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Rechtsprechung
   LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06 AktG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23517
LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06 AktG (https://dejure.org/2013,23517)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.04.2013 - 102 O 134/06 AktG (https://dejure.org/2013,23517)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. April 2013 - 102 O 134/06 AktG (https://dejure.org/2013,23517)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Schering AG: Abfindung und Ausgleich erhöht

  • reuters.com (Pressebericht, 06.05.2013)

    Bayer muss Schering-Aktionären mehr zahlen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Millionen: Ex-Schering-Aktionäre erhalten Nachzahlung von Bayer

  • blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spruchverfahren Schering AG: Laut gerichtlichem Sachverständigen sind Ausgleich und Abfindung deutlich anzuheben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (56)

  • BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00

    Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung - …

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06
    Vor diesem Hintergrund kann von dem richterlichen Schätzungsermessen auch in der Weise Gebrauch gemacht werden, dass trotz nicht vollständig geklärter betriebswirtschaftlicher Fragestellungen von der Einholung von Ergänzungsgutachtens abgesehen wird (vgl. BayObLG, NZG 2006, 156, 157).

    d) Der Kapitalisierungszinssatz kann aus den· Elementen Basiszinssatz, Risikozuschlag und Wachstumsabschlag unter Berücksichtigung der pauschalierten persönlichen Steuern der Anteilseigner abgeleitet werden (vgl. etwa BayObLG, AG 2006, 41, 42; OLG Karlsruhe AG 2005, 45, 47; OLG Düsseldorf NZG 2000, 693, 695 f.).

    Für eine Schätzung des Unternehmenswerts nach § 287 Abs. 2 ZPO in einem Spruchverfahren muss sich das Gericht aber darauf verlassen können, dass die angewandten Methoden allgemeine Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer sind, wobei eine Begutachtung genügt, die sich an den zum maßgeblichen Stichtag betriebswirtschaftlich gesicherten Bewertungsmaßstäben orientiert (vgl. BayObLG, NZG 2006, 156, 157).

    Vor diesem Hintergrund wurde in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten, das CAPM stelle gegenüber der pauschalen Zuschlagsmethode keine überlegene Schätzprozedur dar, da die abgeleiteten Werte nur modelltheoretische Marktwerte darstellen (vgl. BayObLG, NZG 2006, 156, 158; OLG München, Beschluss vom 30. November 2006, 31 Wx 59/06, BeckRS 2006 15208).

    kk) Eine endgültige Klärung der genannten Streitpunkte konnte im vorliegenden Verfahren nicht herbeigeführt werde, da es im Spruchverfahren nicht darauf ankommt, wirtschaftswissenschaftliche Modelle abstrakt auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen, sondern zeitnah über eine angemessene Abfindung zu befinden (so auch zutreffend BayObLG, NZG 2006, 156, 157).

    ss) Die von einigen Antragstellern zitierte Entscheidung des BayObLG in NZG 2006, 156, 159, welche Risikozuschläge von über 2% für besonders begründungsbedürftig hält, kann bei dieser Beurteilung keine Rolle spielen, da sie noch auf der Grundlage des HFA 2/1983 ergangen und deshalb auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht übertragbar ist.

    Bei dem nachfolgenden Abzug der gesetzlich vorgegebenen Körperschaftssteuer muss zudem auch die gesetzlich bestimmte Höhe des Solidaritätszuschlages berücksichtigt werden (vgl. BayObLG, NZG 2006, 156).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06
    Damit ist für die Bestimmung der angemessenen Abfindung auf diesen Zeitpunkt abzustellen (vgl. BGH, NJW 2003, 3272, 3273; BGH NJW 1998, 1866, 1867; BVerfG, NZG 2003, 1316; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 6, 9;.BayObLG, NJW-RR 1996, 1125, 1126), der zugleich bestimmt, welche Erwartungen hinsichtlich der Unternehmensüberschüsse und Alternativanlagen bestehen.

