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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,12072
VGH Bayern, 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910 (https://dejure.org/2024,12072)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910 (https://dejure.org/2024,12072)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. April 2024 - 10 ZB 22.1910 (https://dejure.org/2024,12072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 4; LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 4; GG Art. 13
    Teilweise Berufungszulassung - Darlegungsanforderungen für Zulassungsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des erlassenen Bescheids mit Duldungsanordnungen zur Durchsetzung einer bestandskräftigen Tötungsduldung bzgl. zweier Hunde; Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 27.12.2022 - 10 CS 22.1799

    Duldungsanordnungen gegen ein Tierheim nur teilweise rechtmäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910
    Auf die Beschwerde der Beklagten hin hat der Senat mit Beschluss vom 27. Dezember 2022 (10 CS 22.1799) unter anderem Nr. 1. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 12. Mai 2022 dahingehend abgeändert, dass der Eilantrag der Klägerin in Bezug auf die Duldungsanordnungen in den Nrn. 3. und 4. sowie die entsprechenden Zwangsmittelandrohungen in den Nrn. 7. und 8. (jeweils i.V.m. Nr. 9.) des Bescheides abgelehnt, und im Übrigen die Beschwerde der Beklagten zurückgewiesen wird.

    Rn. 10 Im Übrigen wird wegen der weiteren Einzelheiten auf die Gerichts- und Behördenakten beider Instanzen in diesem Verfahren sowie in den Verfahren 10 CS 22.1799, 10 CS 23.65, 10 AS 23.94 und 10 AS 23.411 verwiesen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 27. Dezember 2022 (10 CS 22.1799, Rn. 32 ff.) verwiesen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 27. Dezember 2022 (10 CS 22.1799, Rn. 60 ff.) verwiesen, wonach das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen ist, dass die in den Nrn. 1. und 2. (jeweils i.V.m. Nr. 9.) des streitbefangenen Bescheids getroffenen Regelungen gegen das Beschränkungsverbot des Art. 7 Abs. 4 LStVG in Verbindung mit Art. 13 GG verstoßen.

    Es wird insoweit auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 27. Dezember 2022 (10 CS 22.1799, Rn. 76) verwiesen.

  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 10 AS 23.94

    Erfolgloser Abänderungsantrag eines Tierheimbetreibers gegen Tötungsduldung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910
    Rn. 8 Der Abänderungsantrag der Klägerin nach § 80 Abs. 7 VwGO wurde mit Beschluss des Senats vom 15. Februar 2023 (10 AS 23.94) abgelehnt.

    Rn. 10 Im Übrigen wird wegen der weiteren Einzelheiten auf die Gerichts- und Behördenakten beider Instanzen in diesem Verfahren sowie in den Verfahren 10 CS 22.1799, 10 CS 23.65, 10 AS 23.94 und 10 AS 23.411 verwiesen.

  • VG München, 12.05.2022 - M 22 K 21.6204

    Herausgabeverlangen zur Tötung von Hunden zur Gefahrenabwehr

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 12. Mai 2022 - M 22 K 21.6204 - wird zugelassen, soweit damit der Bescheid der Beklagten vom 29. November 2021 bezüglich Nrn. 3., 4., 7. und 8. (jeweils i.V.m. Nr. 9.) aufgehoben worden ist.

    Rn. 6 Auf die Klage der Klägerin hin hat das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 12. Mai 2022 (M 22 K 21.6204) den Bescheid der Beklagten vom 29. November 2021 aufgehoben.

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910
    Rn. 27 Auch die Darlegung, rechtliche Schwierigkeiten bestünden bei der Beantwortung der Fragen, ob ein Eingriff in Art. 13 GG, Art. 106 BV Abs. 3 vorliege und ob die Betretung nicht jedenfalls nach Art. 13 Abs. 7 GG rechtmäßig wäre, weil die Auffassung des Verwaltungsgerichts München, wie bei der Frage der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils dargelegt worden sei, auch mit guten Gründen anders gesehen werden könne, und trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1971 (1 BvR 280/66) das Ergebnis nicht ohne weiteres aus dem Gesetz oder der Rechtsprechung zu entnehmen sei, zeigt dies ebenfalls keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten auf.
  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 3007/07

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Justizgewährungsanspruchs …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910
    Klärungsbedürftig sind somit solche Rechts- oder Tatsachenfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend ober- oder höchstgerichtlich geklärt sind (vgl. BVerfG, B.v. 28.4.2011 - 1 BvR 3007/07 - juris Rn. 21;… Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124 Rn. 38).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910
    Rn. 38 a) Der von der Beklagten geltend gemachte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn das Urteil auf Tatsachen- und Beweisergebnisse gestützt wird, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), oder wenn das Gericht das (entscheidungserhebliche) tatsächliche oder rechtliche Vorbringen der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen hat (BVerfG, B.v. 30.1.1985 - 1 BvR 393/84 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht, und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, B. v. 15.5.2008 - 2 B 77/07 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 05.09.2022 - 8 ZB 20.3120

    Höhe einer wasserrechtlichen Entschädigung - Anstieg des Grundwasserstandes

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910
    Besondere rechtliche Schwierigkeiten liegen insbesondere dann nicht vor, wenn sie sich durch Heranziehung der gängigen Auslegungsmethoden lösen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2022 - 8 ZB 20.3120 - juris Rn. 40 f.).
  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 10 ZB 18.2343

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910
    Es ist eine Begründung dafür zu geben, weshalb die Rechtssache an die entscheidenden Richter (wesentlich) höhere Anforderungen stellt als im Normalfall (…BayVGH, B.v. 17.10.2019 - 10 ZB 18.1883 - juris Rn. 10;… B.v. 9.5.2019 - 10 ZB 19.317 - juris Rn. 9; B.v. 20.2.2019 - 10 ZB 18.2343 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 28.01.2019 - 15 ZB 17.1831

    Nachbarklage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für Sportcampus

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910
    Rn. 31 Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 VwGO) ist die Frage nicht nur auszuformulieren, sondern es ist zudem auch substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2019 - 15 ZB 17.1831 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.05.2019 - 10 ZB 19.317

    Ausweisung wegen Betäubungsmitteldelikten

  • VGH Bayern, 17.10.2019 - 10 ZB 18.1883

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen versagter Beschäftigungserlaubnis für …

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung …

  • VGH Bayern, 29.04.2020 - 10 ZB 20.104

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit wegen Verurteilung eines selbst …

  • VGH Bayern, 09.03.2023 - 10 AS 23.411

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolglose Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 10 CS 23.65

    Erfolglose Anhörungsrüge unter Bezugnahme auf nachträglich eingetretene Umstände

  • VG München, 12.05.2022 - M 22 S 21.6264

    Abgekürzte Entscheidung mit Verweis auf Urteilsgründe

  • VGH Bayern, 27.12.2022 - 10 CS 22.1799

    Duldungsanordnungen gegen ein Tierheim nur teilweise rechtmäßig

    Rn. 29 Am 25. August 2022 hat die Antragsgegnerin zudem die Zulassung der Berufung gegen das genannte Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12. Mai 2022 (M 22 K 21.6204) beantragt (10 ZB 22.1910).
  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 10 AS 23.94

    Erfolgloser Abänderungsantrag eines Tierheimbetreibers gegen Tötungsduldung

    Rn. 15 Die Antragsgegnerin hat am 10. August 2022 gegen den genannten Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt und am 25. August 2022 zudem die Zulassung der Berufung gegen das genannte Urteil des Verwaltungsgerichts beantragt (10 ZB 22.1910).

    Rn. 27 Der Senat ist insbesondere für die Entscheidung das nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO zuständige Gericht der Hauptsache, weil bei ihm das Verfahren über den Antrag der Antragsgegnerin auf Zulassung der Berufung (10 ZB 22.1910) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12. Mai 2022 (M 22 K 21.6204) bezüglich ihres Ausgangsbescheids vom 29. November 2021 anhängig ist (…s.o., vgl. zum Gericht der Hauptsache: Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 80 Rn. 190 i.V.m. Rn. 200 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2024 - 13 S 1052/24

    Anhörungsrüge; vermeintliche Darlegung der besonderen Schwierigkeiten der …

    Besondere rechtliche Schwierigkeiten liegen insbesondere dann nicht vor, wenn sie sich durch Heranziehung der gängigen Auslegungsmethoden lösen lassen (zum Ganzen vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 17; BayVGH, Beschlüsse vom 17.04.2024 - 10 ZB 22.1910 - juris Rn. 23 f. …und vom 29.08.2023 - 10 ZB 22.2650 - juris Rn. 17; OVG Sachsen…, Beschluss vom 10.08.2022 - 3 A 735/21 - juris Rn. 26; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 L 7/05 - juris Rn. 14).
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