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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13896
VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019 (https://dejure.org/2015,13896)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019 (https://dejure.org/2015,13896)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 10 ZB 14.2019 (https://dejure.org/2015,13896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die nachträgliche Befristung der Wirkungen einer bestandskräftigen Verlustfeststellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die nachträgliche Befristung der Wirkungen einer bestandskräftigen Verlustfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019
    Rn. 4 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der vom Kläger begehrten Befristung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. hier Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (stRspr;… vgl. BVerwG, U.v. 6.3.2014 - 1 C 2.13 - juris Rn. 6; U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14 - juris Rn. 10).

    Als Anspruchs- bzw. Rechtsgrundlage für das Befristungsbegehren ist daher nunmehr § 7 Abs. 2 FreizügG/EU in der Fassung des am 9. Dezember 2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften vom 2. Dezember 2014 (BGBl I S. 1922; vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 a.a.O. Rn. 10).

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Befristungen nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG maßgebenden Erwägungen für die Bestimmung der Länge des Einreise- und Aufenthaltsverbots (…BVerwG, U.v. 14.2.2012 - 1 C 7.11 - juris Rn. 33) gelten auch im Rahmen des § 7 Abs. 2 FreizügG/EU nach dessen Neufassung im Dezember 2014, weshalb die zu § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ergangene Rechtsprechung auch für die Bemessung der Frist nach § 7 Abs. 2 FreizügG/EU zu übertragen ist (BVerwG, U.v. 25.3.2015 a.a.O. Rn. 29).

    Jedenfalls wäre unter Berücksichtigung des Umstandes, dass in der Regel ein Zeitraum von maximal zehn Jahren den Zeithorizont darstellt, für den eine Prognose noch gestellt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 a.a.O. Rn. 31 m.w.N.), und mit Blick auf andere vergleichbare Fälle (…vgl. z.B. BayVGH, U.v. 27.5.2014 - 10 B 12.1700 - juris Rn. 35) nach Auffassung des Senats in einem ersten Schritt eine Sperrfrist für die Wiedereinreise in das Bundesgebiet von mindestens sieben Jahren festzusetzen.

  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019
    Rn. 3 Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger entsprechend der Zulassungsbegründung seines früheren Prozessbevollmächtigten vom 10. Oktober 2014 noch einen Befristungsanspruch auf Null ohne vorherige Ausreise mit einer in diesem Fall statthaften Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 2. Alt. VwGO; vgl. BVerwG, U.v. 6.3.2014 - 1 C 2.13 - juris Rn. 7) geltend macht oder gemäß den ergänzenden Ausführungen seines nunmehrigen Bevollmächtigten mit Schriftsatz vom 8. März 2015 nur die behördliche Befristungsentscheidung (mit einer Sperrfrist von drei Jahren ab Ausreise) durch einen Anfechtungsantrag in dem für rechtswidrig erachteten Umfang - der Bevollmächtigte hält eine Sperrfrist von eineinhalb Jahren für angemessen - angreift (…zur Statthaftigkeit eines solchen Anfechtungsantrags vgl. z.B. BVerwG, B.v. 14.3.2013 - 1 B 17.12 - juris Rn. 13;… B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 31).

    Rn. 4 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der vom Kläger begehrten Befristung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. hier Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (stRspr; vgl. BVerwG, U.v. 6.3.2014 - 1 C 2.13 - juris Rn. 6;… U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 B 12.1700

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019
    Dass die Gefahren für bedeutende Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), die vom illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und insbesondere dem vom Kläger ebenfalls bereits gehandelten besonders gefährlichen Heroin ausgehen, besonders schwerwiegend sind und ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 27.5.2014 - 10 B 12.1700 - juris Rn. 31 m.w. Rspr-nachweisen;… vgl. auch BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 12).

    Jedenfalls wäre unter Berücksichtigung des Umstandes, dass in der Regel ein Zeitraum von maximal zehn Jahren den Zeithorizont darstellt, für den eine Prognose noch gestellt werden kann (…vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 a.a.O. Rn. 31 m.w.N.), und mit Blick auf andere vergleichbare Fälle (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 27.5.2014 - 10 B 12.1700 - juris Rn. 35) nach Auffassung des Senats in einem ersten Schritt eine Sperrfrist für die Wiedereinreise in das Bundesgebiet von mindestens sieben Jahren festzusetzen.