    dd) In der Rechtsprechung sind in der Vergangenheit Risikozuschläge in unterschiedlicher Höhe anerkannt worden: von BGH NJW 2003, 3272, 3273 wurden 3% nicht beanstandet; das OLG Düsseldorf ging in NZG 2003, 588, 595 von einer Marktrisikoprämie von 4% und einem beta- Faktor von 1, 02 aus, woraus sich ein Risikozuschlag von 4, 1% ergibt; nach OLG Düsseldorf, AG 2006, 287 ist eine Marktrisikoprämie von 5% nicht zu beanstanden, wobei sich im konkreten Fall wegen eines Beta-Faktors von 0, 3 aber ein Risikozuschlag von lediglich 1, 5% ergab.

    bb) In der gerichtlichen Praxis sind für die Höhe der angenommenen Wachstumsabschläge Prozentsätze zwischen 1% und 3% zu beobachten (…vgl. Riegger, a.a.O., Rz. 23 Anh. § 11 SpruchG; durch den BGH wurde 1% nicht beanstandet, NJW 2003, 3272, 3273; das OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 hat bei höherer Inflationsrate im Jahr 1992 einen Abschlag von 2% angenommen).

    b)Ausgangspunkt für die Berechnung der Höhe der zu leistenden Ausgleichszahlung ist der im Rahmen des § 305 AktG für die Barabfindung festgelegte Ertragswert (vgl. BGH, NJW 2003, 3272 --Ytong), auf dessen Grundlage der Ausgleich durch die Verrentung des Unternehmenswerts ermittelt wird.

    Die gesetzliche Verzinsung des § 305 Absatz 3 Satz 3 AktG mag klarstellend aufgenommen werden, sie muss es aber nicht (vgl. BGH, NZG 2003, 1017; streitig: für eine Tenorierung: OLG Düsseldorf, NZG 2005, 280;… dagegen etwa Hüffer, a.a.O., Rz. 26a zu § 305 AktG).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00

    Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06
    dd) In der Rechtsprechung sind in der Vergangenheit Risikozuschläge in unterschiedlicher Höhe anerkannt worden: von BGH NJW 2003, 3272, 3273 wurden 3% nicht beanstandet; das OLG Düsseldorf ging in NZG 2003, 588, 595 von einer Marktrisikoprämie von 4% und einem beta- Faktor von 1, 02 aus, woraus sich ein Risikozuschlag von 4, 1% ergibt; nach OLG Düsseldorf, AG 2006, 287 ist eine Marktrisikoprämie von 5% nicht zu beanstanden, wobei sich im konkreten Fall wegen eines Beta-Faktors von 0, 3 aber ein Risikozuschlag von lediglich 1, 5% ergab.

    101 aa) Der Wachstumsabschlag soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Geldentwertung in einem Unternehmen nicht in demselben Umfang eintritt wie bei der Kapitalanlage in festverzinslichen Wertpapieren, bei denen der Zins eine Geldentwertungsprämie enthält (vgl. OLG Düsseldorf, NZG 2003, 588, 595;… Riegger, a.a.O., Anh. § 11 SpruchG, Rz. 23).

    Ein Unternehmen besitzt jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, einen inflationsbedingten Anstieg seiner Beschaffungskosten ganz oder teilweise an seine Abnehmer weiterzugeben (vgl. OLG Düsseldorf, NZG 2003, 588, 595;… Riegger, a.a.O., Rz. 23 Anh. § 11 SpruchG).

    bb) In der gerichtlichen Praxis sind für die Höhe der angenommenen Wachstumsabschläge Prozentsätze zwischen 1% und 3% zu beobachten (…vgl. Riegger, a.a.O., Rz. 23 Anh. § 11 SpruchG; durch den BGH wurde 1% nicht beanstandet, NJW 2003, 3272, 3273; das OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 hat bei höherer Inflationsrate im Jahr 1992 einen Abschlag von 2% angenommen).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06
    bbb) Zudem handelt es sich bei der Marktrisikoprämie bereits vor dem Hintergrund um eine unsichere Schätzung, dass es sich um einen Wert handelt, der aus Daten der Vergangenheit für die Zukunft gewonnen wird und daher keiner endgültigen Gewissheit unterliegen kann (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. November 2011, 21 W 7/11, juris Rz. 132).

    Das OLG Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 24. November 2011 (21 W 7/11, BeckRS 2012, 02278) gleichfalls die Notwendigkeit der Thesaurierung von gesonderten Mitteln zur Erhaltung des Eigenkapitals in der Phase der ewigen Rente betont.

