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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44047
VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 (https://dejure.org/2017,44047)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 (https://dejure.org/2017,44047)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - 10 ZB 17.1469 (https://dejure.org/2017,44047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Begehung schwerer Straftaten; Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Begehung mehrfacher Körperverletzungen sowie einer Vergewaltigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (88)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 28.03.2017 - 10 BV 16.1601

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines faktischen Inländers mit einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469
    Denn er darf nach § 53 Abs. 3 AufenthG nur ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und die Ausweisung zur Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.3.2017 - 10 BV 16.1601 - juris Rn. 31).

    Die Verurteilung des Klägers wegen mehrerer vorsätzlicher Körperverletzungsdelikte und der Vergewaltigung seiner damaligen Freundin stellen gravierende Verstöße gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung dar und bilden einen hinreichend schweren Ausweisungsanlass, der über die mit jedem Rechtsverstoß verbundene Störung der öffentlichen Ordnung deutlich hinausgeht und ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. BayVGH, U.v. 28.3.2017 - 10 BV 16.1601 - juris Rn. 34).

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469
    Rn. 5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (…BVerfG, B.v.10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469
    Rn. 5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (BVerfG, B.v.10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469
    Es handelt sich vielmehr um eine gerichtlich voll überprüfbare Entscheidung, bei der es nur auf die Ergebnisrichtigkeit ankommt (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 13.9.2017 - 10 C 17.1783 - Rn. 6).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469
    Der Zuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08

    Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469
    Ein Sachverständigengutachten kann die eigene Prognoseentscheidung des Tatrichters nicht ersetzen, sondern nur eine Hilfestellung bieten (BVerwG, B.v. 13.3.2009 - 1 B 20.08 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 10 ZB 15.2310

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen eine Ausweisung und …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469
    Rn. 10 Weiterhin hat das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (z.B. B.v. 3.5.2017 - 10 ZB 15.2310 - juris Rn. 14) die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen haben.
  • VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten wegen versuchten …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469
    Ein Wohlverhalten in der Haft lässt nach ständiger Rechtsprechung des Senats noch nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.09.2016 - 10 ZB 16.901

    Ausweisungsverfügung wegen Gefahr der Begehung weiterer Straftaten nach …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469
    Zwar gehen die Straf- und Verwaltungsgerichte davon aus, dass die erstmalige Verbüßung einer Haftstrafe, insbesondere als erste massive Einwirkung auf einen jungen Menschen, unter Umständen seine Reifung fördert und die Gefahr, erneut straffällig zu werden, mindern kann (vgl. BayVGH, B.v. 1.9.2016 - 10 ZB 16.901 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536

    Ausweisung eines an paranoider Schizophrenie erkrankten türkischen …

    Derartiges werde in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (10 ZB 17.1469) auch nicht behauptet.

    Das Verwaltungsgericht hat lediglich festgestellt, dass die Tatsache einer Unterbringung nach § 63 StGB nicht per se die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten durch den Kläger entfallen lässt, und sich dabei auf die Entscheidungen des Senats vom 13. Oktober 2017 (10 ZB 17.1469), 7. Februar 2018 (10 ZB 17.1386) und 1. Februar 2019 (10 ZB 18.2455) bezogen.

    Die vom Kläger im Zulassungsantrag angeführte Entscheidung 10 ZB 17.1469 hat das Verwaltungsgericht zitiert, um den Unterschied zwischen einer bei einer Ausweisungsentscheidung zu treffenden ordnungsrechtlichen Prognose und einer Maßnahme nach § 63 StGB herauszuarbeiten (…vgl. hierzu Rn. 14 des oben genannten Beschlusses).

  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit auf einen Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 10 ZB 18.2455

    Ausweisung wegen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit

    Selbst dann, wenn eine Aussetzung oder Erledigung der Maßregel in Betracht kommt, unterscheidet sich die Prognose bei einer Maßnahme nach § 63 StGB nach Voraussetzungen und Rechtsfolgen grundsätzlich von der bei einer Ausweisungsentscheidung unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten zu treffenden Prognose, ob vom Kläger eine Wiederholungsgefahr ausgeht (BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 14).
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