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Befristungen nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG maßgebenden Erwägungen für die Bestimmung der Länge des Einreise- und Aufenthaltsverbots (BVerwG, U.v. 14.2.2012 - 1 C 7.11 - juris Rn. 33) gelten auch im Rahmen des § 7 Abs. 2 FreizügG/EU nach dessen Neufassung im Dezember 2014, weshalb die zu § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ergangene Rechtsprechung auch für die Bemessung der Frist nach § 7 Abs. 2 FreizügG/EU zu übertragen ist (…BVerwG, U.v. 25.3.2015 a.a.O. Rn. 29).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019
    Rn. 2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris) und - dieser Rechtsprechung folgend - des Senats (…vgl. zuletzt U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 83) ist bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist.
  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019
    Rn. 3 Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger entsprechend der Zulassungsbegründung seines früheren Prozessbevollmächtigten vom 10. Oktober 2014 noch einen Befristungsanspruch auf Null ohne vorherige Ausreise mit einer in diesem Fall statthaften Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 2. Alt. VwGO;… vgl. BVerwG, U.v. 6.3.2014 - 1 C 2.13 - juris Rn. 7) geltend macht oder gemäß den ergänzenden Ausführungen seines nunmehrigen Bevollmächtigten mit Schriftsatz vom 8. März 2015 nur die behördliche Befristungsentscheidung (mit einer Sperrfrist von drei Jahren ab Ausreise) durch einen Anfechtungsantrag in dem für rechtswidrig erachteten Umfang - der Bevollmächtigte hält eine Sperrfrist von eineinhalb Jahren für angemessen - angreift (…zur Statthaftigkeit eines solchen Anfechtungsantrags vgl. z.B. BVerwG, B.v. 14.3.2013 - 1 B 17.12 - juris Rn. 13; B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019
    Dass die Gefahren für bedeutende Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), die vom illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und insbesondere dem vom Kläger ebenfalls bereits gehandelten besonders gefährlichen Heroin ausgehen, besonders schwerwiegend sind und ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont (…vgl. z.B. BayVGH, U.v. 27.5.2014 - 10 B 12.1700 - juris Rn. 31 m.w. Rspr-nachweisen; vgl. auch BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 14.03.2013 - 1 B 17.12

    Ausweisung; Befristung; nachträgliche Befristung; Anfechtungsklage; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019
    Rn. 3 Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger entsprechend der Zulassungsbegründung seines früheren Prozessbevollmächtigten vom 10. Oktober 2014 noch einen Befristungsanspruch auf Null ohne vorherige Ausreise mit einer in diesem Fall statthaften Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 2. Alt. VwGO;… vgl. BVerwG, U.v. 6.3.2014 - 1 C 2.13 - juris Rn. 7) geltend macht oder gemäß den ergänzenden Ausführungen seines nunmehrigen Bevollmächtigten mit Schriftsatz vom 8. März 2015 nur die behördliche Befristungsentscheidung (mit einer Sperrfrist von drei Jahren ab Ausreise) durch einen Anfechtungsantrag in dem für rechtswidrig erachteten Umfang - der Bevollmächtigte hält eine Sperrfrist von eineinhalb Jahren für angemessen - angreift (zur Statthaftigkeit eines solchen Anfechtungsantrags vgl. z.B. BVerwG, B.v. 14.3.2013 - 1 B 17.12 - juris Rn. 13;… B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421

    Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris) und - dieser Rechtsprechung folgend - des Senats (vgl. zuletzt U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 83) ist bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist.
  • VGH Bayern, 13.05.2016 - 10 ZB 15.492

    Ausweisung eines drogenabhängigen Türken

    Rn. 4 Die Ausführungen im angefochtenen Urteil, wonach als Orientierung für die Fristlänge die Höhe der zuletzt verhängten Freiheitsstrafe des Klägers dienen könne, steht nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei der Bemessung der Frist im Rahmen des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (in der bis 31.7.2015 geltenden Fassung) in einem ersten Schritt das Gewicht des Ausweisungsgrundes und der mit der Ausweisung verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind und es danach einer prognostischen Einschätzung bedürfe, wie lange das Verhalten des Klägers, das der aus spezialpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung zugrunde liege, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermöge (…vgl. BVerwG, U. v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 32;… U. v. 25.3.2015 - 1 B 18.14 - juris Rn. 27; BayVGH, B. v. 19.5.2015 - 10 ZB 14.2019 - juris Rn. 5; B. v. 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394 - juris).
  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Urteil, wonach als Orientierung für die Befristungsentscheidung die letzte strafrechtliche Verurteilung des Klägers dienen könne, steht nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei der Bemessung der Frist im Rahmen des § 7 Abs. 2 Satz 5 und 6 FreizügG/EU (in der ab 9. Dezember 2014 geltenden Fassung) in einem ersten Schritt das Gewicht des Ausweisungsgrundes und der mit der Ausweisung verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind und es der prognostischen Einschätzung bedürfe, wie lange das Verhalten des Klägers, das der zu spezialpräventiven Zwecken verfügten Verlustfeststellung zugrunde liege, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermöge (…vgl. BVerwG, U. v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 32;… U. v. 25.3.2015 - 1 B 18.14 - juris Rn. 27; BayVGH, B. v. 19.5.2015 - 10 ZB 14.2019 - juris Rn. 5).
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