    Es ist aber plausibel und vermag das mit der Ausgleichszahlung für den außenstehenden Aktionär verbundene Risiko genauer abzubilden als eine pauschalierte Vorgehensweise (vgl. in einem vergleichbaren Sachverhalt auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2011 - 21 W 7/11, BeckRS 2012, 02278).

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 6/06

    Vorlage zum BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Börsenwertes von …

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06
    So wird zu Recht eingewandt, dass nicht nachvollziehbar sei, aus welchem Grunde sich die Höhe des Risikos der Anlage in Aktien aus der Beobachtung der in der Vergangenheit verwirklichten Chancen ableiten lassen soll (so LG Dortmund, Beschluss vom 19. März 2007, 20 W 6/06, BeckRS 2007 0381).

    Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Stuttgart einen identischen Zeitraum für maßgeblich gehalten (Beschluss vom 16. Februar 2007, 20 W 6/06, BeckRS 2007 03081).

    Dabei werde er in der Erwartung eines Aufschlags im Spruchverfahren oder -- als Lästigkeitswert -- im Anfechtungsprozess häufig leicht überschritten (vgl. hierzu KG, NZG 2007, 71; OLG Stuttgart, NZG 2007, 302).

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06
    f) Der Vergleich mit der Börse zeigt zwar, dass im Rahmen bevorstehender Strukturmaßnahmen auch echte Synergieeffekte in die Kursentwicklung einfließen und insoweit hingenommen werden müssen, da eine wertmäßige Isolierung dieses Einflusses nicht möglich ist (vgl. BGH, NZG 2001, 603, 605).

    c)Dem Gericht kommt somit letztendlich die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (vgl. BGH, NZG 2001, 603; OLG Stuttgart, ZIP 2004, 712, 714).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12. März 2001 (NJW 2001, 2080) hierzu ausgeführt, dass aus Gründen der Rechtssicherheit auf den auf den Stichtag der Hauptversammlung bezogenen Durchschnittskurs der vorangegangenen drei Monate abzustellen ist.

  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des …

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06
    Damit ist für die Bestimmung der angemessenen Abfindung auf diesen Zeitpunkt abzustellen (vgl. BGH, NJW 2003, 3272, 3273; BGH NJW 1998, 1866, 1867; BVerfG, NZG 2003, 1316; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 6, 9;.BayObLG, NJW-RR 1996, 1125, 1126), der zugleich bestimmt, welche Erwartungen hinsichtlich der Unternehmensüberschüsse und Alternativanlagen bestehen.

    c)Dem Gericht kommt somit letztendlich die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (vgl. BGH, NZG 2001, 603; OLG Stuttgart, ZIP 2004, 712, 714).

    Spätere Entwicklungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie zu diesem Zeitpunkt bereits angelegt waren (so genannte Wurzeltheorie: vgl. BayObLG, AG 2002, 390, 391; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 6, 8; OLG Gelle. NZG 1998, 987, 988;… Emmerich-Habersack, a.a.O., Rz. 56 a und 57 f zu § 305 AktG.;… Riegger in Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, Rz. 11 Anh. § 11 SpruchG).

  • OLG Stuttgart, 04.02.2000 - 4 W 15/98

    Beherrschungsvertrag: Ermittlung des Durchschnittsbörsenkurses zur Bestimmung der …

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06
    aa) Der Basiszinssatz wird aus dem durchschnittlichen Zinssatz für öffentliche Anleihen oder für langfristige festverzinsliche Wertpapiere als landesüblicher Zinssatz für quasi risikofreie Anlagen am Kapitalmarkt abgeleitet (vgl. etwa BGH, NJW 1982, 575, 576; OLG Stuttgart, NZG 2000, 744, 747).

    Teilweise wurden Risikozuschlag und Inflationsabschlag gegeneinander verrechnet (nach OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 747 ist dies jedoch eine Frage der Vorgehensweise des Gutachters), teilweise aber auch für unbegründet erachtet (so die oben bereits zitierte Entscheidung des OLG Celle: Risikozuschlag von 2, 4% ist nicht anzusetzen, sondern bereits bei der Ermittlung des nachhaltigen Unternehmensertrags zu berücksichtigen;… kritisch auch Emmerich-Habersack, a.a.O., Rz- 68 zu § 305 AktG;… eine Übersicht zur Rechtsprechung findet sich bei Großfeld, a.a.O., Rz. 724-728 sowie Rz. 801-803).

