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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.05.2025 - 102 AR 46/25 e   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,11074
BayObLG, 15.05.2025 - 102 AR 46/25 e (https://dejure.org/2025,11074)
BayObLG, Entscheidung vom 15.05.2025 - 102 AR 46/25 e (https://dejure.org/2025,11074)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Mai 2025 - 102 AR 46/25 e (https://dejure.org/2025,11074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 12, § 13, § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, § 281 Abs. 2 S. 2, S. 4
    Zuständigkeitsbestimmung durch das Bayerische Oberste Landesgericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 10.03.2025 - 101 AR 5/25

    Verweisungsbeschluß, Festsetzung des Streitwerts, Streitwertfestsetzung, …

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2025 - 102 AR 46/25
    Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (st. Rspr; vgl. z. B. BayObLG, Beschluss vom 10. März 2025, 101 AR 5/25 e, juris Rn. 23).

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr; vgl. z. B. BayObLG, Beschluss vom 10. März 2025, 101 AR 5/25 e, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (BayObLG, Beschluss vom 10. März 2025, 101 AR 5/25 e, juris Rn. 24).

  • BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 82/22

    Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichts; Gerichtsstand des Erfüllungsortes …

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2025 - 102 AR 46/25
    Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, juris Rn. 25;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 13).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Landgericht Ulm den Parteien vor seiner Entscheidung kein rechtliches Gehör gewährt hat, denn es hat ihnen seine Entscheidung zumindest nachträglich bekannt gemacht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, juris Rn. 25;… Beschluss vom 15. September 2020, 1 AR 88/20, juris Rn. 11; KG…, Beschluss vom 6. März 2008, 2 AR 12/08, NJW-RR 2008, 1465 [juris Rn. 5]).

  • BayObLG, 31.08.2023 - 102 AR 167/23

    Kein Zuständigkeitswechsel bei Klageerhebung vor zuständigem Gericht infolge …

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2025 - 102 AR 46/25
    Rn. 5 Das Landgericht Memmingen verwies am 8. Februar 2025 "auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 31.08.2023 (Az.: 102 AR 167/23) […].

    Rn. 23 bb) Ebenfalls zutreffend gehen die am Zuständigkeitsstreit beteiligten Landgerichte übereinstimmend davon aus, dass dem angerufenen Gericht eine bei Rechtshängigkeit gegebene Zuständigkeit nicht mehr durch eine Parteivereinbarung entzogen werden kann, weil der sich aus § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ergebende Grundsatz der perpetuatio fori gegebenenfalls einer nachträglichen Gerichtsstandsvereinbarung entgegensteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31. August 2023, 102 AR 167/23, juris Rn. 24;… Bacher in BeckOK ZPO, 56. Ed. 1. März 2025, § 261 Rn. 20.1;… Roth in Stein, 24. Aufl. 2024, § 261 Rn. 37).

  • BGH, 04.02.1998 - XII ARZ 1/98

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen anderweitiger Rechtshängigkeit

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2025 - 102 AR 46/25
    Später hat der Bundesgerichtshof noch einmal klargestellt, dass bei anderweitiger Rechtshängigkeit der Klage "ein Prozeßhindernis entgegen[steht], das zu deren Abweisung als unzulässig führen, nicht aber Grundlage für eine Verweisung sein kann, die nur wegen fehlender Zuständigkeit erfolgen kann; an der Zuständigkeit des [Gerichts] fehlt es aber gerade nicht", weshalb ein gleichwohl ergangener Verweisungsbeschluss "jeder Rechtsgrundlage [entbehre] und […] keine Bindungswirkung gemäß § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO zu entfalten [vermöge]" (BGH, Beschluss vom 4. Februar 1998, XII ARZ 1/98, juris Rn. 1).

    Wie in der dem o. g. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 1998 (XII ARZ 1/98, juris) zugrunde liegenden Entscheidung hat das Landgericht Memmingen aus dem (etwaigen) Vorliegen eines Prozesshindernisses seine örtliche Unzuständigkeit abgeleitet, weshalb der hierauf gestützte Verweisungsbeschluss jeder Rechtsgrundlage entbehrt.

