicht (mehr) streitgegenständlichen - präventiven Gewinnabschöpfung nach § 26 Nr. 1 Nds. SOG und beanstanden im Übrigen eine falsche Auslegung und Anwendung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB, ohne sich mit der diesbezüglichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. die von den Gerichten zitierte Entscheidung des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09 -, juris, sowie BayVGH, Beschluss vom 19. November 2010 - 10 ZB 10.1707 -, juris) auseinanderzusetzen. - VGH Bayern, 06.02.2014 - 10 CS 14.47
Offene Erfolgsaussichten; Interessenabwägung; Sicherstellung von Buchgeld; Gefahr …
Die Sicherstellung dient insoweit dem Schutz des noch unbekannten Eigentümers vor Verlust seines Eigentums (…OVG NRW, B.v. 11.8.2010 - 5 A 298/09 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 15).Nach der Rechtsprechung des Senats reicht es aus, die gesetzliche Eigentumsvermutung mit Hilfe von Indizien und Erfahrungstatsachen zu widerlegen, wenn diese mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit das Eigentum des gegenwärtigen Besitzers weniger wahrscheinlich sein lassen als das Eigentum eines Dritten (BayVGH, U.v 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 11 m.w.N).
- VG Köln, 29.03.2012 - 20 K 2270/11
Anhörung vor einer Anordnung der präventiv-polizeirechtlichen Sicherstellung
- VG Aachen, 31.08.2023 - 6 K 2385/21
Herausgabe von sichergestelltem Geld
- VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3
Sicherstellung von Geldscheinen bei einem Fremdbesitzer
- VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556
Herausgabe sichergestellter Sachen ohne Nachweis der Berechtigung
- VGH Bayern, 01.12.2011 - 10 B 11.480
Sicherstellung von Geldnoten; Eigentumsvermutung für Besitzer; Herausgabe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 1152/14
Klage gegen eine Sicherstellungsverfügung von im PKW des Klägers gefundenen …
- VG Augsburg, 06.12.2013 - Au 1 S 13.1306
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Sicherstellungsanordnung; …
- VGH Bayern, 14.08.2019 - 10 ZB 19.1334
Herausgabe sichergestellter Reifen - Berufungszulassung
- VG Augsburg, 11.10.2017 - Au 8 E 17.1224
Herausgabe eines sichergestellten Pkw
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2011 - 1 M 123.10
Niederschlagung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
- VG München, 31.03.2016 - M 7 S 15.3330
Präventive Sicherstellung von Bargeld durch die Zollfahndung
- OVG Bremen, 08.10.2012 - 1 B 102/12
Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld; …
- VG Neustadt, 26.10.2011 - 5 K 1198/10
26 Jahre nach Sicherstellung von Schusswaffen kein Anspruch auf …
- VG München, 08.04.2015 - M 7 K 14.1902
Herausgabe beschlagnahmter Schmuckstücke
- VG Augsburg, 18.03.2021 - Au 8 K 20.1982
Kein berechtigtes Feststellungsinteresse bei Klage gegen polizeiliche …
- VG München, 10.07.2013 - M 7 E 13.1920
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