  • KG, 16.10.2006 - 2 W 148/01

    Barabfindung nach Umwandlung: Referenzzeitraum zur Ermittlung des …

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06
    Aber auch das Kammergericht hat bereits im Jahr 2007 entschieden, dass bei grundsätzlicher Beachtung der genannten Rechtsprechung des BGH auf einen Referenzzeitraum abzustellen ist, der drei Monate vor der (ersten) Veröffentlichung der Abfindungskonditionen liegt (vgl. Kammergericht, NZG 2007, 71, 72).

    Dabei werde er in der Erwartung eines Aufschlags im Spruchverfahren oder -- als Lästigkeitswert -- im Anfechtungsprozess häufig leicht überschritten (vgl. hierzu KG, NZG 2007, 71; OLG Stuttgart, NZG 2007, 302).

  • OLG Frankfurt, 07.06.2011 - 21 W 2/11

    Bemessung der Abfindung nach § 327 b AktG

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06
    83 Das OLG Frankfurt führt in diesem Zusammenhang zutreffend aus, dass es sich bei der Marktrisikoprämie stets um eine mit Zweifeln behaftete Schätzung handelt, deren tatsächliche Höhe nicht abschließend ermittelt werden kann und trotz jahrelanger intensiver Diskussion in betriebswirtschaftlichen Kreisen weiterhin ungeklärt ist (vgl. Beschluss vom 7. Juni 2011, 21 W 2/11, BeckRS 2011, 16994).

    Solange diese Diskussion nicht abgeschlossen ist, kann die Marktrisikoprämie nur durch eine stets mit Zweifeln behaftete Schätzung ermittelt, ihre Höhe aber nicht abschließend bestimmt werden (vgl. zutreffend auch OLG Frankfurt, NZG 2011, 990 [juris Rn. 40]).

  • BayObLG, 29.09.1998 - 3Z BR 159/94

    Bemessung der Barabfindung auf Grundlage des Börsenkurses der Aktie

  • OLG Celle, 31.07.1998 - 9 W 128/97
  • BVerfG, 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die …

  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des …

  • OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 60/06

    Berechnung und Ausgleich der Abfindungsansprüche bei Minderheitsgesellschaften

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des …

  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09

    Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren

  • KG, 19.05.2011 - 2 W 154/08

    Spruchverfahren nach Squeeze-out: Anforderungen an die Unternehmensbewertung

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 19 W 11/04

    Verschmelzung: Antrag auf die gerichtliche Bestimmung eines Ausgleichs durch bare …

  • BayObLG, 31.05.1995 - 3Z BR 67/89

    Barabfindung: Liquidationswert als Bewertungsuntergrenze

  • OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 5 W 53/09

    Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei …

  • OLG Hamburg, 03.08.2000 - 11 W 36/95
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1999 - 19 W 5/96
  • OLG Hamburg, 07.08.2002 - 11 W 14/94
  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 211/03

    Kostenerstattung bei Antragsrücknahme im Spruchverfahren

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04

    Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur …

  • OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen Abfindung …

  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 121/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Barabfindung bei Ausschluss von …

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07

    CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten

  • OLG Stuttgart, 19.01.2011 - 20 W 3/09

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung der Barabfindung …

  • OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05

    Spruchverfahren nach einem Squeeze-out: Bemessung der Barabfindung; Vergütung des …

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 12 W 66/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflicht zur Begründung des Rechtsmittels; …

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05

    Spruchverfahren nach einem Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine …

  • BGH, 30.09.1981 - IVa ZR 127/80

    Bewertung eines Unternehmens im Zugewinnausgleich

  • OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06

    Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten - …

  • OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11

    Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre und der jährlichen …

  • OLG Düsseldorf, 19.10.1999 - 19 W 1/96

    Ermittlung des Unternehmenswerts in einem Verfahren betreffend den Ausgleich und …

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2006 - 26 W 5/06

    Zur Bewertung von Unternehmen mit der Ertragswertmethode

  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 153/00

    Berechnung des Ausgleichs und der Abfindung außenstehender Aktionäre; Verzinsung …

