Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,958
BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20 (https://dejure.org/2021,958)
BayObLG, Entscheidung vom 27.01.2021 - 101 VA 168/20 (https://dejure.org/2021,958)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 101 VA 168/20 (https://dejure.org/2021,958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GNotKG § 36; EGGVG § 23
    Geschäftswertfestsetzung bei Akteneinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG §§ 23 ff.; GNotKG § 36 Abs. 1
    Kriterien für eine Geschäftswertfestsetzung; Einsicht in die Akte eines zivilprozessualen Verfahrens; Schätzung nach billigem Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82

    Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis

    Auszug aus BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20
    Vermögensrechtlichen Charakter haben alle Angelegenheiten, die - zumindest auch - unmittelbar materielle Auswirkungen haben oder haben sollen, also auf Geld oder Geldeswert gerichtete Ansprüche sowie solche Ansprüche, die auf materiellen Beziehungen beruhen, mögen auch für ihre Geltendmachung andere Beweggründe als die Wahrnehmung eigener Vermögensinteressen im Vordergrund stehen (…vgl. BGH, Urt. v. 25. Februar 1982, II ZR 123/81, BGHZ 83, 106 [109, juris Rn. 6]), sowie Ansprüche, die im Wesentlichen der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen (BGH, Urt. v. 20. Dezember 1983, VI ZR 94/82, BGHZ 89, 198 [200, juris Rn. 13]; vgl. Soutier in BeckOK Kostenrecht, 31. Edition Stand: 1. September 2020, § 36 GNotKG.

    Letzteres ist nach dem maßgeblichen (vgl. BGHZ 89, 198 [200, juris Rn. 13 a. E.]) Vorbringen in der Antragsbegründung hier zu bejahen, denn danach sollte die Akteneinsicht prozessuale Waffengleichheit herstellen und auf diese Weise jedenfalls auch der Anspruchsabwehr, mithin der Wahrung wirtschaftlicher Interessen dienen.

  • BGH, 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16

    Herausgabe von anonymisierten Gerichtsentscheidungen durch das Gericht

    Auszug aus BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11. Februar 2016 zum Az. 20 VA 14/15 (nachfolgend: BGH, Beschluss v. 5. April 2017, 1V AR [VZ] 2/16, NJW 2017, 1819) hatte die Übermittlung einer anonymisierten Entscheidungsabschrift, mithin eine Auskunftsbitte eigener Art, zum Gegenstand; die Heranziehung des Auffanggeschäftswerts hat das Gericht nicht begründet.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20
    Diese verlangt es, eine Recht suchende Person nicht durch Vorschriften über die Gerichts- und Anwaltsgebühren oder deren Handhabung mit einem Kostenrisiko zu belasten, das außer Verhältnis zu ihrem Interesse an dem Verfahren steht und die Anrufung des Gerichts bei vernünftiger Abwägung als wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheinen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992, 1 BvL 1/89, BVerfGE 85, 337).
  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 123/81

    Zur Zulässigkeit von Satzungsvorschriften über Aufsichtsratsausschüsse und über …

    Auszug aus BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20
    Vermögensrechtlichen Charakter haben alle Angelegenheiten, die - zumindest auch - unmittelbar materielle Auswirkungen haben oder haben sollen, also auf Geld oder Geldeswert gerichtete Ansprüche sowie solche Ansprüche, die auf materiellen Beziehungen beruhen, mögen auch für ihre Geltendmachung andere Beweggründe als die Wahrnehmung eigener Vermögensinteressen im Vordergrund stehen (vgl. BGH, Urt. v. 25. Februar 1982, II ZR 123/81, BGHZ 83, 106 [109, juris Rn. 6]), sowie Ansprüche, die im Wesentlichen der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen (BGH, Urt. v. 20. Dezember 1983, VI ZR 94/82, BGHZ 89, 198 [200, juris Rn. 13]; vgl. Soutier in BeckOK Kostenrecht, 31. Edition Stand: 1. September 2020, § 36 GNotKG.
  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 VA 86/19

