Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.10.2011 - 10 ZB 11.2384 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anhörungsrüge; Verwerfung als unzulässig; Verfassungsmäßigkeit des Vertretungszwangs; keine Verletzung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht
Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2011 - 10 ZB 11.2384
Der Gesetzgeber kann vielmehr die Anrufung der Gerichte von der Erfüllung formaler Voraussetzungen abhängig machen, zu denen auch die ordnungsgemäße Vertretung durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten gehört (vgl. BVerfG vom 18.12.1991 Az. 1 BvR 1411/91 RdNr. 5).Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich keine allgemeine Aufklärungspflicht in Bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts (vgl. BVerfG vom 18.12.1991 a.a.O.).
- OVG Sachsen, 02.08.2010 - 5 E 37/10
Anhörungsrüge, Vertretungszwang
Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2011 - 10 ZB 11.2384
Ihr Ziel ist es zu gewährleisten, dass vor dem Bundesverwaltungsgericht und den Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen nur ein von einem rechtskundigen Bevollmächtigten, insbesondere einem Rechtsanwalt, gesichteter und in rechtlicher Hinsicht geprüfter Streitstoff vorgetragen und so in den höheren Instanzen ein konzentriertes Prozessieren ermöglicht wird (vgl. BayVGH vom 07.07.2003 Az. 1 C 03.1487 RdNr. 3; SächsOVG vom 02.08.2010 Az. 5 E 37/10 RdNr. 5). - VGH Bayern, 07.07.2003 - 1 C 03.1487
Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2011 - 10 ZB 11.2384
Ihr Ziel ist es zu gewährleisten, dass vor dem Bundesverwaltungsgericht und den Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen nur ein von einem rechtskundigen Bevollmächtigten, insbesondere einem Rechtsanwalt, gesichteter und in rechtlicher Hinsicht geprüfter Streitstoff vorgetragen und so in den höheren Instanzen ein konzentriertes Prozessieren ermöglicht wird (vgl. BayVGH vom 07.07.2003 Az. 1 C 03.1487 RdNr. 3; SächsOVG vom 02.08.2010 Az. 5 E 37/10 RdNr. 5).
- VerfGH Bayern, 17.07.2014 - 65-VI-13
Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Vortrag aufgrund …
Ziel des Erfordernisses rechtskundiger Vertretung ist es, dass vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof nur ein von einem Rechtskundigen, insbesondere einem Rechtsanwalt, gesichteter und in rechtlicher Hinsicht geprüfter Streitstoff vorgetragen und so in den höheren Instanzen ein konzentriertes Prozessieren ermöglicht wird (BayVGH vom 25.10.2011 - 10 ZB 11.2384 - juris Rn. 3;… Sächs. OVG vom 2.8.2010 - 5 E 37/10 - juris Rn. 5).
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