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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47303
VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195 (https://dejure.org/2019,47303)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195 (https://dejure.org/2019,47303)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 10 ZB 19.2195 (https://dejure.org/2019,47303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4a Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 4 FreizügG/EU, Art. 16 Abs. 1, Abs. 2 RL 2004/38/EU

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust des Freizügigkeitsrechts; Daueraufenthaltsrecht; rechtmäßiger Aufenthalt; Unterbrechung durch Inhaftierung (in Strafhaft mündende Untersuchungshaft); Wiederholungsgefahr; Medikamentenabhängigkeit; Bescheid; Divergenz; Einreise; Freiheitsstrafe; Gefahrenprognose; ...

  • rechtsportal.de

    Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts durch Inhaftierung; Unterbrechung der Kontinuität des Aufenthalts durch Untersuchungshaft; Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts; Voraussetzungen für das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts; Berücksichtigung einer nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4a Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 4 FreizügG/EU, Art. 16 Abs. 1, Abs. 2 RL 2004/38/EU

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 16.01.2014 - C-378/12

    Zeiträume der Strafhaft können weder für den Erwerb eines Daueraufenthaltstitels …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195
    Bei dieser Prüfung ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass Zeiträume, in denen der Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat eine Freiheitsstrafe verbüßt (hat), nicht für die Zwecke des Erwerbs des Daueraufenthaltsrechts berücksichtigt werden können, weil der Unionsgesetzgeber die Erlangung eines Daueraufenthaltsrechts nach Art. 16 Abs. 1 RL 2004/38/EU von der Integration des Unionsbürgers in den Aufnahmemitgliedstaat abhängig macht, diese Integration nicht nur auf territorialen und zeitlichen Faktoren, sondern auch auf qualitativen Elementen im Zusammenhang mit dem Grad der Integration im Aufnahmemitgliedstaat beruht, und die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung durch ein nationales Gericht dazu angetan ist, deutlich zu machen, dass der Betroffene die von der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaates in dessen Strafrecht zum Ausdruck gebrachten Werte nicht beachtet, so dass die Berücksichtigung von Zeiträumen der Verbüßung einer Freiheitsstrafe für die Zwecke des Erwerbs eines Daueraufenthaltsrechts dem mit der Einführung dieses Aufenthaltsrechts verfolgten Ziel eindeutig zuwider laufen würde (vgl. EuGH, U.v. 16.1.2014 - Onuekwere, C-378/12 - juris Rn. 25 und 26;… U.v. 16.1.2014 - M.G., C-400/12 - juris Rn. 31 f.;… U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u.a. - juris Rn. 58 f.;… BayVGH, B.v. 18.3.2015 - 10 C 14.2655 - juris Rn. 23).

    Nach Auffassung des Senats ist auch eine Untersuchungshaft, die - wie vorliegend - in eine Strafhaft mündet, im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, U.v. 16.1.2014 - Onuekwere, C-378/12 - juris Rn. 26 u. 31;… U.v. 16.1.2014 - M.G., C-400/12 - juris Rn. 31 f.) dazu angetan, deutlich zu machen, dass der Betroffene die von der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats in dessen Strafrecht zum Ausdruck gebrachten Werte nicht beachtet, so dass derartige Zeiten grundsätzlich die Kontinuität des Aufenthalts unterbrechen (…vgl. OVG NW, B.v. 7.4.2014 - 18 B 219/14 - juris Rn. 14; VG Saarland, B.v. 19.4.2017 - 6 L 2600/16 - juris - 3. Ls-).

    In den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 3. Oktober 2013 in der Rechtssache C-378/12 (abrufbar unter: https://curia.europa.eu/ des Gerichtshofs der Europäischen Union) kommt dies ebenfalls deutlich zum Ausdruck.

    Sie trägt hierzu unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs (s. EuGH, U.v. 16.1.2014 - Onuekwere, C-378/12 - juris) vor, dass eine Untersuchungshaft keine Freiheitsstrafe sei und dementsprechend ihren rechtmäßigen Aufenthalt nicht habe unterbrechen können.

    In der im Zulassungsvorbringen angeführten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird zwar darauf abgestellt, dass Zeiträume der "Verbüßung einer Freiheitsstrafe" nicht für die Zwecke des Erwerbs eines Daueraufenthaltsrechts berücksichtigungsfähig sind (EuGH, U.v. 16.1.2014 - Onuekwere, C-378/12 - juris -Ls-, Rn. 26 f. und 31;… U.v. 16.1.2014 - M.G., C-400/12 - juris Rn. 31 f.).