  • OLG Köln, 26.08.1999 - 1 U 43/99
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 12 W 12/01
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2005 - 4 U 100/05

    Sachverständigengutachten: Rüge der unterlassenen körperlichen Untersuchung durch …

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • BGH, 25.06.2008 - II ZB 39/07

    Spruchverfahren - Allein die Stellung als Aktionär ist fristgerecht darzulegen

  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

  • BGH, 09.11.1998 - II ZR 190/97

    Bewertung des Vermögens einer Vor-GmbH

  • BFH, 05.06.2003 - IV R 36/02

    Ausgleichsanspruch eines Kommanditisten

  • OLG Oldenburg, 15.08.2008 - 10 W 2/08

    Erfüllung des Nachabfindungstatbestandes des § 13 Abs. 4 Buchst. b Höfeordnung …

  • OLG Köln, 26.03.1999 - 19 U 108/96

    Der Abfindungsanspruch eines GmbH-Gesellschafters

  • OLG Hamburg, 29.09.2004 - 11 W 78/04

    Beginn der Verzinsung der Barabfindung der außenstehenden Aktionäre; Bestimmung …

  • BayObLG, 11.12.1995 - 3Z BR 36/91

    Brauerei: Unternehmensbewertung

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 19 W 6/98

    Bewertung des Aktienmntausches

  • LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13

    Höhere Barabfindung für Aktionäre

    (b) Wenn sich ein Aktionär für den Verbleib im Unternehmen entscheidet, kann dann aber zur Bewertung des Risikos der Ausgleichszahlung auf die am Markt zu beobachtenden Spreads von Unternehmensanleihen der V. AG abgestellt werden, weil diese in erster Linie das verbleibende Insolvenzrisiko abbilden und das Auszehrungsrisiko durch die nachträgliche Wahl der Abfindung kompensiert wird (vgl. OLG Frankfurt AG 2012, 513, 517 = ZIP 2012, 124, 132 f.; LG Berlin, Beschluss vom 23.4.2013, Az. 102 O 134/06 AktG).
  • LG Düsseldorf, 14.10.2016 - 33 O 72/10

    Festsetzung des angemessenen Abfindungsbetrags auf Grundlage des …

    Rn. 66 Das LG Berlin (LG Berlin - 102 O 134/06 AktE - Beschluss vom 23. April 2013) meint dazu:.

    Rn. 95 Das Landgericht Berlin (LG Berlin - 102 O 134/06 AktE - Beschluss vom 23. April 2013 ist der Ansicht:.

  • LG Düsseldorf, 05.08.2014 - 33 O 1/07

    Spruchverfahren zur früheren Mannesmann AG (Vodafone AG): Höhere …

    Rn. 141 Das LG Berlin (LG Berlin - 102 O 134/06 AktE - Beschluss vom 23. April 2013) meint dazu:.

    Rn. 173 Das Landgericht Berlin (LG Berlin - 102 O 134/06 AktE - Beschluss vom 23. April 2013 ist der Ansicht:.

  • LG Düsseldorf, 03.09.2014 - 33 O 55/07

    Spruchverfahren zur früheren Mannesmann AG (Vodafone AG): Höhere …

    Rn. 154 Das LG Berlin (LG Berlin - 102 O 134/06 AktE - Beschluss vom 23. April 2013) meint dazu:.

    Rn. 186 Das Landgericht Berlin (LG Berlin - 102 O 134/06 AktE - Beschluss vom 23. April 2013 ist der Ansicht:.

  • OLG Köln, 08.10.2009 - 18 U 57/09

    Squeeze out - Abgeltung ausstehender Ausgleichszahlungen mit der Barabfindung

    Beim Landgericht Berlin (102 O 134/06 AktG) ist derzeit ein Spruchverfahren in Bezug auf die Höhe der Barabfindung anhängig.
  • OLG Köln, 24.06.2010 - 18 U 183/09

    Ansprüche der gegen Barabfindung ausscheidenden Aktionäre auf laufende …

    Beim Landgericht Berlin (102 O 134/06 AktG) ist derzeit ein Spruchverfahren in Bezug auf die Höhe der Barabfindung anhängig.
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