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   VerfGH Bayern, 28.04.1992 - 100-VI-89   

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VerfGH Bayern, 28.04.1992 - 100-VI-89 (https://dejure.org/1992,3092)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.1992 - 100-VI-89 (https://dejure.org/1992,3092)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 1992 - 100-VI-89 (https://dejure.org/1992,3092)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 199
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • VerfGH Bayern, 24.06.2008 - 3-VII-07

    Popularklage: Aufhebung der wahlweisen Beihilfegewährung bei Anspruch nach dem

    Die Fürsorgepflicht gebietet dem Dienstherrn, Vorkehrungen zu treffen, dass auch bei besonderen finanziellen Belastungen insbesonderedurch Krankheits-, Geburts- und Pflegefälle der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie nicht gefährdetwird (VerfGH vom 28.4.1992 = VerfGH 45, 68/76; BVerfG vom 23.6.1981 = BVerfGE 58, 68/78; BVerfGE 83, 89/99).

    Ebenso wie derBund und die anderen Länder erfüllt der Freistaat Bayern als Dienstherr diese Fürsorgepflicht durch die Gewährung von Beihilfen,mit denen die Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freigestelltwerden (vgl. VerfGH 45, 68/76 f.; BVerfGE 83, 89/100).

    Aus der Konzeption der Beihilfe als Ergänzung der mit eigenen Mitteln zu betreibenden Eigenvorsorgedarf ohne Verstoß gegen Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV der Grundsatz der Subsidiarität oder auch des Nachrangs der Beihilfe hergeleitetwerden (VerfGH 45, 68/76 f. m. w. N.; BVerfGE 83, 89/108 zu Art. 33 Abs. 5 GG).

    Angesichts der möglichen Höhe derKrankheitskosten kann - wenn nicht andere Ansprüche auf Leistungen der Heilfürsorge bestehen - davon ausgegangen werden, dassdiese Eigenvorsorge in aller Regel nur durch den Abschluss einer angemessenen (privaten) Krankenversicherung zu bewerkstelligenist (VerfGH 45, 68/76).

    Da die gesetzliche im Unterschied zur privaten Krankenversicherung unter anderem durch die Grundsätze der Solidaritätund des sozialen Ausgleichs geprägt ist, sind ihre Leistungen einheitlich auf volle Absicherung für den Krankheitsfall ausgelegt.Bei ihr gibt es keine Entsprechung von Beitrags- und Leistungshöhe (VerfGH 45, 68/77 f.).

    Der Gesetzgeberwar nicht verpflichtet, beihilferechtlich etwaige Nachteile auszugleichen, die in der kraft Bundesrecht bestehenden Beschränkungder freien Wahl des Arztes erblickt werden können (VerfGH 45, 68/77).

  • VerfGH Bayern, 26.10.2004 - 15-VII-01

    Führungspositionen auf Zeit im Beamtenrecht

    Ob Art. 32 a BayBG auch gegen das Alimentationsprinzip, das ebenfalls zu den verfassungsrechtlich geschützten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört ( VerfGH 45, 68/78; Meder , RdNr . 13 zu Art. 95), verstößt, kann dahingestellt bleiben, da die angegriffene Regelung bereits wegen des Eingriffs in den Kernbestand des Lebenszeitprinzips nicht mit Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV vereinbar ist.
  • VerfGH Bayern, 08.10.2012 - 14-VII-07

    Jedenfalls unbegründete Popularklage gegen Beschränkung von Beihilfeleistungen

    a) Die Fürsorgepflicht gebietet dem Dienstherrn, Vorkehrungen zu treffen, dass auch bei besonderen finanziellen Belastungen insbesondere durch Krankheits-, Geburts- und Pflegefälle der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie nicht gefährdet wird (VerfGH vom 28.4.1992 = VerfGH 45, 68/76; VerfGH 61, 140/144; BVerfG vom 23.6.1981 = BVerfGE 58, 68/78; BVerfG vom 13.11.1990 = BVerfGE 83, 89/99).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs bestehen zwischen dem für Beamte grundsätzlich geltenden Eigenvorsorgesystem und dem Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung derartig grundlegende Unterschiede, dass ein Vergleich beider Systeme und damit auch eine etwaige Verpflichtung des Gesetzgebers zur gleichartigen Regelung von Voraussetzungen, Art und Umfang ergänzender Fürsorgeleistungen von vornherein ausgeschlossen ist (VerfGH 45, 68/77 f.; 61, 140/148; BVerfGE 58, 68/81; BVerfG BayVBl 2009, 243/244).

