Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 21.12.2021 - O 105/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - O 93/18
- LG Düsseldorf, 17.03.2020 - 4a O 93/18
- LG Düsseldorf, 30.06.2020 - 4a O 93/18
- LG Düsseldorf, 21.12.2021 - O 105/20
- LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4b O 105/20
- OLG Düsseldorf, 25.08.2022 - 15 W 16/22
- OLG Düsseldorf, 25.08.2022 - 2 W 16/22
- OLG Düsseldorf, 15.12.2022 - 15 U 65/21
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 14.12.2021 - 5 Ws 253/21
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Unterbrechung der Strafvollstreckung
Rn. 29 a) Danach besteht auch im Fall des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 455 Abs. 4 Satz 1 StPO kein Anspruch des Verurteilten auf eine Strafunterbrechung, sondern nur ein Anspruch auf die fehlerfreie Ausübung des Ermessens (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 1 Ws 340/15 - juris Rdn. 2; OLG Köln…, Beschluss vom 2. August 2012 - 2 Ws 523/12 - juris Rdn. 31; Senat, Beschluss vom 7. September 2020 - 5 Ws 97 und 105/20 - juris Rdn. 23, = OLGSt StPO § 455 Nr. 4). - VG Berlin, 10.07.2020 - 31 K 1028.18 Insofern der Kläger sich auf ein möglicherweise gesteigertes Risiko einer Infektion im Zuge des Abschiebungsvorgangs beruft, so droht diese Gefahr nicht in Gambia, ist also kein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot, sondern allenfalls ein von der Ausländerbehörde zu prüfendes, inländisches Vollstreckungshindernis (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 15. April 2020 - VG 31 L 105/20 A -).
- VG Saarlouis, 16.02.2022 - 3 K 1639/21
Einzelfall eines unzulässigen Asylfolgeantrags einer libanesischen …
Er setzt sich zudem mit dem Vorbringen der Klägerin eingehend sowie in überzeugender Weise auseinander und stellt die Verhältnisse im Herkunftsland der Klägerin - den Libanon - bezogen auf die Erkenntnislage und die Rechtsprechung der Kammer[Vgl. nur die Urteile vom 17.02.2020 -3 K 912/19, 3 K 1155/19 und 3 K 2021/19-, vom 21.09.2020 -3 K 105/20, 3 K 201/19 und 3 K 775/20- und die Urteile vom 24.09.2021 -3 K 318/20- und vom 24.11.2021 -3 K 858/21- die dem Prozessbevollmächtigten als Abwickler der Kanzlei Schudell bekannt sind.][Vgl. nur die Urteile vom 17.02.2020 -3 K 912/19, 3 K 1155/19 und 3 K 2021/19-, vom 21.09.2020 -3 K 105/20, 3 K 201/19 und 3 K 775/20- und die Urteile vom 24.09.2021 -3 K 318/20- und vom 24.11.2021 -3 K 858/21- die dem Prozessbevollmächtigten als Abwickler der Kanzlei Schudell bekannt sind.] zutreffend dar, wenn dort ausgeführt wird:.
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