Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 20.03.2019 - 2 K 1879/17
- OVG Sachsen, 24.11.2020 - 2 A 430/19
- BVerwG, 29.09.2021 - 6 B 5.21
- VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12
Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
Daher muss der Staat dem Ersatzschulwesen Schutz- und Förderung zukommen lassen, soll die Freiheit zur Gründung von Ersatzschulen nicht zu einer rechtlichen Gewährleistung ohne tatsächliche Ausübungsmöglichkeit werden (SächsVerfGH, Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 - m.w.N.).Der Schulbetrieb an Ersatzschulen ist Ausdruck einer Grundrechtsbetätigung und nicht einer staatlichen Aufgabenübertragung (SächsVerfGH, Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 - m.w.N.).
Ersatzschulen muss es grundsätzlich möglich sein, entsprechend der Definition in Art. 102 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf die Bildungsaufgaben wahrzunehmen, die den verschiedenen öffentlichen Schulen gesetzlich zugewiesen sind (SächsVerfGH, Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12).
Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht haben auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs im Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 - hingewiesen, weshalb eine Auseinandersetzung mit den darin aufgestellten Maßstäben zur verfassungsrechtlichen Förderpflicht und dem damit einhergehenden Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers sowie den ihm von Verfassungs wegen gesetzten Grenzen geboten gewesen wäre.
- BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20
DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 16;… Beschluss vom 7. November 2015, BVerfGE 140, 229 [232 Rn. 9]).Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]).
- BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 16; Beschluss vom 7. November 2015, BVerfGE 140, 229 [232 Rn. 9]). - BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18
Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 16;… Beschluss vom 7. November 2015, BVerfGE 140, 229 [232 Rn. 9]). - BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 15-IV-21
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 43-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]). - VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf …
- OVG Sachsen, 24.11.2020 - 2 A 430/19
Bemessung der staatlichen Finanzhilfe an berufsbildende Förderschulen und …
- VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23 Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. März 2023 - Vf. 54-IV-21; Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 106-IV-21; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 16;… Beschluss vom 7. November 2015, BVerfGE 140, 229 [232 Rn. 9]).
Daher muss der Staat dem Ersatzschulwesen Schutz und Förderung zukommen lassen, soll die Freiheit zur Gründung von Ersatzschulen nicht zu einer rechtlichen Gewährleistung ohne tatsächliche Ausübungsmöglichkeit werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 106-IV-21; Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 m.w.N.).
So sind etwa die Leistungen, die Ersatzschulen aufgrund der Förderpflicht aus Art. 102 Abs. 3 SächsVerf mindestens zukommen müssen, insbesondere die Höhe der Mittel, die eine Ersatzschule zur dauerhaften Wahrung der Anforderungen aus Art. 102 Abs. 3 Satz 3 und 4 SächsVerf benötigt, in einem inhaltlich transparenten und sachgerechten Verfahren einzuschätzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 106-IV-21; Urteil vom 15. November 2023 - Vf. 25-II-12).
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