    Abgrenzung des rechtlichen Interesses vom wirtschaftlichen Interesse an …

    Auszug aus BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20
    Rn. 10 a) Das wirtschaftliche Interesse einer Person, die im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ihr Gesuch um Einsicht in die Akte eines zivilprozessualen Verfahrens weiterverfolgt, bemisst der Senat regelmäßig gemäß § 36 Abs. 1 GNotKG mit einem - die Gegebenheiten des Einzelfalls berücksichtigenden - Bruchteil des im Hintergrund stehenden Durchsetzungs- oder Abwehrinteresses der einsichtsbegehrenden Person, welches wiederum durch die Höhe der eigenen Forderung oder der gegen sie erhobenen Forderung bestimmt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. September 2019, 1 VA 86/19, juris Rn. 34).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 20 VA 14/15

    Anforderungen an Erteilung einer anonymisierten Urteilsabschrift nach § 299 II …

    Auszug aus BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11. Februar 2016 zum Az. 20 VA 14/15 (nachfolgend: BGH, Beschluss v. 5. April 2017, 1V AR [VZ] 2/16, NJW 2017, 1819) hatte die Übermittlung einer anonymisierten Entscheidungsabschrift, mithin eine Auskunftsbitte eigener Art, zum Gegenstand; die Heranziehung des Auffanggeschäftswerts hat das Gericht nicht begründet.
  • BayObLG, 24.10.2019 - 1 VA 92/19

    Akteneinsicht des Treugeber-Kommanditisten im laufenden Insolvenzverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20
    Nur sofern sich dem vorgetragenen Sachverhalt nicht entnehmen lässt, welches Interesse die antragstellende Person mit der begehrten Akteneinsicht verfolgt, greift der Senat auf den Auffangwert des § 36 Abs. 3 GNotKG zurück (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 1 VA 92/19, juris Rn. 48, 51).
  • OLG Köln, 29.05.2017 - 7 VA 11/17

    Begriff des berechtigten rechtlichen Interesses i.S. von §§ 4 InsO , 299 Abs. 2 …

    Auszug aus BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20
    Rn. 21 Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 29. Mai 2017 zum Az. 7 VA 11/17 für die Festsetzung des "Gegenstandswerts" in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit auf § 36 Abs. 3 GNotKG abgestellt, dies aber nicht begründet (…juris Rn. 9).
  • OLG München, 16.03.2018 - 34 Wx 30/18

    Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesellschafterversammlung, Grundbuchamt, …

    Auszug aus BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 16. März 2018 zum Az. 34 Wx 30/18 in einem Verfahren wegen Einsicht in das Grundbuch ist zu einem Sachverhalt ergangen, in dem sich den Ausführungen der antragstellenden Person ein Interesse an der Kenntnis vom Grundbuchinhalt schlechthin nicht entnehmen ließ, weshalb ausnahmsweise keinerlei Anhaltspunkte für eine Schätzung vorgelegen haben (…juris Rn. 25).
  • OLG Braunschweig, 09.03.2015 - 2 VA 3/14

    Verfahrenswert eines Antrags auf Akteneinsicht gem. § 299 Abs. 2 ZPO; Festsetzung …

    Auszug aus BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20
    Deshalb ist in diesem Rahmen zu berücksichtigen, welche Bedeutung die durch die Akteneinsicht erwarteten Erkenntnisse für die Verteidigung der Antragstellerin im Ausgangsverfahren haben (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. März 2015, 2 VA 3/15, NJOZ 2015, 1164 Rn. 11;… Bormann in Korintenberg, GNotKG, § 36 Rn. 7;… Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, § 36 Rn. 11 f.;… Bacher in BeckOK ZPO, 39. Edition Stand: 1. Dezember 2020, § 299 Rn. 60).
  • BayObLG, 14.10.2021 - 102 VA 66/21

    Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Insolvenzakten

    Der Senat bemisst den Geschäftswert auf ein Zehntel des Werts der Ansprüche, zu deren Abwehr die Antragstellerin die Akteneinsicht begehrt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021, 101 VA 168/20, juris Rn. 10, 17), der sich auf 6.568.180,00 EUR beläuft.
  • BayObLG, 21.12.2022 - 102 VA 174/21

