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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.09.2020 - 10 ZB 20.1829   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31924
VGH Bayern, 21.09.2020 - 10 ZB 20.1829 (https://dejure.org/2020,31924)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.09.2020 - 10 ZB 20.1829 (https://dejure.org/2020,31924)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. September 2020 - 10 ZB 20.1829 (https://dejure.org/2020,31924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Einseitige Erledigungserklärung - Befugnis eines zu beteiligenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 10 ZB 20.1829
    Erforderlich ist vielmehr die konkretisierte Gefahr, dass sich die gleiche Frage zwischen den beteiligten Parteien in absehbarer Zeit erneut stellen kann (BVerwG, U.v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 - juris Rn. 22 zur generellen Frage, ob dem Kläger als Naturschutzverein hinsichtlich eines naturschutzrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses eine Klagebefugnis zukommt).

    Erforderlich ist - wie dargestellt - eine "konkretisierte Wiederholungsgefahr" (BVerwG, U.v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 19.12.2013 - 8 B 8.13

    Zu den Anforderungen an die Wiederholungsgefahr im Rahmen der Prüfung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 10 ZB 20.1829
    Das Interesse an der Klärung einer Rechtsfrage, die nur für künftige Rechtsverhältnisse eines Beteiligten mit Dritten Bedeutung haben kann, genügt nicht (…BVerwG, U.v. 1.9.2011 - 5 C 21.10 - juris Rn. 14; B.v. 19.12.2013 - 8 B 8.13 - juris Rn. 6).

    Das dazu eingeführte, einschränkende Erfordernis eines berechtigen Interesses wäre funktionslos, wenn schon die zur Begründung der ursprünglichen Anfechtungsklage notwendige Geltendmachung einer behördlichen Rechtsverletzung stets die Anforderungen an ein Rehabilitierungsinteresse der Behörde erfüllte (vgl. BVerwG, B.v. 19.12.2013 - 8 B 8.13 - juris Rn. 9).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 10 ZB 20.1829
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Rechtsmittelführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 12.12.2019 - 8 C 3.19

    Gestattung der Berliner Gaststätte "Rheingauer Weinbrunnen" im Jahr 2014 war …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 10 ZB 20.1829
    Rn. 10 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, die - wie dargestellt - auf die Konstellation des Erledigungsstreits übertragbar ist, kann ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nur an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des verfahrensgegenständlichen Verwaltungsakts oder einer seiner selbständig angreifbaren Teilregelungen, nicht aber an der Klärung einzelner für deren Rechtmäßigkeit erheblicher materiell-rechtlicher Fragen bestehen (BVerwG, U.v. 12.12.2019 - 8 C 3.19 - juris Leitsatz 1).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 10 ZB 20.1829
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Rechtsmittelführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 10 ZB 20.1829
    Die Beklagte ist bezüglich des Antrags auf Zulassung der Berufung des Vertreters des öffentlichen Interesses keine Unterlegene im Sinne des § 154 Abs. 1 VwGO (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 - BVerwGE 94, 269 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2019 - 6 B 154.18

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei versammlungsrechtlicher Beschränkung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 10 ZB 20.1829
    Im Übrigen hängt die Beantwortung der Frage, ob von solch einer konkretisierten Wiederholungsgefahr ausgegangen werden kann, von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, B.v. 25.6.2019 - 6 B 154.18, 6 PKH 8.18 - juris Rn. 6 zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) und entzieht sich der grundsätzlichen Klärung in einem Berufungsverfahren.
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10

    Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 10 ZB 20.1829
    Das Interesse an der Klärung einer Rechtsfrage, die nur für künftige Rechtsverhältnisse eines Beteiligten mit Dritten Bedeutung haben kann, genügt nicht (BVerwG, U.v. 1.9.2011 - 5 C 21.10 - juris Rn. 14;… B.v. 19.12.2013 - 8 B 8.13 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 10 ZB 20.1829
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 23.01.2020 - 10 ZB 19.2235

    Abgelehnte Berufungszulassung - Ausweisung eines assoziationsberechtigten …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 10 ZB 20.1829
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4;… B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 18.10.2019 - 10 CS 19.2058

    Einschüchternde Wirkung des Tragens gleichartiger Kleidungsstücke bei einer …

  • VG Regensburg, 03.05.2022 - RO 4 K 20.2820

    Wiederholungsgefahr, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Feststellungsinteresse, …

    Ob die Voraussetzungen einer der genannten Fallgruppen vorliegen, beurteilt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles und ist einer verallgemeinerungsfähigen Klärung nicht zugänglich; dies gilt auch bei Klagen gegen erledigte versammlungsrechtliche Beschränkungen (…BVerwG, B.v. 25.6.2019 - 6 B 154/18 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 21.9.2020 - 10 ZB 20.1829 - juris Rn. 18).
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