    Allerdings wurde in diesen Entscheidungen hinsichtlich der Inhaftierungszeiträume nicht weiter differenziert (siehe EuGH, U.v. 16.1.2014 - Onuekwere, C-378/12 - juris Rn. 12 f.) und die Fragen zur Vorabentscheidung beschränkten sich auf den dort genannten "Zeitraum der Verbüßung einer Freiheitsstrafe" (EuGH, U.v. 16.1.2014 - Onuekwere, C-378/12 - juris Rn. 16).

    Im Lichte dieser Auslegung des Begriffs des "rechtmäßigen Aufenthalts" und unter Berücksichtigung der Ausführungen des Generalanwalts in den Schlussanträgen in der Rechtssache C-378/12 (…a.a.O.) hierzu ist eine Untersuchungshaft, die - wie vorliegend - in eine Strafhaft mündet, jedenfalls dazu angetan, deutlich zu machen, dass der Betroffene die von der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats in dessen Strafrecht zum Ausdruck gebrachten Werte nicht beachtet und es folglich an der für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts erforderlichen (qualitativen) Integration fehlt (…vgl. EuGH, U.v. 7.10.2010 - Lassal, C-162/09 - juris Rn. 32 und 37; U.v. 16.1.2014 - Onuekwere, C-378/12 - juris Rn. 24;… U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u.a. - juris Rn. 60).

  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft, …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195
    Bei dieser Prüfung ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass Zeiträume, in denen der Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat eine Freiheitsstrafe verbüßt (hat), nicht für die Zwecke des Erwerbs des Daueraufenthaltsrechts berücksichtigt werden können, weil der Unionsgesetzgeber die Erlangung eines Daueraufenthaltsrechts nach Art. 16 Abs. 1 RL 2004/38/EU von der Integration des Unionsbürgers in den Aufnahmemitgliedstaat abhängig macht, diese Integration nicht nur auf territorialen und zeitlichen Faktoren, sondern auch auf qualitativen Elementen im Zusammenhang mit dem Grad der Integration im Aufnahmemitgliedstaat beruht, und die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung durch ein nationales Gericht dazu angetan ist, deutlich zu machen, dass der Betroffene die von der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaates in dessen Strafrecht zum Ausdruck gebrachten Werte nicht beachtet, so dass die Berücksichtigung von Zeiträumen der Verbüßung einer Freiheitsstrafe für die Zwecke des Erwerbs eines Daueraufenthaltsrechts dem mit der Einführung dieses Aufenthaltsrechts verfolgten Ziel eindeutig zuwider laufen würde (…vgl. EuGH, U.v. 16.1.2014 - Onuekwere, C-378/12 - juris Rn. 25 und 26;… U.v. 16.1.2014 - M.G., C-400/12 - juris Rn. 31 f.; U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u.a. - juris Rn. 58 f.;… BayVGH, B.v. 18.3.2015 - 10 C 14.2655 - juris Rn. 23).

    Ein Unionsbürger, der die qualitativen Elemente im Zusammenhang mit dem Grad der Integration nicht erfüllt, kann auch nicht das Recht auf Daueraufenthalt erwerben und sich darum auch nicht auf den erhöhten Ausweisungsschutz berufen (vgl. EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u.a. - juris Rn. 57-60).

    Im Lichte dieser Auslegung des Begriffs des "rechtmäßigen Aufenthalts" und unter Berücksichtigung der Ausführungen des Generalanwalts in den Schlussanträgen in der Rechtssache C-378/12 (…a.a.O.) hierzu ist eine Untersuchungshaft, die - wie vorliegend - in eine Strafhaft mündet, jedenfalls dazu angetan, deutlich zu machen, dass der Betroffene die von der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats in dessen Strafrecht zum Ausdruck gebrachten Werte nicht beachtet und es folglich an der für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts erforderlichen (qualitativen) Integration fehlt (…vgl. EuGH, U.v. 7.10.2010 - Lassal, C-162/09 - juris Rn. 32 und 37;… U.v. 16.1.2014 - Onuekwere, C-378/12 - juris Rn. 24; U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u.a. - juris Rn. 60).

    Auch der Gerichtshof verwendet u.a. die Begriffe "Haft", "Haftstrafe", "Inhaftierung" und "Haftzeitraum" bei der Beurteilung der Frage des Abreißens einer Integrationsverbindung (vgl. U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u.a. - juris Rn. 70 ff.).

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 10 C 14.2655

    Kroatischer Staatsangehöriger; Ausweisung vor dem Beitritt Kroatiens zur …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195
    Bei dieser Prüfung ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass Zeiträume, in denen der Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat eine Freiheitsstrafe verbüßt (hat), nicht für die Zwecke des Erwerbs des Daueraufenthaltsrechts berücksichtigt werden können, weil der Unionsgesetzgeber die Erlangung eines Daueraufenthaltsrechts nach Art. 16 Abs. 1 RL 2004/38/EU von der Integration des Unionsbürgers in den Aufnahmemitgliedstaat abhängig macht, diese Integration nicht nur auf territorialen und zeitlichen Faktoren, sondern auch auf qualitativen Elementen im Zusammenhang mit dem Grad der Integration im Aufnahmemitgliedstaat beruht, und die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung durch ein nationales Gericht dazu angetan ist, deutlich zu machen, dass der Betroffene die von der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaates in dessen Strafrecht zum Ausdruck gebrachten Werte nicht beachtet, so dass die Berücksichtigung von Zeiträumen der Verbüßung einer Freiheitsstrafe für die Zwecke des Erwerbs eines Daueraufenthaltsrechts dem mit der Einführung dieses Aufenthaltsrechts verfolgten Ziel eindeutig zuwider laufen würde (…vgl. EuGH, U.v. 16.1.2014 - Onuekwere, C-378/12 - juris Rn. 25 und 26;… U.v. 16.1.2014 - M.G., C-400/12 - juris Rn. 31 f.;… U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u.a. - juris Rn. 58 f.; BayVGH, B.v. 18.3.2015 - 10 C 14.2655 - juris Rn. 23).

    Sie zeigt schon nicht auf, dass hierzu unterschiedliche Auffassungen in der Rechtsprechung vertreten werden würden, die einen entsprechenden Klärungsbedarf auslösen könnten (noch offen gelassen in: BayVGH, B.v. 15.3.2015 - 10 C 14.2655 - juris Rn. 24).

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (…vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (…stRspr, BVerwG, B.v. 9.4.2014 - 2 B 107.13 - juris Rn. 9 m.w.N.; BVerfG, B.v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 - juris Rn. 64).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - juris Rn. 12; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33 m.w.N.) für eine den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügende Darlegung eines oder mehrerer Berufungszulassungsgründe nicht notwendig, dass die Klägerin ausdrücklich eine der in § 124 Abs. 2 VwGO normierten Ziffern oder die dort angeführten tatbestandlichen Voraussetzungen benennt.
  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 3007/07

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Justizgewährungsanspruchs …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195
    Klärungsbedürftig sind solche Rechts- oder Tatsachenfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend ober- und höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfG, B.v. 28.4.2011 - 1 BvR 3007/07 - juris Rn. 21;… Roth in Posser/Wolff BeckOK, VwGO, Stand: 1.10.2019, § 124 Rn. 55 m.w.N;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 38).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - juris Rn. 12;… B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33 m.w.N.) für eine den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügende Darlegung eines oder mehrerer Berufungszulassungsgründe nicht notwendig, dass die Klägerin ausdrücklich eine der in § 124 Abs. 2 VwGO normierten Ziffern oder die dort angeführten tatbestandlichen Voraussetzungen benennt.
  • EuGH, 07.10.2010 - C-162/09

    Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195
    Im Lichte dieser Auslegung des Begriffs des "rechtmäßigen Aufenthalts" und unter Berücksichtigung der Ausführungen des Generalanwalts in den Schlussanträgen in der Rechtssache C-378/12 (…a.a.O.) hierzu ist eine Untersuchungshaft, die - wie vorliegend - in eine Strafhaft mündet, jedenfalls dazu angetan, deutlich zu machen, dass der Betroffene die von der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats in dessen Strafrecht zum Ausdruck gebrachten Werte nicht beachtet und es folglich an der für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts erforderlichen (qualitativen) Integration fehlt (vgl. EuGH, U.v. 7.10.2010 - Lassal, C-162/09 - juris Rn. 32 und 37;… U.v. 16.1.2014 - Onuekwere, C-378/12 - juris Rn. 24;… U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u.a. - juris Rn. 60).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes …

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 ZB 18.1768

    Anforderung an die Gefahrenprognose bei einem unter Führungsaufsicht gestellten …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2014 - 18 B 219/14

    Feststellungsurteil; Rechtskraft; Bindungswirkung; Verlustfeststellung; …

  • VG Saarlouis, 19.04.2017 - 6 L 2600/16

    Ausländerrecht - hier: aufschiebende Wirkung

  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung; …

    Dasselbe gilt für Zeiträume der Verbüßung von Untersuchungshaft, sofern diese anschließend in Strafhaft mündet, weil der Betroffene zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 10 ZB 19.2250

    Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts eines Unionsbürgers durch Inhaftierung

    Nach Auffassung des Senats ist auch eine Untersuchungshaft, die - wie vorliegend - in eine Strafhaft mündet, im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…vgl. EuGH, U.v. 16.1.2014 - Onuekwere, C-378/12 - juris Rn. 26 u. 31;… U.v. 16.1.2014 - M.G., C-400/12 - juris Rn. 31 f.) dazu angetan, deutlich zu machen, dass der Betroffene die von der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats in dessen Strafrecht zum Ausdruck gebrachten Werte nicht beachtet, so dass derartige Zeiten grundsätzlich die Kontinuität des Aufenthalts unterbrechen (vgl. BayVGH,, B.v. 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 23.05.2022 - AN 5 K 20.02398

    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts: Annahme einer Wiederholungsgefahr …

    Eine Untersuchungshaft, die - wie vorliegend - in eine Strafhaft mündet, verdeutlicht, dass ein Betroffener die von der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats in dessen Strafrecht zum Ausdruck gebrachten Werte nicht beachtet, so dass derartige Zeiten grundsätzlich die Kontinuität des Aufenthalts unterbrechen (vgl. BayVGH,, B.v. 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195 - juris Rn. 8 m.w.N.;… B.v. 21.1.2020 - 10 ZB 19.2250 -, Rn. 6, juris).
  • VGH Bayern, 09.10.2023 - 10 ZB 23.1319

    Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet für italienischen …

    Die genannte Anrechnung bewirkt nach Auffassung des Senats, dass die Untersuchungshaft der Freiheitsstrafe gleichgeachtet wird und damit alle Wirkungen der Strafverbüßung erfüllt (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • SG Köln, 23.11.2021 - S 4 AS 3407/20
    Zeiträume, in denen der Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat eine Freiheitsstrafe verbüßt (hat), können nicht für die Zwecke des Erwerbs des Daueraufenthaltsrechts berücksichtigt wer­den (so zu § 4a FreizügG/EU im Falle der Strafhaft: VGH Bayer, Beschluss vom 10 ZB 19.2250; Beschluss vom 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195; Beschluss vom 07.10.2019 - 10 ZB 19.1744; s.a. EuGH, Urteil vom 16.01.2014 - C-378/12).
  • VG München, 19.05.2021 - M 10 E 21.2244

    Keine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) bis zur amtsärztlichen …

    Rn. 2 Wegen des Sachverhalts wird zunächst auf das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 19. September 2019 im Verfahren M 10 K 18.1011 verwiesen, mit dem die Klage der Antragstellerin gegen die Feststellung des Verlusts ihres Rechts auf Einreise und Aufenthalt abgewiesen worden ist (vgl. hierzu auch die Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren: BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195; B.v. 23.1.2020 - 10 S 20.136).
  • VG Würzburg, 16.09.2024 - W 7 K 23.1115

    Zur Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts als Unionsbürger

    Rn. 41 Zeiten der Strafhaft bzw. der Untersuchungshaft, die in eine Haftstrafe mündet, können die Kontinuität des zehnjährigen Aufenthalts nach § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU unterbrechen (…BayVGH, B.v. 18.3.2015 - 10 C 14.2655 - juris Rn. 25; B.v. 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195 - juris Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 30.09.2020 - B 6 K 19.1069

    Kein Daueraufenthaltsrecht für straffälligen polnischen Staatsbürger

    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat diese Erwägungen auch auf die Fallkonstellation übertragen, dass der Unionsbürger innerhalb des Fünfjahreszeitraums in Untersuchungshaft genommen wird und die Untersuchungshaft später in eine Freiheitsstrafe mündet (BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195 - BeckRS 2019, 34549; B.v. 21.1.2020 - 10 ZB 19.2250 - BeckRS 2020, 1184).
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