  • BGH, 18.02.2010 - Xa ARZ 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Änderung der Zuständigkeit des angerufenen …

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2025 - 102 AR 46/25
    In der vom Beklagten (…und von Schultzky a. a. O.) zitierten Entscheidung vom 18. Februar 2021 hat der Bundesgerichtshof (Xa ARZ 14/10, NJW-RR 2010, 891) die Annahme von Willkür in einem Fall verneint, in dem das verweisende Gericht irrig davon ausgegangen war, dass es durch eine nachträgliche Gerichtsstandsvereinbarung unzuständig geworden sei, obwohl tatsächlich die Vereinbarung wegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO die einmal bestehende Zuständigkeit nicht mehr berührte.
  • BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der …

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2025 - 102 AR 46/25
    Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, juris Rn. 25;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 13).
  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 101/20

    Willkürliche Verweisung bei Nichtbeachtung internationaler Zuständigkeitsregeln

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2025 - 102 AR 46/25
    Rn. 17 Im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist der Kompetenzstreit in der Weise zu entscheiden, dass das für den Rechtsstreit tatsächlich zuständige Gericht bestimmt wird; eine Auswahlmöglichkeit oder ein Ermessen bestehen nicht (BGH…, Beschluss vom 14. Februar 1995, X ARZ 35/95, juris Rn. 3; BayObLG…, Beschluss vom 19. März 2025, 101 AR 10/25, juris Rn. 19; Beschluss vom 15. September 2020, 101 AR 101/20, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • KG, 06.03.2008 - 2 AR 12/08

    Zuständigkeitsbestimmung für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung für …

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2025 - 102 AR 46/25
    Dem steht nicht entgegen, dass das Landgericht Ulm den Parteien vor seiner Entscheidung kein rechtliches Gehör gewährt hat, denn es hat ihnen seine Entscheidung zumindest nachträglich bekannt gemacht (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, juris Rn. 25;… Beschluss vom 15. September 2020, 1 AR 88/20, juris Rn. 11; KG, Beschluss vom 6. März 2008, 2 AR 12/08, NJW-RR 2008, 1465 [juris Rn. 5]).
  • BayObLG, 26.07.2022 - 102 AR 65/22

    Bindender Verweisungsbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2025 - 102 AR 46/25
    Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, juris Rn. 25; Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 13).
  • BayObLG, 19.03.2025 - 101 AR 10/25

    Verweisungsbeschluß, Gewöhnlicher Aufenthalt, Antragsgegner, Bayerisches Oberstes …

    Auszug aus BayObLG, 15.05.2025 - 102 AR 46/25
    Rn. 17 Im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist der Kompetenzstreit in der Weise zu entscheiden, dass das für den Rechtsstreit tatsächlich zuständige Gericht bestimmt wird; eine Auswahlmöglichkeit oder ein Ermessen bestehen nicht (BGH…, Beschluss vom 14. Februar 1995, X ARZ 35/95, juris Rn. 3; BayObLG, Beschluss vom 19. März 2025, 101 AR 10/25, juris Rn. 19;… Beschluss vom 15. September 2020, 101 AR 101/20, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • BGH, 14.02.1995 - X ARZ 35/95

    Ermittlung von Tatsachen durch den BGH im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

  • BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25

    Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Örtliche Zuständigkeit, …

  • BayObLG, 15.09.2020 - 1 AR 88/20

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an falsches Gericht

  • BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 33/79

    Bindende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen anderweitiger …

  • BayObLG, 23.06.2025 - 102 AR 43/25

    Örtliche Zuständigkeit bei einem Coachingvertrag

    Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2025, 102 AR 46/25 e, juris Rn. 15;… Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, juris Rn. 25).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Landgericht Berlin II den Parteien vor seiner Entscheidung kein rechtliches Gehör gewährt hat, denn es hat ihnen seine Entscheidung zumindest nachträglich bekannt gemacht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2025, 102 AR 46/25 e, juris Rn. 15;… Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, juris Rn. 25; KG…, Beschluss vom 6. März 2008, 2 AR 12/08, NJW-RR 2008, 1465 [juris Rn. 5]).

    Rn. 33 (1) Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (…BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2025, 102 AR 46/25 e, juris Rn. 19;… Beschluss vom 10. März 2025, 101 AR 5/25 e, juris Rn. 24).

    Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (…BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2025, 102 AR 46/25 e, juris Rn. 19;… Beschluss vom 2. April 2025, 102 AR 17/25 e, juris Rn. 20).

  • BayObLG, 01.07.2026 - 101 AR 84/26

    Mahnverfahren, Widerklage, Streitwertberechnung, Zuständigkeitsstreit, …

    Rn. 17 a) Im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist der Kompetenzstreit in der Weise zu entscheiden, dass das für den Rechtsstreit tatsächlich zuständige Gericht bestimmt wird; eine Auswahlmöglichkeit oder ein Ermessen bestehen nicht (BGH…, Beschluss vom 14. Februar 1995, X ARZ 35/95, juris Rn. 3; BayObLG…, Beschluss vom 13. März 2026, 102 AR 23/26 e, juris Rn. 22;… Beschluss vom 23. Juni 2025, 102 AR 43/25 e, juris Rn. 24; Beschluss vom 15. Mai 2025, 102 AR 46/25 e, juris Rn. 18;… Beschluss vom 19. März 2025, 101 AR 10/25, juris Rn. 19).

    Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (st. Rspr.; vgl. z. B. BayObLG…, Beschluss vom 23. Juni 2025, 102 AR 43/25 e, juris Rn. 25; Beschluss vom 15. Mai 2025, 102 AR 46/25 e, juris Rn. 19;… Beschluss vom 10. März 2025, 101 AR 5/25 e, juris Rn. 23).

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.;… vgl. z. B. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15;… Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG…, Beschluss vom 23. Juni 2025, 102 AR 43/25 e, juris Rn. 25; Beschluss vom 15. Mai 2025, 102 AR 46/25 e, juris Rn. 19;… Beschluss vom 10. März 2025, 101 AR 5/25 e, juris Rn. 24 m. w. N.).

  • BayObLG, 22.09.2026 - 101 AR 132/26

    Sachliche Zuständigkeit bei Erstattungsansprüchen aus privater …

    Der Kompetenzstreit ist in der Weise zu entscheiden, dass das für den Rechtsstreit tatsächlich zuständige Gericht bestimmt wird; eine Auswahlmöglichkeit oder ein Ermessen bestehen nicht (BGH…, Beschluss vom 14. Februar 1995, X ARZ 35/95, juris Rn. 3; BayObLG…, Beschluss vom 4. August 2026, 101 AR 119/26 e, juris Rn. 15;… Beschluss vom 13. März 2026, 102 AR 23/26 e, juris Rn. 22;… Beschluss vom 23. Juni 2025, 102 AR 43/25 e, juris Rn. 24; Beschluss vom 15. Mai 2025, 102 AR 46/25 e, juris Rn. 18;… Beschluss vom 19. März 2025, 101 AR 10/25, juris Rn. 19).
  • BayObLG, 20.07.2026 - 102 AR 102/26

    Örtliche Zuständigkeit, Fernunterrichtsvertrag, Doppelrelevante Tatsachen, …

    Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (st. Rspr; vgl. z. B. BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2025, 102 AR 46/25 e, juris Rn. 19;… Beschluss vom 10. März 2025, 101 AR 5/25 e, juris Rn. 23).
  • BayObLG, 04.08.2026 - 101 AR 119/26

    Kompetenzstreit, Verkehrssicherungspflicht, Amtspflichtverletzung, Zuständigkeit, …

    Rn. 15 Im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist der Kompetenzstreit in der Weise zu entscheiden, dass das für den Rechtsstreit tatsächlich zuständige Gericht bestimmt wird; eine Auswahlmöglichkeit oder ein Ermessen bestehen nicht (BGH…, Beschluss vom 14. Februar 1995, X ARZ 35/95, juris Rn. 3; BayObLG…, Beschluss vom 13. März 2026, 102 AR 23/26 e, juris Rn. 22;… Beschluss vom 23. Juni 2025, 102 AR 43/25 e, juris Rn. 24; Beschluss vom 15. Mai 2025, 102 AR 46/25 e, juris Rn. 18;… Beschluss vom 19. März 2025, 101 AR 10/25, juris Rn. 19).
  • BayObLG, 01.07.2026 - 102 AR 39/26

    Streitwertfestsetzung, Sachliche Zuständigkeit, Negative Kompetenzkonflikte, …

    Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (st. Rspr; vgl. z. B. BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2025, 102 AR 46/25 e, juris Rn. 19;… Beschluss vom 10. März 2025, 101 AR 5/25 e, juris Rn. 23).
  • BayObLG, 31.07.2025 - 102 AR 76/25

    Selbständiges Beweisverfahren, Antragsgegner, Nachträgliche …

    Nach § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO berührt aber eine Vereinbarung gemäß § 38 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ab dem Eintritt der Rechtshängigkeit bei dem zuständigen Gericht dessen Zuständigkeit nicht mehr (BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2025, 102 AR 46/25 e, juris Rn. 24;… Beschluss vom 31. August 2023, 102 AR 167/23, juris Rn. 16 und Rn. 24 m. w. N.).
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