  • VerfGH Bayern, 13.12.1995 - 17-V-92

    Bestimmung der Rechtsnatur bundesrechtlicher Beihilfevorschriften; Versagung der

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  • VG München, 17.12.2015 - M 17 K 15.2786

    Abgewiesene Klage im Streit um Rückforderung gezahlter Beihilfezahlungen

    Diese gesetzgeberische Entscheidung beruht mithin auf sachlich einleuchtenden Gründen; sie verstößt nicht gegen das Willkürverbot des Art. 118 Abs. 1 BV bzw. den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, B. v. 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 - juris Rn. 53ff.; BayVerfGH, Entsch. v. 8.10.2012 - Vf. 14-VII-07 - juris Rn. 33f. m. w. N.; Entsch. v. 24.6.2008 - Vf. 3-VII-07 - juris Rn. 31ff.; Entsch. v. 29.3.1995 - Vf. 11-VII-92 - juris Rn. 21; Entsch. v. 28.4.1992 - Vf. 100-VI-89 - juris Rn. 49f.; BayVGH, B. v. 26.5.2011 - 14 BV 09.3028 - juris Rn. 21; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, Stand 1. September 2015, § 6 BayBhV, Anm. 4 (6), Anm. 5 (9)).

    Gewisse Friktionen und Ungereimtheiten im Zusammenspiel zwischen Beihilfe und Krankenversicherungsleistungen hat der Beamte daher hinzunehmen, sofern sie für ihn nicht mit unzumutbaren Kosten oder Risiken verbunden sind (BVerfG, B. v. 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 - juris Rn. 37, 39f.; BayVerfGH, Entsch. v. 8.10.2012 - Vf. 14-VII-07 - juris Rn. 26f. m. w. N.; Entsch. v. 24.6.2008 - Vf. 3-VII-07 - juris Rn. 25; Entsch. v. 29.3.1995 - Vf. 11-VII-92 - juris Rn. 22; Entsch. v. 28.4.1992 - Vf. 100-VI-89 - juris Rn. 43ff.; BayVGH, B. v. 26.5.2011 - 14 BV 09.3028 - juris Rn. 22; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, Stand 1. September 2015, § 6 BayBhV, Anm. 4 (5), (13d), Anm. 5 (7)).

    Zieht es ein Beamter vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, durch wen und auf welche Weise die erforderliche Behandlung durchgeführt werden soll, und erleidet er dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil, liegt aber keine gegen die Verfassung verstoßende Benachteiligung vor (vgl. BayVerfGH, Entsch. v. 28.4.1992 - Vf. 100-VI-89 - juris Rn. 46).

  • VerfGH Bayern, 09.09.2014 - 2-VII-14

    Übertragung von Spitzenämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit

    Die Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit verstößt auch nicht gegen das Alimentationsprinzip, das ebenfalls zu den verfassungsrechtlich geschützten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt (VerfGH vom 28.4.1992 VerfGHE 45, 68/78).
  • VG Düsseldorf, 17.02.2020 - 10 K 17003/17

    Kein Anspruch auf Beihilfe für eine künstliche Befruchtung, wenn Ehemann älter

    BVerfG vom 7.11.2002 BVerfGE 106, 225/232 f.; BVerwG vom 3.7.2003 BVerwGE 118, 277/280 ff. und vom 20.10.1976 BVerwGE 51, 193/198 ff., BayVGH vom 6.4.1994 Az. 3 B 93.909, vom 13.4.2005 Az. 14 ZB 04.1722 und vom 19.7.2005 Az. 14 ZB 05.1428; BayVerfGH vom 28.4.1992 BayVBl 1992, 463/466.
  • VerfGH Bayern, 17.06.1994 - 92-VI-93

    (VerfGH München: Verweigerung der Akteneinsicht in psychiatrische

    Das Rechtsstaatsprinzip des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV gewährt kein subjektives Recht, so daß darauf eine Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden kann (VerfGH 45, 68/75 m.w.N.; 45, 118/121).