    Akteneinsicht in Insolvenzakten

    Der Senat bemisst den Geschäftswert mit einem Bruchteil des im Hintergrund stehenden Durchsetzungsinteresses des Antragstellers, welches wiederum durch die Höhe der 102 VA 174/21 - Seite 15 - Forderung bestimmt wird, die der Antragsteller gegenüber der Gemeinschuldnerin behauptet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021, 101 VA 168/20, juris Rn. 10, 17).
  • BayObLG, 08.09.2023 - 101 VA 117/23

    Akteneinsichtsrecht der früheren Partei eines Zivilprozess - Sachentscheidung des …

    In vermögensrechtlichen Angelegenheiten kommt deshalb der Auffangwert des Absatzes 3 nur im Ausnahmefall zur Anwendung, weil sich ein vorrangiger Bezugswert, von dem der Geschäftswert des Verfahrens abgeleitet werden kann, in den meisten Fällen ermitteln lässt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021, 101 VA 168/20, juris Rn. 14 ff.;… Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, § 36 Rn. 23;… Soutier in BeckOK Kostenrecht, § 36 GNotKG Rn. 34).
  • BayObLG, 28.06.2024 - 102 VA 232/23

    Akteneinsicht Dritter in das VKH-Heft

    Das wirtschaftliche Interesse einer Person, die im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ihr Gesuch um Einsicht in die Akte eines zivilprozessualen Verfahrens weiterverfolgt, bemisst der Senat regelmäßig gemäß § 36 Abs. 1 GNotKG mit einem - die Gegebenheiten des Einzelfalls berücksichtigenden - Bruchteil des im Hintergrund stehenden Durchsetzungs- oder Abwehrinteresses der einsichtsbegehrenden Person, welches wiederum durch die Höhe der eigenen Forderung oder der gegen sie erhobenen Forderung bestimmt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021, 101 VA 168/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 12. September 2019, 1 VA 86/19, juris Rn. 34).
  • BayObLG, 22.11.2021 - 102 VA 119/21

    Patent, Bescheid, Wiedereinsetzung, Verwertungsgesellschaft, Verfahren, …

    Der Senat bemisst den Geschäftswert auf ein Zehntel des Werts des Interesses der Antragstellerin, dessen Förderung das Einsichtsgesuch dient (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021, 101 VA 168/20, juris Rn. 10, 17).
  • BayObLG, 18.06.2024 - 101 VA 178/23

    Rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in Insolvenzakten - Keine …

    Auf den Auffangwert darf nur zurückgegriffen werden, wenn keine Anhaltspunkte für eine sachgerechte Schätzung vorhanden sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021, 101 VA 168/20, juris Rn. 14).
  • BayObLG, 01.12.2021 - 102 VA 116/21

    Zu den Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme am eingeschränkten …

    Auf den Auffangwert in Höhe von 5.000,00 EUR ist nicht zurückzugreifen, da § 36 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG Vorrang gegenüber § 36 Abs. 1 Nr. 3 GNotKG hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021, 101 VA 168/20, juris Rn. 14).
  • BayObLG, 04.03.2026 - 101 VA 11/26

    Anforderungen an das rechtliche Interesse für Akteneinsicht nach § 299 Abs. 2 ZPO …

    Dieses wird durch die Höhe der eigenen Forderung oder der gegen sie erhobenen Forderung bestimmt (BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021, 101 VA 168/20, juris Rn. 10 und 15).
  • BayObLG, 14.02.2022 - 102 VA 153/21

    Zurückweisung des Akteneinsichtsgesuchs

    Der Senat bemisst den Geschäftswert auf ein Zehntel des Werts des Interesses des Antragstellers, dessen Förderung das Einsichtsgesuch dient (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021, 101 VA 168/20, juris Rn. 10, 17).
  • BayObLG, 01.12.2021 - 101 VA 109/21

    Zum Widerruf der Genehmigung zur Teilnahme am eingeschränkten automatisierten …

    Auf den Auffangwert in Höhe von 5.000,00 EUR ist nicht zurückzugreifen, da § 36 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG Vorrang gegenüber § 36 Abs. 1 Nr. 3 GNotKG hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021, 101 VA 168/20, juris Rn. 14).
  • BayObLG, 13.10.2023 - 102 VA 206/23

    Behandlung eines als Beschwerde bezeichneten Rechtsmittels gegen die Versagung …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BayObLG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht