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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.753   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26392
VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.753 (https://dejure.org/2016,26392)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.08.2016 - 10 ZB 16.753 (https://dejure.org/2016,26392)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. August 2016 - 10 ZB 16.753 (https://dejure.org/2016,26392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Marokko; Gewaltdelikt; Gefahrenprognose; Wiederholungsgefahr; Interessenabwägung; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines marokkanischen Staatsangehörigen aufgrund Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wegen schwerer Gewaltdelikte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines marokkanischen Staatsangehörigen aufgrund Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wegen schwerer Gewaltdelikte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 10 CS 16.746

    Unbegründete Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags auf Verlängerung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.753
    Soweit der Kläger wie zuvor schon im Beschwerdeverfahren (10 CS 16.746 und 10 CE 16.745) rügt, das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass er die den Ausweisungsanlass bildenden Straftaten als Jugendlicher und (nur) innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne (von ca. 2 Jahren) aufgrund eines nach seiner "Entwurzelung" und erheblichen Anpassungsschwierigkeiten ("Kulturschock") geprägten Verhaltens begangen habe, diese Straftaten aus psychologischer Sicht als "Jugendsünden" und als Akte der Auflehnung gegen seine Eltern erschienen, mit denen er sich damals noch im "Kriegszustand" befunden habe, und dass er sich unter dem Eindruck der Strafhaft als entscheidender Zäsur und seiner inzwischen eingetretenen Reifung von seinem früheren kriminellen Leben distanziert habe, hat er keine Umstände aufgezeigt, die ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils begründen könnten.

    Die vom Senat im Eilverfahren des Klägers mit Beschluss vom 19. April 2016 (10 CS 16.746 und 10 CE 16.745) vertretene Auffassung, die nach § 53 Abs. 1 AufenthG in der ab 1. Januar 2016 geltenden Neufassung (des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und Aufenthaltsbeendigung vom 27.7.2015, BGBl I S. 1886, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.3.2016, BGBl I S. 394) vorausgesetzte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei auch aktuell noch gegeben, weil die hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehe, dass er weiterhin schwerwiegende, vor allem (auch) gegen die körperliche Unversehrtheit und damit ein besonders bedeutsames Schutzgut (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gerichtete Straftaten begehen werde, wird ungeachtet der vom Kläger für seinen angeblichen ernsthaften und nachhaltigen Einstellungswandel angeführten Umstände weiter aufrechterhalten.

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.753
    Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.753
    Solche schlüssigen Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn im Zulassungsverfahren substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 10 CS 16.746

    Unbegründete Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags auf Verlängerung einer …

    Rn. 3 Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung ausgeführt, dass die im Bescheid vom 9. Dezember 2015 (ebenfalls) verfügte Ausweisung des Antragstellers rechtmäßig erfolgt und die begehrte Erteilung der Aufenthaltserlaubnis deshalb nach § 11 Abs. 1 AufenthG gesperrt sei, und diesbezüglich auf die Ausführungen in dem im Hauptsacheverfahren des Antragstellers ergangenen Urteil vom 9. März 2015 (Au 6 K 16.44; inzwischen beim Verwaltungsgerichtshof im Zulassungsverfahren [10 ZB 16.753] anhängig) Bezug genommen.
  • VG Berlin, 16.10.2017 - 21 K 540.17

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Annahme eines Ausweisungsinteresses

    Anders als der Kläger meint, vermag ein bloßer Zeitablauf seit der letzten begangenen Straftat eine Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten nicht auszuschließen, vielmehr müssen durchgreifende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem ernsthaften und nachhaltigen Einstellungswandel gekommen ist (…vgl. VGH München, Beschlüsse vom 12. Juni 2017 - 10 ZB 17.853 - juris Rn. 6, vom 18. August 2016 - 10 ZB 16.753 - juris Rn. 5 …und vom 2. August 2016 - 10 ZB 16.1499 - juris Rn. 5).
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