    Das Rechtsstaatsprinzip des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV gewährt kein subjektives Recht, so daß darauf eine Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden kann (VerfGH 45, 68/75 m.w.N.; 45, 118/121).

  • VerfGH Bayern, 09.04.2018 - 29-VI-17

    Formell unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde versperrt den Weg zur

    Mit einer aus formellen Gründen unzulässigen Nichtzulassungsbeschwerde wird der Rechtsweg grundsätzlich nicht erschöpft (vgl. VerfGH vom 1.10.1982 VerfGHE 35, 123/125; vom 28.4.1992 VerfGHE 45, 68/74; BayVBl 2011, 366; BVerfG vom 13.1.1987 BVerfGE 74, 102/114).
  • VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 2254/01

    Anrechnung; Beihilfe; Krankenkasse; Zahnersatz; Zahnkrone; Zuschuss

    (so Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 28. April 1992, Az. Vf.100-6-89-, NVwZ-RR 1993, 199 ff; ZBR 1992, 305 ff.).

    Gewisse Friktionen und Ungereimtheiten im Zusammenwirken von Beihilfe und Krankenversicherungsleistungen sind verfassungsrechtlich hinnehmbar, wenn sie den Beamten nicht mit unzumutbaren Kosten oder Risiken belasten (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 28. April 1992 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.10.2006 - 14 B 04.2997

    Beihilfe, kieferorthopädische Behandlung, Altersgrenze, Teleologische Reduktion

  • VerfGH Bayern, 17.07.2008 - 98-VI-07

    Heilbehandlung durch nahen Angehörigen des Beihilfeberechtigten

  • VerfGH Saarland, 09.11.2009 - Lv 3/09

    Vereinbarkeit einer Heranziehung zur Zahlung einer Bauprüfvergütung mit dem

  • VGH Bayern, 19.09.2006 - 14 ZB 06.1844

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der

  • OVG Niedersachsen, 11.09.1998 - 2 L 2640/98

    Beamtenrecht; Zuschuß; Freiwillige Weiterversicherung ; Behinderter;

  • VerfGH Bayern, 14.12.2010 - 161-VI-09

    Teils unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VGH Bayern, 26.10.2004 - 15 VII/01

    Vereinbarkeit einer Vorschrift, nach welcher Ämter mit leitender Funktion

  • VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 5 K 11.473

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung bei nicht

  • VG Wiesbaden, 18.01.2010 - 8 K 678/09

    Altersgrenzen für Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung

  • VerfGH Bayern, 29.09.2008 - 8-VII-07

    Rücknahme einer Popularklage gegen eine beihilferechtliche Vorschrift

  • VG Hannover, 24.03.2011 - 13 A 5395/10

    § 120 NBG i.V.m. § 87c NBG a.F. als gesetzliche Grundlagen der Beihilfe in

  • VGH Bayern, 13.04.2005 - 14 ZB 04.1722

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des

  • VG Hannover, 03.11.2009 - 3 A 2970/09
  • VG Göttingen, 07.06.2002 - 3 A 3379/00

    Alimentationsprinzip; Auslegung; Beihilfe; Beihilfestandards; Fürsorgeprinzip;

  • VG Hannover, 03.11.2009 - 13 A 2970/09

    Beihilfefähigkeit von kieferorthopädischen Leistungen

  • VG Göttingen, 20.03.2002 - 3 A 3297/99

    Beihilfe; Kostendämpfungspauschale; Rückwirkung

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