Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Berufung bei Unzulässigkeit eines Antrags auf Richterablehnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 02.06.2015 - M 12 K 14.3776
- VGH Bayern, 06.06.2016 - 10 C 15.1347
- VG München, 08.09.2016 - M 12 K 14.3776
- VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87
- VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 C 17.213
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87
Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG, B.v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 - juris Rn. 10 f.;… BVerwG, B.v. 15.5.2008 - 2 B 77/07 - juris Rn. 6;… BVerwG, B.v. 9.11.2001 - 6 B 59/01 - juris Rn. 8;… Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 54 Rn. 128 ff.;… Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 54 Rn. 28).Das Verwaltungsgericht konnte das Ablehnungsgesuch auch unter Mitwirkung der abgelehnten Vorsitzenden Richterin als unzulässig ablehnen; es war rechtsmissbräuchlich, weil das Gesuch nur mit solchen Umständen begründet wurde, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen konnte (BVerfG, B.v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 - juris Rn. 19;… BVerwG, B.v. 21.8.2017 - 8 PKH 1/17 - juris Rn. 5).
- BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07
Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87
Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (…BVerfG, B.v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 - juris Rn. 10 f.; BVerwG, B.v. 15.5.2008 - 2 B 77/07 - juris Rn. 6;… BVerwG, B.v. 9.11.2001 - 6 B 59/01 - juris Rn. 8;… Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 54 Rn. 128 ff.;… Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 54 Rn. 28). - BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein …
- BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08
Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Fristverlängerung; Antrag; erhebliche …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87
Die dienstliche Äußerung dient der weiteren Sachaufklärung; sie ist verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (…BVerwG, B.v. 8.3.2006 - 3 B 182/05 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 25.7.2008 - 3 B 69/08 - juris Rn. 4). - BVerwG, 21.08.2017 - 8 PKH 1.17
Unredlicher Erwerb; Entschädigungshöhe; Aufklärungspflicht, rechtliches Gehör
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87
Das Verwaltungsgericht konnte das Ablehnungsgesuch auch unter Mitwirkung der abgelehnten Vorsitzenden Richterin als unzulässig ablehnen; es war rechtsmissbräuchlich, weil das Gesuch nur mit solchen Umständen begründet wurde, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen konnte (…BVerfG, B.v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 - juris Rn. 19; BVerwG, B.v. 21.8.2017 - 8 PKH 1/17 - juris Rn. 5). - BVerwG, 09.11.2001 - 6 B 59.01
Wahrung des Verbots einer Erschwerung des Rechtsweges durch Auslegung von …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2019 - 10 ZB 17.87
Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (…BVerfG, B.v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 - juris Rn. 10 f.;… BVerwG, B.v. 15.5.2008 - 2 B 77/07 - juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 9.11.2001 - 6 B 59/01 - juris Rn. 8;… Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 54 Rn. 128 ff.;… Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 54 Rn. 28).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 128/19
Wiederaufnahme des Verfahrens
Eine Ausnahme besteht insoweit nur dann, wenn die Entscheidung über die Ablehnung zugleich gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt; dies ist jedoch nicht schon bei jeder fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, sondern nur dann, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 10 ZB 17.87 - juris Rn. 5).Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Entscheidung über die Ablehnung zugleich gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt; dies ist jedoch nicht schon bei jeder fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, sondern nur dann, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 10 ZB 17.87 - juris Rn. 5).
Die dienstliche Äußerung dient der weiteren Sachaufklärung; sie ist verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 10 ZB 17.87 - a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 127/19
Berichtigung der Liegenschaftskarte; Bindungswirkung eines rechtskräftigen …
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Entscheidung über die Ablehnung zugleich gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt; dies ist jedoch nicht schon bei jeder fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, sondern nur dann, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 10 ZB 17.87 - juris Rn. 5).Die dienstliche Äußerung dient der weiteren Sachaufklärung; sie ist verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 10 ZB 17.87 - a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 11 A 610/19
Gewährung von Prozesskostenhilfe im Umfang der Berufungszulassung; Hinreichende …
Rn. 28 Vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 -, NVwZ-RR 2008, 289 ff. = juris, Rn. 10 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - 2 B 77.07 -, NVwZ 2008, 1025 ff. = juris, Rn. 6, und vom 9. November 2001 - 6 B 59.01 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 29 = juris, Rn. 8; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 10 ZB 17.87- juris, Rn. 5; Marx, AsylG, Kommentar, 9. Aufl. (2017), § 78 Rn. 128.
- VGH Bayern, 26.03.2019 - 10 ZB 19.129
Unzulässiger Wiederaufnahmeantrag bzgl. der Ablehnung der Berufungszulassung
Mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wendet sich der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 7. Januar 2019 (10 ZB 17.87), mit dem sein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 8. September 2016 (M 12 K 14.3776) abgelehnt worden ist.Völlig unabhängig von diesen Erwägungen hätte aber auch die materielle Prüfung des verspäteten Vortrags im Beschluss vom 7. Januar 2019 (10 ZB 17.87) nicht zur Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) führen können.
- VGH Bayern, 08.06.2021 - 10 ZB 21.1242
Zulassung der Berufung abgelehnt - Einzelfall
Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 10 ZB 17.87 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 1 ZB 19.1575 - juris Rn. 4jew. - VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 4 K 18.00800
Verstoß gegen das Verbot vorzeitigen Maßnahmebeginns
Im Übrigen ist ein Befangenheitsantrag kein rechtlich zulässiges Mittel eine Terminsverlegung zu erreichen (VGH München, B.v. 7.1.2019, 10 ZB 17.87 - juris Rn. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2026 - 2 A 1499/23
Erfolgloser Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung; Fehlende hinreichende …
Rn. 30 Vgl. hierzu etwa: BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 10 ZB 17.87 -, juris Rn. 13 m. w. N.
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